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Was zunächst eine Verlegung der Regierung von Berlin
nach Straßburg betrifft, der Regierung, die heutzutage in der
vermöge des Stellvertretungsgesetzes selbständigen verantwort=
lichen Abteilung des Reichskanzleramts die dem Namen nach
Elsaß = Lothringen führt, besteht, so ist die tatsächlich leicht
möglich. Diese vollständig getrennte, in ihrer Verantwortlich=
keit unabhängige Behörde kann einfach nach Straßburg versetzt
werden.
Ich bevorworte, daß unter dem, was ich anführen werde,
nach der Lage der Gesetzgebung für die Reichslande kaum eine
einzige Maßregel sein wird, die ohne einen Akt der Reichsgesetz=
gebung vollzogen werden könnte.
Also die Verlegung der Abteilung für Elsaß=Lothringen wäre
gesetzlich leicht zu machen. Ich glaube aber aus Gründen, die
wir in der weiteren Verhandlung der Gesetzgebung prüfen werden,
nicht, daß es tunlich ist, die sozusagen kahle Abteilung dahin zu
schicken. Ich glaube, wir müssen ihr eine Spitze von größerem
Gewicht geben, wir müssen einen Statthalter dort einrichten,
worunter ich nicht eine selbständige fürstliche Existenz, sondern
einfach, was das Wort besagt: einen Statthalter verstehe, auf
den aber ein Teil auch der Rechte, die nach französischem Gesetz
dem Landesherrn zustehen, übertragen werden kann. — — —
Ich halte es auch für dringend notwendig, daß die Landesteile,
mag man das Elsaß allein oder Elsaß und Lothringen meinen,
einen bestimmten, festen sozialen und politischen Mittelpunkt
haben und eine Behörde mit mehr Machtvollkommenheit als der
Oberpräsident im Lande sei und im direkten Verkehr von Mann
zu Mann mit den Einwohnern stehen und reden — mit an=
deren Worten: ich stimme für die Herstellung einer Statthalterei
mit einem verantwortlichen Ministerium, das drei bis vier Ab=
teilungen haben kann, ohne daß es gerade drei bis vier Beamte
mit Ministerrang zu haben braucht, sondern ähnlich wie ein
Großherzogtum mit analoger Größe mit Ministerial=Direktoren,
die dort wohnen.
Die schwierige Aufgabe ist die Verbindung dieser Organisation