Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
bezirke 106; Wählerlisten 103, 107, 111, 112, 
113; regelmäßige Ergänzungswahl 108, 111, 
112, 113; außerordentliche Ersatzwahl 108, 
112; Neuwahl bei Auflösung 117, 118; Ein- 
ladung der Wähler 108, 111, 113; Wabl- 
vorstand 108, 111, 113; Wahlhandlung 108, 
111, 112, 113; persönliche Ausübung des 
Wahlrechts und Vertretung in derselben 109, 
112, 113; Verpflichtung zur Teilnahme an 
der Wahl 111, 112, 113; Wahlergebnis, Be- 
kanntmachung desselben 109, 112, 113; 
engere Wahl 109, 112; Wahlprotokolle 109; 
Prüfung der Gültigkeit der Wahlen 110; 
Dienstantritt. Einführung und Verpflichtung 
der Neugewählten 110, 111°, 112; Wahl- 
periode 113. 
Stadtverordnetenbeschlüsse, Vorberei- 
tung 135; Fassung 116, 117; Genehmigung, 
s. d.; Zustimmung seitens des Magistrats 
135, 138; Beanstandung 137, 138; Aus- 
fübrung 134. 
Stadtverordnetenversammlung. Histo- 
risches: St. O. von 1808 26, 27; St. O. von 
1831 30; G. O. von 1850 37; — Gel- 
tendes Recht: Verschiedene Benennungen 1008; 
rechtlicher Charakter, Beleidigung 100; — 
Zusammensetzung, Zahl der Mitglieder 101, 
102; ständige und nichtständige Mitglieder in 
Kurhessen 101; ein Teil der Abgeordneten ist 
aus den Hausbesitzern, in Kurhessen aus den 
Hochbesteuerten zu wählen 103; — Berufung, 
regelmäßige Sitzungstage, Ort der Versamm- 
lung, Offentlichkeit 114; Beschlußfähigkeit, 
Vorsitz 115; Leitung der Verhandlung, 
Sitzungspolizei, Geschäftsordnung, Beschluß- 
fassung und Ausschließung persönlich inter- 
essierter Mitglieder 116; Sitzungsprotokoll 
117; Beteiligung des Magistrats an den 
Sitzungen, gemeinschaftliche Sitzungen des 
Magistrats und der Stadtverordneten 117, 
131 ff.; Auflösung 117, 118; — Zuständig- 
keit der St. und ihr Verhältnis zum Stadt- 
vorstande, St. vorzugsweise beschließendes 
Organ, hat nur ausnahmsweise die Exekutive 
134; über welche Angelegenheiten hat die St. 
zu beschließen? 134—136; Kontrollrecht der 
St. gegenüber dem Stadtvorstande 135, 136, 
137; Beteiligung an der Anstellung der Be- 
amten 144; Mitwirkung bei Verwaltung des 
Gemeindevermögens 211, 212, 213. 
Stadtverordnetenvorsteher, Wahl 115; 
Befugnisse 116; Verantwortlichkeit (Androhung 
von Exekutivstrafen gegen ihn) 1015; Be- 
rufung, Eröffnung, Leitung der Sitzungen, 
Sitzungspolizei, Entscheidung bei Stimmen- 
gleichheit 116; der Bürgermeister als 115, 119. 
Stadtvorstand, Obrigkeit und Vertreter der 
Stadtgemeinde 118, 133; Kollegial- und 
Bureausystem, verschiedene Benennung des 
St. in den einzelnen Landesteilen 118, 119; 
bergang einer Stadt von einem System 
zum anderen 119; s. im übrigen Magistrat, 
Bürgermeister, Bürgermeistereiverfassung, Ma- 
gistratsmitglieder, Beigeordnete. 
Standesamt, Gebühren 2491. 
Standesbeamte, Gemeindevorsteher als 207. 
Standesherren, Gemeindeangehörigkeit 928, 
2875; Vertretung bei den Kreistagswahlen 
3875; Steuerprivilegien 2817, 287“. 
  
  
503 
Stationen, (. Eisenbahnstationen. 
Statuten, f. Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- 
statuten. v 
Steinbrüche, Wegeunterhaltungsbeiträge 329. 
Stellung zur Disposition 159. 
Stellvertretung des Bürgermeisters, Ge- 
meindevorstehers, Gutsvorstehers, Landrate, 
Landesdirektors s. d. und auch Beigeordnete, 
Schöffen, Kreisdeputierte, Kreissekretär; — 
St. im Stimmrecht in den Landgemeinden 
176; bei Kreistagswahlen 386, 389; auf 
den posenschen Kreistägen und dem posenschen 
Provinziallandtage 397, 448; auf den Amts- 
versammlungen und dem Kommunallandtage in 
Hohenzollern 399,450 zbei Naturaldiensten 316. 
Sterbegeld der Hinterbliebenen der infolge 
Betriebsunfalls gestorbenen Beamten 152; 
Stenerfreiheit 289, 420. 
Sterbemonat, quartal der Hinterbliebenen 
städtischer Beamten 151; Unpfändbarkeit 1518; 
Steuerfreiheit 289, 420. 
Steuerausschuß, Gemeindeveranlagungs- 
behörde; Zusammensetzung, Mitgliedschaft, 
Befugnisse, insbesondere Aufforderung der 
Steuerpflichtigen zu Auskunftserteilungen 313; 
Amtsverschwiegenheit der Mitglieder 314. 
Steuerbedarf in Gemeinden, Feststellung 
242; Verteilung auf die Einkommensteuer 
und die Realsteuern 242, 243; Unterver- 
teilung der auf die Realsteuern entfallenden 
Summe auf die einzelnen Arten derselben 
242, 244; Beschlußfassung der Gemeinden 
über die Verteilung und Genebmigung 243; 
Verteilung bei nicht zu stande gekommenem 
Gemeindebeschluß 244; Verteilung des St. der 
Kreise 414 ff.; desgl. der Provinzen 464 ff. 
Steuerbefreiungen, Historisches 223; kön- 
nen nur durch Gesetz geschaffen werden 263; 
von der Grundsteuer 274 ff., 419, 420; der 
Gewerbesteuer 280 ff., 421; der Einkommen- 
steuer 287 ff., 419, 420. 
Steuerdomizil der Beamten 288“. 
Steuerhinterziebung, strafbare, von Ge- 
meindesteuern, Bestrafung 314; Nachforderung 
320, 321. 
Steuern, Unterscheidung von direkten und in- 
direkten 262, 263; Unterschied zwischen St. 
einerseits, Gebühren und Beiträgen anderer- 
seits 248, 2561; im übrigen s. Gemeinde-, 
Kreis-, Provinzialsteuern. 
Steuerordnungen 265, 270, 313; Fort- 
bestehen älterer 248. 
Steuerpflicht, zeitliche Begrenzung 264, 265; 
der Beamten 290 ff., 420; der Militärpersonen 
325, 420; neuanziehender Personen 293, 
294; der Forensen, juristischen Personen und 
Erwerbsgesellschaften 294 ff., 418. 
Steuerrat 20, 363. 
Stiftungen: Verwaltung örtlicher Stiftungen 
durch die Gemeinden 204; juristische Persön- 
lichkeit, Besteuerung des Einkommens 2961, 
2972; Steuerprivilegien milder St. 276, 420. 
Stimmrecht in den Landgemeinden der alten 
Provinzen, Hannovers und Schleswig-Hol- 
steins; die Stimmberechtigten 168—171; die 
Ausübung des St. in der Gemeindeversamm- 
lung, verschiedenartige Abstufungen desselben 
175; persönliche Ausübung und Stellver- 
tretung 176.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.