Full text: Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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einheimischen (Maurinnen) zählen 12 bis 30 Jahre, sind 
verschleiert, sehen in ihrem Gewerbe nichts unrechtes und 
geben sich in der Kasbah, dem muslimischen Quartier, dem 
ersten Besten um den geringsten Preis hin. Sie werden 
von den nach Mekka pilgernden Arabern, je eine für eine 
Reisegesellschaft von 2 bis 4 Köpfen, gemietet, wie man in 
Europa Dienstboten anstellt. Die Dirnen der etwa 30 Bor— 
dellwirte sind Europäerinnen (Elsässerinnen, Provenzalinnen, 
Italienerinnen, Spanierinnen u. s. w.), etwa 200 an der 
Zahl und durch Kauf in Frankreich in diese Lage gekommen. 
Jeder Bordellwirt zahlt der Polizei jährlich 300 Fr. Abgabe. 
Die freien Prostituierten zählen 5 bis 6000; ein Teil von 
ihnen sowohl als von den einheimischen ist eingeschrieben und 
diese zahlen bei jeder ärztlichen Untersuchung, deren drei 
monatlich (!) stattsinden, 3 Francs. Das Betreten öffentlicher 
Lokale, der Theater und der Promenaden ist ihnen verboten, 
was aber nicht beobachtet wird; das Reglement steht, wie 
anderwärts auch, nur auf dem Papier. 
2. Belgien. 
Belgien, welches sich die französischen Einrichtungen 
der Sittenpolizei zuerst aneignete und in manchen Beziehungen 
sie noch überbot, kann als das eigentliche Idealland für alle 
Bewunderer staatlich organisierter und privilegierter Pro- 
stitution, d. h. der Sklaverei armer Mädchen zum Vergnügen 
der reichen Wüstlinge oder als der Bordellstaat par ex- 
cellence betrachtet werden. In diesem Eldorado der Un- 
sittlichkeit schien man eine Zeitlang soweit zu sein, diesen 
Krebsschaden der Menschheit zu einer förmlichen Staatsanstalt 
zu erheben. Ein Seelenkäufer S. N. in Termonde war von 
dem Bürgermeister und den Schöffen der Stadt St. Nicolas 
(Provinz Ost-Flandern) mit dem Gesuche um Ermächtigung
	        
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