Der Organismus der Verwaltungsbehörden. (S. 68.) 351
zerfiel in folgende Spezialdepartements: 1. solche, welche sich über sämtliche Provinzen
erstreckten 1, nämlich: a) das Departement des Staatsschatzes und der Generalkassen,
b) das Münzdepartement, c) das Stempeldepartement, d) das Lotteriedepartement, e) das
allgemeine Militärdepartement, fk) das Akzise-, Zoll= und Salzdepartement, g) das
Fabrikendepartement, h) das Manrfaktur= und Kommerziendepartement, i) das See-
handlungsdepartement, k) das Bergwerks= und Hüttendepartement 3, 1) das Forstdeparte-
ment; 2. solche Departements, welche die übrigen (unter 1 nicht genannten) Domänen-,
Steuer= und Landespolizeisachen bearbeiteten. Diese waren nach Provinzen eingeteilt und
erstreckten sich nur über die ihnen untergeordneten Provinzen, weshalb sie als „Provinzial=
departements“ bezeichnet wurden. Diese waren zuletzt a) das Ansbach= und Baireuthsche,
bis zum Jahre 1798 durch einen in Ansbach residierenden Minister, ohne Verbindung
mit dem Generaldirektorium, versehen; b) das Ost-, West= und Neuostpreußische; c) das
Kur= und Neumärkische, Pommersche und Südpreußische; d) das Niedersächsische und West-
fälische; dazu kamen noch als provinzielle Organisationen das Departement der landes-
herrlichen Einkünfte von Neuschatel und Valengin und das Ost= und Westpreußische
Magazindepartement. Alle diese Spezialdepartements des Generaldirektoriums verfügten
in den ihnen angewiesenen Gegenständen ohne Konkurrenz der anderen Departements im
Namen des Königs.7
2. Unmittelbar unter dem Generaldirektorium standen: 1. die Generalfinanzkontrolle,
welche besonders die Etats kontrollierte und die Vergleichung der Abschlüsse der Rechnungen
mit den Abschlüssen des Etats anstellte ; 2. die Oberkriegs= und Domänenrechnungs-
kammer, welche die ganze Staatswirtschaft, insoweit das Resultat derselben auf darüber
abzulegenden Rechnungen beruhte, kontrollierte; 3. die Oberexaminationskommission beim
Generaldirektorium, welche die zu Räten bei den Kammern und zu Land= und Steuer-
räten bestimmten Personen examinierte; 4. die Oberforstexaminationskommission, welche
die zum Oberförsterdienste bestimmten Personen prüfte; 5. die technische Oberbaudeputation
des Generaldirektoriums, welche dem letzteren und dessen einzelnen Departements unter-
geordnet war; 6. die Generallotterieadministration, welche unter dem Borsitze eines
trag hatten. Es versammelte sich wöchentlich ein-
mal, und in dieser Sitzung wurden alle Gene-
ralien und Kassensachen, sowie alle Angelegen-
heiten, welche mehrere Spezialdepartements zugleich
betrafen, vorgetragen. An den übrigen Tagen
der Woche versammelten sich die Spezialdeparte-
ments jedes für sich und bearbeiteten die Gegen-
stände ihrer Departements abgesondert und ohne
Teilnahme der anderen Departements. In früherer
Zeit waren sämtliche Sachen kollegialisch von dem
Generaldirektorium bearbeitet worden.
1 Folgende Gegenstände gehörten nicht zum
Ressort des Generaldirektoriums, sondern bildeten
zum Teil besondere Immediatdepartements: a)die
Medizinal= und Sanitätssachen, für welche ein
eigenes Ministerialdepartement errichtet war: b) die
Postsachen, welche gleichfalls ein Immediatdeparte-
ment (Generalpostamt) bildeten; c) die Ange-
legenheiten der königlichen Hauptbank (Haupt-
bankpräsidium;: d) die Angelegenheiten der
allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt; e) die
Angelegenheiten der ritterschaftlichen Kreditasso-
ziationen: f) die Chausseebauangelegenheiten von
der Kurmark und Pommern (Generalchausseebau-
departement oder Generalchausseebauintendantur):
die Landgestütsachen; h) die Seidenbauange-
legenheiten.
* Diesem war früher noch die späterhin auf-
gehobene Generalakzise= und Zolladministration
untergeordnet.
2 Unter diesem stand auch die königliche Por-
zellanmanufaktur zu Berlin.
4 Auch diese Departements erließen, ebenso
wie das Geh. Staatsministerium und die Mini-
sterien, ihre Reskripte mit dem Beisatze: „auf
Allerhöchsten Spezialbefehl“. Das Departement, von
welchem sie ausgegangen waren, ist teils aus der
Unterschrift des Ministers, teils daran erkennbar,
daß unten bei der Adresse jedesmal das Departe-
ment bemerkt wurde. In der letzten Zeit des
Generaldirektoriums bestanden bei einigen Pro-
vinzialdepartements zwei Abteilungen, von wel-
chen die eine durch einen dirigierenden Geheimen
Oberfinanzrat geleitet wurde, während in der
anderen der Provinzialminister selbst präsidierte.
Die Verfügungen der ersteren führten die Unter-
schrift: „Südpreußisches 2c. Departement des
Generaldirektoriums“ und waren nur von den
dabei angestellten Geheimen Oberfinanzräten unter-
schrieben. Ubrigens hatte gewöhnlich ein Minister
mehrere Spezialdepartements und daher blieben
bei Veränderungen der Minister auch nicht im-
mer dieselben Departements beieinander.
5 Sie stand unmittelbar unter einem Minister
des Generaldirektoriums, welcher in den letzten
Jahren deshalb noch den Titel eines General=
kontrolleurs der Finanzen führte.
* Sie war an die Stelle des unterm 6. Mai
1770 rrrichteten Oberbaudepartements des General-
direktoriums getreten, welches zur Vereinfachung