Das Ministerium des Innern. (8. 72.) 375
die öffentlichen (ständischen und städtischen) Feuerverficherungsinstitute, die Privat-Feuer-
und Lebensversicherungsgesellschaften, die Pensions-, Aussteuer- und Sterbekassenvereine;
die Kreditinstitute, die Leih-, Spar= und Provinzialhilfskassen; die Korporationen, die
Vereine zu wohltätigen, gemeinnützigen und geselligen Zwecken, die milden Stiftungen;
die Kollekten-, Unterstützungs= und Armenpflegesachen; die Heimatssachen, die Ein= und
Auswanderungen; die Ordenssachen, soweit sie nicht unter ein spezielles Ressort fallen;
die Angelegenheiten wegen Anderung und Beilegung von Namen; die auf die Ausstellung
von Geschworenenlisten und die Wahl der Schiedsmänner bezüglichen Angelegenheiten;
die statistischen Angelegenheiten; die Generalien über die Organisation, den Geschäftskreis
und die Verwaltung der Provinzialbehörden, die Angelegenheiten der Kreisbehörden, ein-
schließlich der Oberämter in den Hohenzollernschen Landen, die äußere Stellung der Polizei-
anwälte, und, unter Konkurrenz des Finanzministeriums, die Personalien der Provinzial-
verwaltungsbehörden; die Einrichtung der Amts= und Kreisblätter; unter Konkurrenz des
Kriegsministeriums die Militärersatz= und Entlassungsangelegenheiten, die Mobilmachungs-
sachen, die Leistungen für die Landwehr; die Landes= und Lokalpolizeiverwaltung; die Polizei-
organisation im allgemeinen, die Personalien der Polizeibeamten, die Landgendarmeriet, die
bewaffneten Sicherheitsvereine; die höhere politische Polizei, insbesondere die Angelegenheiten
der Presse, das Vereins= und Versammlungswesen, die Fremdenpolizei und das Theaterwesen;
die Generalien und Personalien der ländlichen Ortsobrigkeiten; die Sicherheitspolizei im
engeren Sinne; die Feuer-, Sitten- und Lebensmittelpolizei, das Paßwesen, die Gewerbe-
polizei rücksichtlich solcher Gewerbe, bei welchen die Handhabung derselben überwiegend
durch die allgemein polizeilichen Interessen bedingt wird; die öffentlichen Verlosungen,
die auf die Landeswohlfahrt einwirkenden außerordentlichen Vorkommnisse, wie Uber-
schwemmungen, Seuchen, Nahrungsnotstände und dergleichen; die Maßregeln hinsichtlich
des Transports der Verbrecher, Bettler und Vagabunden; die Straf-, Gefangenen= und
Besserungsanstalten, ausschließlich der Gerichtsgefängnisse, die Rettungshäuser, die Re-
habilitierungsangelegenheiten; die Rekurse und Beschwerden gegen das Polizeipräsidium
in Berlin; die Verfassungssachen und die Angelegenheiten der beiden Häuser des Land-
tages; die ständischen Angelegenheiten; die städtischen und ländlichen Kommunassachen,
die neuen Anfiedelungen, und, in Gemeinschaft mit dem Ministerium für die landwirt-
schaftlichen Angelegenheiten, die Jagdpolizeisachen; die Angelegenheiten der ehemals Reichs-
unmittelbaren; die Fideikommiß= und Lehnssachen; die Angelegenheiten der Hoch= und
Domstifter; das Juden= und Sektenwesen; das Kriegsschuldenwesen. Insbesondere sind
folgende in neuerer Zeit speziell angeordneten Organisationsveränderungen zu erwähnen:
a) Durch Allerhöchsten Erlaß v. 22. Juni 18492 ist die gesamte Medizinalverwal-
tung, mit Einschluß der Medizinal= und Sanitätspolizei, auf das Ministerium der Unter-
richts= und Medizinalangelegenheiten mit der Maßgabe übertragen worden, daß dies
letztere in allen Fällen, in welchen durch Anordnungen in der Medizinalverwaltung die
Interessen anderer Ressorts betroffen werden, vor der Entscheidung sich mit den be-
teiligten Ministerien zu benehmen und nach Lage der Umstände gemeinschaftlich mit ihnen
zu handeln hat. 5
b) Durch Allerhöchsten Erlaß v. 17. März 1852) ist bestimmt worden, daß die
1 Nach der Kab. O. v. 22. Sept. 1848F das Zirk. Reskr. des M. d. Inn. v. 17. Dez.
(M. Bl. d. i. Verw. 1848, S. 378), nebst 1848 (M. Bl. d. i. Verw. 1848,- S. 379, Nr.
Schreiben des Kriegsministeriums v. 5. Dez. 1848 471).
J. M. Bl. 1849, S. 4) gehören auch die Ge- * G. S. 1849, S. 335.
halts= und Pensionsangelegenheiten der Offiziere 3 Vgl. unten S. 429 f. insbesondere auch über
der Landgendarmerie und die Pensionsangelegen= die früheren Ressortverhältnisse zwischen dem Min.
heiten der Landgendarmen zum Ressort des M. d. IJun. und der Pol. und dem Min. der Unterr.=
d. Inn., welchem überhaupt die gesamten Ver= und Med. Ang.
pflegungsangelegenheiten des Landgendarmerie- 4 G. S. 1852, S. 83. — DUgl. das Zirk.
korps, welche früher zum Teil von dem Kriegs= Reskr. der Ministerien für Handel, Gewerbe und
ministerium bearbeitet wurden, übertragen worden öffentliche Arbeiten und des Innern v. 27. März
sind. Uber die Zahlung und Verrechnung der 1852, nebst dem Bericht des Staatsministeriums
Gehälter der Landgendarmericoffiziere und Land- v. 10. desselben Monats über die Motive dieses
gendarmen bei der inneren Vermaltung vgl. Erlasses (M. Bl. d. i. Verw. 1852, S. 86—87