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Provinzialmeliorationsfonds, lberwei-
sung an die Provinzen 462.
Provinzialordnungen, die älteren von 1823
und 1824 432, 433; die P. von 1850 369,
433; die P. von 1875 436; Aufzählung der
geltenden P. 437.
Provinzialreglements 447, 459, 463.
Provinzialstände 431, 432. »
Provinzialständische Verbände 432; Uber-
—
Sachregister.
gang ihrer Rechte und Pflichten auf die Pro-
vinzialverbände 460.
Provinzialstatuten 447, 459.
Provinzialsteuern, Ausschreibung 447, 463,
464; Verteilung und Aufbringung, Bekannt-
machung, Mehr= und Minderbelastung 464,
465; Rechtsmittel, Nachforderungen, Ver-
jährungen 466.
O.
Quartgüter 455.
Quartierleistung für die bewaffnete Macht
205; Heranziehung zu derselben nicht anfecht-
bar wie die zu Gemeindelasten 317“.
Stellung 19; s. im übrigen Magistrat und
Stadtvorstand.
Ratenzahlungen bei Steuern 315.
Ratsmann, Ratsherr 120; s. im übrigen
Magistratsmitglieder.
Realsteuern der Gemeinden, Einführung be-
sonderer 241, 242; Verteilung des Steuer-
bedarfs der Gemeinden auf die R. und die
Einkommensteuer 242, 243; Verteilung des
durch die R. aufzubringenden Bedarfs auf
die verschiedenen R. 242, 244; Veranlagung
der R. auf mehrere Jahre 315; Heranzie-
hung der R. zu den Kreisabgaben 414 ff.
Rechnungen, Rechnungswesen (Abnahme,
Legung, Revision, Decharge), der Stadt= und
Landgemeinden 334, 335; der Kreise 429;
der Provinzen 447, 466.
Rechnungsjahr, -periode 332, 429.
Rechtsanwälte, keine Beamten 925; Ein-
kommen aus der Praxis kein gewerbliches
298“; Auslbung des Berufs kein Gewerbe 281.
Rechtsmittel gegen Heranziehung zu Ge-
meindeabgaben, Gebühren, Beiträgen, Steuern,
Naturaldiensten 317 ff.; bei Nachsteuern 321;
bei den Offiziersabgaben zu Gemeindezwecken
325; bei Zuschüssen der Betriebsgemeinden
327; bei der Wanderlagersteuer 328; bei
Verteilung des Einkommens auf mehrere
Gemeinden 319, 320; gegen Heranziehung
zu Kreisabgaben 427, 428; gegen Heran-
ziehung zu Provinzialabgaben 466.
Rechtstitel, spezieller als Grund der Steuer-
freiheit 277.
Rechtsweg, ordentlicher, zulässig bei streitigen
Pensionsansprüchen 151, 198; im Defekten-
verfahren 156. «
Reformierte, niederländische, besitzen Kor-
porationsrechte 2755.
Regierende Häuser, Vertretung bei der
Kreistagswahl 387.
Regierungsbaumeister, vorübergehend be-
schäftigte, genießen die Steuerprivilegien der
Staatsbeamten 2912.
Regierungsgebäude, steuerfrei 275, 420.
Regierungspräsident, als Aufsichtsbehörde
I. bezw. II. Instanz über Gemeinden und
Kreise 336, 430; als Disziplinarbehörde der
Quellen des Gemeinderechts 58 ff.; des Rechts
der Kreise 373, 374, 375; der Provinzen
436, 437.
R.
RNat, Entstehung des R., älteste Verfassung und
städtischen Beamten 157, 158; der ländlichen
Gemeindebeamten 199; der Kreiskommunal=
beamten 407; Bestätigung der Mitglieder
des Stadtvorstandes 127; desgl. anderer
städtischer Beamten 145; nicht wählbar in den
Prov. A. 452; Einsicht in die städt. Etats
und die festgestellten Rechnungen 333 ff.;
Zustimmung zu genehmigten Gemeinde-
beschlllssen in Steuerangelegenheiten an Stelle
der Minister 247; Anordnungen betr. die
Gemeindebesteuerung 247, 248.
Reglements, rathäusliche, von Friedrich
Wilhelm I. 20; s. auch Kreis-, Provinzial=
reglements.
Reichsbank, juristische Verson, Heranziehung
zur gemeindlichen Gewerbesteuer 2802; nicht
zur Kreisgewerbesteuer 2802, 421; Heran-
ziehung zur Einkommensteuer, Nichtabzugs-
fähigkeit des Gewinnanteils des Reichs 2961.
Reichsbeamte, Gemeindebesteuerung 289,
291ff.; Mietssteuer 312; Kreisbesteuerung 420.
Reichsfiskus, Gemeindebesteuerung 2961
(einkommensteuerfrei), 2751 (Befreiung von
der Grundsteuer), 280 (gewerbesteuerfrei):
Kreisbesteuerung 4181°.
Reinertrag, Maßstab für besondere Ge-
meindesteuern vom Grundbesitz 273.
Reisekosten, der städtischen Beamten 147; ge-
hören nicht zu den Löhnen und Gehältern i. S.
des K. A. G. 3081; der Inhaber unbesoldeter
Kreisämter 381; der Inhaber untbesoldeter
Provinzialämter 4417, 448“ (Posen).
Reklamationen gegen Heranziehung zu öffent#
lichen Abgaben, s. Einsprüche und Beschwerden.
Religionsgesellschaften mit Korporations-
rechten 275°; Besteuerung ihrer Gebäude und
ihres Einkommens 275, 2961, 2977.
Rendanten der evang. und kath. Kirchen-
gemeinden genießen die Steuerprivilegien der
Kirchendiener 288°", 289, 474; nicht die der
Beamten 2918.
Rentenbanken, Mitwirkung und Kontrolle
der Provinzialvertretungen bei der Berwal-
tung der R. 460.
Repräsentanten der Stadtgemeinden nach
A. L. R. 22.
Repräsentantenkollegium, bürgerschaft-
liches, s. Bürgerschaftliches Kollegium.