Das Kriegsministerium. (8. 80.)
und die Gewehrprüfungskommission, Büchsenmacher, Garnisondienst, Militärmusik, Schul-
unterricht der Truppen, Gendarmerie! und Polizei, Kriegsspiele; c) die Kavallerie=
abteilung für die speziellen Dienstangelegenheiten der Kavallerie, das Militärreitinstitut,
Feldjäger, Leibgendarmerie, Veterinärwesen, Lehrschmiede, Militärerziehungs= und Bildungs-
wesen, Kriegsakademie, Kriegsschulen, Kadettenanstalten, militärtechnische Akademie, Ober-
militärexaminationskommission, Ergänzung der Offiziere des Friedensstandes, Sprach-
studienfonds für Offiziere; d) die Feldartillerieabteilung für alle speziellen Dienst-
angelegenheiten der Feldartillerie und des Trains, Beschaffung und Verwaltung des
Materials und der Munition, Feldgerät der Armee; e) die Fußartillerieabteilung
für die speziellen Dienstangelegenheiten der Fußartillerie und deren Ubungsplätze, Be-
schaffung und Verwaltung von Material und Munition dieser Waffe; allgemeine Landes-
verteidigung und Festungskrieg, technische Institute der Artillerie, Feuerwerkspersonal,
Artillerie= und Ingenieurschule, ferner alle Arbeiterangelegenheiten der Heeresverwaltung,
insbesondere Krankenkassen-, Unfall= und Invalidenversicherung, Artillerieprüfungskommis-
sion: f# die Ingenieur= und Pionierabteilung, welche alle die festen Plätze
des Landes in fortifikatorischer Beziehung betreffenden Angelegenheiten bearbeitet. Ihr
liegt ob die Neuanlage und Instandhaltung der Festungen und fortifikatorischen Werte, die
obere Leitung und Beaufsichtigung der durch Mitglieder des Ingenieurkorps auszuführen-
den Militärbauten. Sie bearbeitet ferner die Angelegenheiten des Pionierkorps und der
Pontontrains, Elektrotechnik, Telegraphenwesen, Brieftaubenwesen, Selbstfahrerwesen,
Minenanlagen in Brücken und Tunnels.
3. Die Abteilung für die persönlichen Angelegenheiten mit der
Geheimen RKriegskanzlei; s. hierzu oben Militärkabinett Bd. I. S. 258. Diese Ab-
teilung bearbeitet folgende Angelegenheiten: die Ernennung und Beförderung sämtlicher
Offiziere der Armee, deren Anstellungs-, Abschieds-, Versetzungs-, Urlaubs-, Heirats-,
Belohnungs= und außerordentliche Gesuche und Vorschläge, deren Entscheidung von dem
König abhängt; sie bereitet zur Entscheidung des Königs vor: alle zur Bestätigung des-
selben gelangenden kriegs= und ehrengerichtlichen Entscheidungen, sowie die Rehabilitierungs
anträge der Militärbehörden. Bei der damit verbundenen Geheimen Kriegskanzlei erfolgt
die Ausfertigung der Patente, Sammlung der Nachrichten über alle Individuen des
Offizierstandes, Führung der Rang= und Quartierliste der Armee usw.
4. Das Armeeverwaltungsdepartement. Demselben sind alle Sachen
der Militärverwaltung, mit Ausnahme der dem Allgemeinen Kriegsdepartement übertragenen,
zugeteilt. Dasselbe steht unter einem besonderen Direktorium und zerfällt in sechs Ab-
teilungen, nämlich: a die Kassenabteilung. Von ihr werden bearbeitet: die Etats-
sachen, die Revisionen, Abschlüsse und Personalangelegenheiten der Generalmilitärkasse und
der Korps zahlungsstellen, Besoldung der Armee in Krieg und Frieden, Kassendefekte, milde
Stiftungen, Angelegenheiten der Zahlmeister, Wohnungsgeldzuschuß, Unterstützungsangelegen-
heiten, Witwenkassen : Die die Verpflegungsabteilung bearbeitet alle auf die Ver-
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1 Die Verpflegungoangelegenheiten des Land-
gendarmeriekorps, soweit sie bis dahin von dem
Kriegsministerium ressortierten, sind zum Ressort
des Ministeriums d. Inn. dergestalt übergegangen,
daß sie jetzt außer aller Beziehung zur Militär-
behörde stehen Kab. O. v. 22. Sept. 1848,
M. Bl. d. i. Verw. 1818, S. 378, Nr. 470,
und Kab. O. v. 9. März 1854, Restkr. des Kriegs-
ministeriums v. 18. Sept. 1852, 11. Mai und
25. Nov. 1854, R. des Min. d. Inn. v. 17.
Nov. 185.
: Die Generalmilitärkasse, welche seit dem
Jahre 1678 besteht, führte früher den Namen:
,, Gencralkriegekasse“. Durch die Kab. O. v.
30. Mai 1810 erhielt sie die Benennung: „Ge-
neralmilitärkasse“. Sie ist das allgemeine Kassen-
institut für das gesamte Militärwesen: aus ihr
werden alle Ausgaben für das Heer geleistet und
zu ihr fließen alle Einnahmen für dasselbe. Sie
ist zugleich Militärpensionskasse für Berlin,
Militärwitwenkasse und Generalkasse für die
Marine.
Auf Grund der Kab. O. v. 24. April
1824 ist die Offizierwitwenkasse aus der gemein-
schaftlichen Verwaltung der Generaldirektion der
allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt ausge-
schieden und dem Kriegsministerium zugeteilt.
Bei diesem hat das damalige fünfte Departement
die betreffenden Geschäfte unter der Firma:
„Direktion der Militärwitwenpensionicrungs=
sozietät“ verwaltet, wogegen die Kassenarbeiten
der Generalmilitärwitwenkasse unter Beibehaltung
der Bezeichnung „Militärwitwenkasse“ übertragen
wurden. Durch die Reskr. des Kriegsministeriums
v. 10. und 15. Febr. und 1. März 1830 ist der
gedachten Direktion die Benennung: „Abteilung