Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

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Provinzialmeliorationsfonds, lberwei- 
sung an die Provinzen 462. 
Provinzialordnungen, die älteren von 1823 
und 1824 432, 433; die P. von 1850 369, 
433; die P. von 1875 436; Aufzählung der 
geltenden P. 437. 
Provinzialreglements 447, 459, 463. 
Provinzialstände 431, 432. » 
Provinzialständische Verbände 432; Uber- 
— 
Sachregister. 
gang ihrer Rechte und Pflichten auf die Pro- 
vinzialverbände 460. 
Provinzialstatuten 447, 459. 
Provinzialsteuern, Ausschreibung 447, 463, 
464; Verteilung und Aufbringung, Bekannt- 
machung, Mehr= und Minderbelastung 464, 
465; Rechtsmittel, Nachforderungen, Ver- 
jährungen 466. 
O. 
Quartgüter 455. 
Quartierleistung für die bewaffnete Macht 
205; Heranziehung zu derselben nicht anfecht- 
bar wie die zu Gemeindelasten 317“. 
Stellung 19; s. im übrigen Magistrat und 
Stadtvorstand. 
Ratenzahlungen bei Steuern 315. 
Ratsmann, Ratsherr 120; s. im übrigen 
Magistratsmitglieder. 
Realsteuern der Gemeinden, Einführung be- 
sonderer 241, 242; Verteilung des Steuer- 
bedarfs der Gemeinden auf die R. und die 
Einkommensteuer 242, 243; Verteilung des 
durch die R. aufzubringenden Bedarfs auf 
die verschiedenen R. 242, 244; Veranlagung 
der R. auf mehrere Jahre 315; Heranzie- 
hung der R. zu den Kreisabgaben 414 ff. 
Rechnungen, Rechnungswesen (Abnahme, 
Legung, Revision, Decharge), der Stadt= und 
Landgemeinden 334, 335; der Kreise 429; 
der Provinzen 447, 466. 
Rechnungsjahr, -periode 332, 429. 
Rechtsanwälte, keine Beamten 925; Ein- 
kommen aus der Praxis kein gewerbliches 
298“; Auslbung des Berufs kein Gewerbe 281. 
Rechtsmittel gegen Heranziehung zu Ge- 
meindeabgaben, Gebühren, Beiträgen, Steuern, 
Naturaldiensten 317 ff.; bei Nachsteuern 321; 
bei den Offiziersabgaben zu Gemeindezwecken 
325; bei Zuschüssen der Betriebsgemeinden 
327; bei der Wanderlagersteuer 328; bei 
Verteilung des Einkommens auf mehrere 
Gemeinden 319, 320; gegen Heranziehung 
zu Kreisabgaben 427, 428; gegen Heran- 
ziehung zu Provinzialabgaben 466. 
Rechtstitel, spezieller als Grund der Steuer- 
freiheit 277. 
Rechtsweg, ordentlicher, zulässig bei streitigen 
Pensionsansprüchen 151, 198; im Defekten- 
verfahren 156. « 
Reformierte, niederländische, besitzen Kor- 
porationsrechte 2755. 
Regierende Häuser, Vertretung bei der 
Kreistagswahl 387. 
Regierungsbaumeister, vorübergehend be- 
schäftigte, genießen die Steuerprivilegien der 
Staatsbeamten 2912. 
Regierungsgebäude, steuerfrei 275, 420. 
Regierungspräsident, als Aufsichtsbehörde 
I. bezw. II. Instanz über Gemeinden und 
Kreise 336, 430; als Disziplinarbehörde der 
  
Quellen des Gemeinderechts 58 ff.; des Rechts 
der Kreise 373, 374, 375; der Provinzen 
436, 437. 
R. 
RNat, Entstehung des R., älteste Verfassung und 
städtischen Beamten 157, 158; der ländlichen 
Gemeindebeamten 199; der Kreiskommunal= 
beamten 407; Bestätigung der Mitglieder 
des Stadtvorstandes 127; desgl. anderer 
städtischer Beamten 145; nicht wählbar in den 
Prov. A. 452; Einsicht in die städt. Etats 
und die festgestellten Rechnungen 333 ff.; 
Zustimmung zu genehmigten Gemeinde- 
beschlllssen in Steuerangelegenheiten an Stelle 
der Minister 247; Anordnungen betr. die 
Gemeindebesteuerung 247, 248. 
Reglements, rathäusliche, von Friedrich 
Wilhelm I. 20; s. auch Kreis-, Provinzial= 
reglements. 
Reichsbank, juristische Verson, Heranziehung 
zur gemeindlichen Gewerbesteuer 2802; nicht 
zur Kreisgewerbesteuer 2802, 421; Heran- 
ziehung zur Einkommensteuer, Nichtabzugs- 
fähigkeit des Gewinnanteils des Reichs 2961. 
Reichsbeamte, Gemeindebesteuerung 289, 
291ff.; Mietssteuer 312; Kreisbesteuerung 420. 
Reichsfiskus, Gemeindebesteuerung 2961 
(einkommensteuerfrei), 2751 (Befreiung von 
der Grundsteuer), 280 (gewerbesteuerfrei): 
Kreisbesteuerung 4181°. 
Reinertrag, Maßstab für besondere Ge- 
meindesteuern vom Grundbesitz 273. 
Reisekosten, der städtischen Beamten 147; ge- 
hören nicht zu den Löhnen und Gehältern i. S. 
des K. A. G. 3081; der Inhaber unbesoldeter 
Kreisämter 381; der Inhaber untbesoldeter 
Provinzialämter 4417, 448“ (Posen). 
Reklamationen gegen Heranziehung zu öffent# 
lichen Abgaben, s. Einsprüche und Beschwerden. 
Religionsgesellschaften mit Korporations- 
rechten 275°; Besteuerung ihrer Gebäude und 
ihres Einkommens 275, 2961, 2977. 
Rendanten der evang. und kath. Kirchen- 
gemeinden genießen die Steuerprivilegien der 
Kirchendiener 288°", 289, 474; nicht die der 
Beamten 2918. 
Rentenbanken, Mitwirkung und Kontrolle 
der Provinzialvertretungen bei der Berwal- 
tung der R. 460. 
Repräsentanten der Stadtgemeinden nach 
A. L. R. 22. 
Repräsentantenkollegium, bürgerschaft- 
liches, s. Bürgerschaftliches Kollegium.
	        
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