Blätter
für
Uechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Nr. 38. Samstag, den 23. Sept. 1837.
Ueber das, was Rechtens ist, wenn ein Jude,
welcher sich zum Eide schon gerichtlich angeboten
hat, vor der wirklichen Eidesleistung stirbt.
Von Herrn Dr. Feust.
In dem ersten Bande der Sammlung
merkwürdiger Rechtsfälle Bayerns 1)
wurde Seite 344 — 355 ein Rechtsfall besprochen,
in welchem der oberste. Gerichtshof erkannt hatte,
daß die bayerische Gerichtsordnung Cap. 13. . 2
Nr. 7 auch auf Juden Anwendung finde, d. h.
daß auch bei einem Juden, welcher sich zum Eide
schon gerichtlich angeboten hat, vor der wirklichen
Eidesleistung aber stirbt, der Tod statt des Eides
gelte, dieser mithin für geleistet gehalten werde,
wenn anders der Verstorbene bei Lebzeiten niemals
mit dem Schwure säumig gewesen, und weder
seines geführten Lebenswandels wegen, noch sonft
ein erhebliches Bedenken gegen sich habe.
1) Haussegebe von F. A. Frh. v. Zu-Rhei
J. B. Sartorius, Erlangen 1830. 8.