Sachregister.
bezirke 106; Wählerlisten 103, 107, 111, 112,
113; regelmäßige Ergänzungswahl 108, 111,
112, 113; außerordentliche Ersatzwahl 108,
112; Neuwahl bei Auflösung 117, 118; Ein-
ladung der Wähler 108, 111, 113; Wabl-
vorstand 108, 111, 113; Wahlhandlung 108,
111, 112, 113; persönliche Ausübung des
Wahlrechts und Vertretung in derselben 109,
112, 113; Verpflichtung zur Teilnahme an
der Wahl 111, 112, 113; Wahlergebnis, Be-
kanntmachung desselben 109, 112, 113;
engere Wahl 109, 112; Wahlprotokolle 109;
Prüfung der Gültigkeit der Wahlen 110;
Dienstantritt. Einführung und Verpflichtung
der Neugewählten 110, 111°, 112; Wahl-
periode 113.
Stadtverordnetenbeschlüsse, Vorberei-
tung 135; Fassung 116, 117; Genehmigung,
s. d.; Zustimmung seitens des Magistrats
135, 138; Beanstandung 137, 138; Aus-
fübrung 134.
Stadtverordnetenversammlung. Histo-
risches: St. O. von 1808 26, 27; St. O. von
1831 30; G. O. von 1850 37; — Gel-
tendes Recht: Verschiedene Benennungen 1008;
rechtlicher Charakter, Beleidigung 100; —
Zusammensetzung, Zahl der Mitglieder 101,
102; ständige und nichtständige Mitglieder in
Kurhessen 101; ein Teil der Abgeordneten ist
aus den Hausbesitzern, in Kurhessen aus den
Hochbesteuerten zu wählen 103; — Berufung,
regelmäßige Sitzungstage, Ort der Versamm-
lung, Offentlichkeit 114; Beschlußfähigkeit,
Vorsitz 115; Leitung der Verhandlung,
Sitzungspolizei, Geschäftsordnung, Beschluß-
fassung und Ausschließung persönlich inter-
essierter Mitglieder 116; Sitzungsprotokoll
117; Beteiligung des Magistrats an den
Sitzungen, gemeinschaftliche Sitzungen des
Magistrats und der Stadtverordneten 117,
131 ff.; Auflösung 117, 118; — Zuständig-
keit der St. und ihr Verhältnis zum Stadt-
vorstande, St. vorzugsweise beschließendes
Organ, hat nur ausnahmsweise die Exekutive
134; über welche Angelegenheiten hat die St.
zu beschließen? 134—136; Kontrollrecht der
St. gegenüber dem Stadtvorstande 135, 136,
137; Beteiligung an der Anstellung der Be-
amten 144; Mitwirkung bei Verwaltung des
Gemeindevermögens 211, 212, 213.
Stadtverordnetenvorsteher, Wahl 115;
Befugnisse 116; Verantwortlichkeit (Androhung
von Exekutivstrafen gegen ihn) 1015; Be-
rufung, Eröffnung, Leitung der Sitzungen,
Sitzungspolizei, Entscheidung bei Stimmen-
gleichheit 116; der Bürgermeister als 115, 119.
Stadtvorstand, Obrigkeit und Vertreter der
Stadtgemeinde 118, 133; Kollegial- und
Bureausystem, verschiedene Benennung des
St. in den einzelnen Landesteilen 118, 119;
bergang einer Stadt von einem System
zum anderen 119; s. im übrigen Magistrat,
Bürgermeister, Bürgermeistereiverfassung, Ma-
gistratsmitglieder, Beigeordnete.
Standesamt, Gebühren 2491.
Standesbeamte, Gemeindevorsteher als 207.
Standesherren, Gemeindeangehörigkeit 928,
2875; Vertretung bei den Kreistagswahlen
3875; Steuerprivilegien 2817, 287“.
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Stationen, (. Eisenbahnstationen.
Statuten, f. Gemeinde-, Kreis-, Provinzial-
statuten. v
Steinbrüche, Wegeunterhaltungsbeiträge 329.
Stellung zur Disposition 159.
Stellvertretung des Bürgermeisters, Ge-
meindevorstehers, Gutsvorstehers, Landrate,
Landesdirektors s. d. und auch Beigeordnete,
Schöffen, Kreisdeputierte, Kreissekretär; —
St. im Stimmrecht in den Landgemeinden
176; bei Kreistagswahlen 386, 389; auf
den posenschen Kreistägen und dem posenschen
Provinziallandtage 397, 448; auf den Amts-
versammlungen und dem Kommunallandtage in
Hohenzollern 399,450 zbei Naturaldiensten 316.
Sterbegeld der Hinterbliebenen der infolge
Betriebsunfalls gestorbenen Beamten 152;
Stenerfreiheit 289, 420.
Sterbemonat, quartal der Hinterbliebenen
städtischer Beamten 151; Unpfändbarkeit 1518;
Steuerfreiheit 289, 420.
Steuerausschuß, Gemeindeveranlagungs-
behörde; Zusammensetzung, Mitgliedschaft,
Befugnisse, insbesondere Aufforderung der
Steuerpflichtigen zu Auskunftserteilungen 313;
Amtsverschwiegenheit der Mitglieder 314.
Steuerbedarf in Gemeinden, Feststellung
242; Verteilung auf die Einkommensteuer
und die Realsteuern 242, 243; Unterver-
teilung der auf die Realsteuern entfallenden
Summe auf die einzelnen Arten derselben
242, 244; Beschlußfassung der Gemeinden
über die Verteilung und Genebmigung 243;
Verteilung bei nicht zu stande gekommenem
Gemeindebeschluß 244; Verteilung des St. der
Kreise 414 ff.; desgl. der Provinzen 464 ff.
Steuerbefreiungen, Historisches 223; kön-
nen nur durch Gesetz geschaffen werden 263;
von der Grundsteuer 274 ff., 419, 420; der
Gewerbesteuer 280 ff., 421; der Einkommen-
steuer 287 ff., 419, 420.
Steuerdomizil der Beamten 288“.
Steuerhinterziebung, strafbare, von Ge-
meindesteuern, Bestrafung 314; Nachforderung
320, 321.
Steuern, Unterscheidung von direkten und in-
direkten 262, 263; Unterschied zwischen St.
einerseits, Gebühren und Beiträgen anderer-
seits 248, 2561; im übrigen s. Gemeinde-,
Kreis-, Provinzialsteuern.
Steuerordnungen 265, 270, 313; Fort-
bestehen älterer 248.
Steuerpflicht, zeitliche Begrenzung 264, 265;
der Beamten 290 ff., 420; der Militärpersonen
325, 420; neuanziehender Personen 293,
294; der Forensen, juristischen Personen und
Erwerbsgesellschaften 294 ff., 418.
Steuerrat 20, 363.
Stiftungen: Verwaltung örtlicher Stiftungen
durch die Gemeinden 204; juristische Persön-
lichkeit, Besteuerung des Einkommens 2961,
2972; Steuerprivilegien milder St. 276, 420.
Stimmrecht in den Landgemeinden der alten
Provinzen, Hannovers und Schleswig-Hol-
steins; die Stimmberechtigten 168—171; die
Ausübung des St. in der Gemeindeversamm-
lung, verschiedenartige Abstufungen desselben
175; persönliche Ausübung und Stellver-
tretung 176.