Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Zweiter Band. (2)

Der Organismus der Verwaltungsbehörden. (S. 68.) 351 
zerfiel in folgende Spezialdepartements: 1. solche, welche sich über sämtliche Provinzen 
erstreckten 1, nämlich: a) das Departement des Staatsschatzes und der Generalkassen, 
b) das Münzdepartement, c) das Stempeldepartement, d) das Lotteriedepartement, e) das 
allgemeine Militärdepartement, fk) das Akzise-, Zoll= und Salzdepartement, g) das 
Fabrikendepartement, h) das Manrfaktur= und Kommerziendepartement, i) das See- 
handlungsdepartement, k) das Bergwerks= und Hüttendepartement 3, 1) das Forstdeparte- 
ment; 2. solche Departements, welche die übrigen (unter 1 nicht genannten) Domänen-, 
Steuer= und Landespolizeisachen bearbeiteten. Diese waren nach Provinzen eingeteilt und 
erstreckten sich nur über die ihnen untergeordneten Provinzen, weshalb sie als „Provinzial= 
departements“ bezeichnet wurden. Diese waren zuletzt a) das Ansbach= und Baireuthsche, 
bis zum Jahre 1798 durch einen in Ansbach residierenden Minister, ohne Verbindung 
mit dem Generaldirektorium, versehen; b) das Ost-, West= und Neuostpreußische; c) das 
Kur= und Neumärkische, Pommersche und Südpreußische; d) das Niedersächsische und West- 
fälische; dazu kamen noch als provinzielle Organisationen das Departement der landes- 
herrlichen Einkünfte von Neuschatel und Valengin und das Ost= und Westpreußische 
Magazindepartement. Alle diese Spezialdepartements des Generaldirektoriums verfügten 
in den ihnen angewiesenen Gegenständen ohne Konkurrenz der anderen Departements im 
Namen des Königs.7 
2. Unmittelbar unter dem Generaldirektorium standen: 1. die Generalfinanzkontrolle, 
welche besonders die Etats kontrollierte und die Vergleichung der Abschlüsse der Rechnungen 
mit den Abschlüssen des Etats anstellte ; 2. die Oberkriegs= und Domänenrechnungs- 
kammer, welche die ganze Staatswirtschaft, insoweit das Resultat derselben auf darüber 
abzulegenden Rechnungen beruhte, kontrollierte; 3. die Oberexaminationskommission beim 
Generaldirektorium, welche die zu Räten bei den Kammern und zu Land= und Steuer- 
räten bestimmten Personen examinierte; 4. die Oberforstexaminationskommission, welche 
die zum Oberförsterdienste bestimmten Personen prüfte; 5. die technische Oberbaudeputation 
des Generaldirektoriums, welche dem letzteren und dessen einzelnen Departements unter- 
geordnet war; 6. die Generallotterieadministration, welche unter dem Borsitze eines 
  
trag hatten. Es versammelte sich wöchentlich ein- 
mal, und in dieser Sitzung wurden alle Gene- 
ralien und Kassensachen, sowie alle Angelegen- 
heiten, welche mehrere Spezialdepartements zugleich 
betrafen, vorgetragen. An den übrigen Tagen 
der Woche versammelten sich die Spezialdeparte- 
ments jedes für sich und bearbeiteten die Gegen- 
stände ihrer Departements abgesondert und ohne 
Teilnahme der anderen Departements. In früherer 
Zeit waren sämtliche Sachen kollegialisch von dem 
Generaldirektorium bearbeitet worden. 
1 Folgende Gegenstände gehörten nicht zum 
Ressort des Generaldirektoriums, sondern bildeten 
zum Teil besondere Immediatdepartements: a)die 
Medizinal= und Sanitätssachen, für welche ein 
eigenes Ministerialdepartement errichtet war: b) die 
Postsachen, welche gleichfalls ein Immediatdeparte- 
ment (Generalpostamt) bildeten; c) die Ange- 
legenheiten der königlichen Hauptbank (Haupt- 
bankpräsidium;: d) die Angelegenheiten der 
allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt; e) die 
Angelegenheiten der ritterschaftlichen Kreditasso- 
ziationen: f) die Chausseebauangelegenheiten von 
der Kurmark und Pommern (Generalchausseebau- 
departement oder Generalchausseebauintendantur): 
die Landgestütsachen; h) die Seidenbauange- 
legenheiten. 
* Diesem war früher noch die späterhin auf- 
gehobene Generalakzise= und Zolladministration 
untergeordnet. 
  
2 Unter diesem stand auch die königliche Por- 
zellanmanufaktur zu Berlin. 
4 Auch diese Departements erließen, ebenso 
wie das Geh. Staatsministerium und die Mini- 
sterien, ihre Reskripte mit dem Beisatze: „auf 
Allerhöchsten Spezialbefehl“. Das Departement, von 
welchem sie ausgegangen waren, ist teils aus der 
Unterschrift des Ministers, teils daran erkennbar, 
daß unten bei der Adresse jedesmal das Departe- 
ment bemerkt wurde. In der letzten Zeit des 
Generaldirektoriums bestanden bei einigen Pro- 
vinzialdepartements zwei Abteilungen, von wel- 
chen die eine durch einen dirigierenden Geheimen 
Oberfinanzrat geleitet wurde, während in der 
anderen der Provinzialminister selbst präsidierte. 
Die Verfügungen der ersteren führten die Unter- 
schrift: „Südpreußisches 2c. Departement des 
Generaldirektoriums“ und waren nur von den 
dabei angestellten Geheimen Oberfinanzräten unter- 
schrieben. Ubrigens hatte gewöhnlich ein Minister 
mehrere Spezialdepartements und daher blieben 
bei Veränderungen der Minister auch nicht im- 
mer dieselben Departements beieinander. 
5 Sie stand unmittelbar unter einem Minister 
des Generaldirektoriums, welcher in den letzten 
Jahren deshalb noch den Titel eines General= 
kontrolleurs der Finanzen führte. 
* Sie war an die Stelle des unterm 6. Mai 
1770 rrrichteten Oberbaudepartements des General- 
direktoriums getreten, welches zur Vereinfachung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.