Sachregister.
Unterverteilung von Kommunallasten in
Gutsbezirken 349; des Gemeindesteuerbedarfs
auf die einzelnen Realsteuern 242, 244, 246,
247; des auf die einzelnen Gemeinden und
Gutsbezirke entfallenden Kreisabgabensolls
innerhalb derselben 349, 425, 426.
Urkunden, Vollziehung der die Stadtgemeinde
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verpflichtenden 133; desgl. die Landgemeinde
194; desgl. den Kreis 405, 406; desgl. die
Provinz 456, 457.
Urlaub städtischer Beamten 153; nicht erfor-
derlich zu militärischen Ubungen, Eintritt in
den Landtag u. s. w. 1538; Verlassen des
Amtssitzes ohne U. 1544.
V.
VBater, s. Hauskinder und Berwandtschaft.
Beranlagung der staatlichen Grund-, Ge-
bäude= und Gewerbesteuer 204, 242; der Ge-
meindeabgaben 273, 279, 284, 313 ff.; der
Kreisabgaben 424; Steuerpflichtiger mit
einem Einkommen von nicht mehr als 900 M.
284, 415; Kosten 322.
Veräußerung von Grundstücken und Im-
mobilienrechten der Gemeinden 213, 214;
insbesondere von Waldgrundstücken 219; von
Gegenständen, die einen historischen, wissen-
schaftlichen oder Kunstwert baben 220; V.
von Grundstücken der Kreise 395, 396, 411;
desgl. der Provinzen 447.
Verbände, s. Landarmenverbände, Ortsarmen-
verbände, Gemeindeverbände.
Verbandsausschuß 358, 359.
Verbandsstatut 357, 358.
Verbandsvorsteher 357, 358, 359.
Verbandszwecke 356.
Verbindung nachbarlich belegener Gemeinden
und selbständiger Gutsbezirke behufs gemein-
samer Wahrnehmung kommunnaler Angelegen-
beiten 356. ·
Berbrauchsabgaben 240, 245, 263; reichs-
rechtliche Beschränkungen der Gemeinden in
der Erhebung 266, 267; desgl. landesrecht-
liche 267, 268, 269; Fälligkeit, Abgaben-
pflichtige 269.
Vereidigung der Magistratsmitglieder 128;
Eidesform 128°; des ländlichen Gemeinde-
vorstehers und der Schöffen 192; der Ge-
meindebeamten 146, 197; der Mitglieder des
Kr. A. 401; der Kreisdeputierten 406; der
Kreiskommnnalbeamten 407; der Mitglieder
des Prov. A. 452; des Landesdirektors 455;
der Provinzialbeamten 457.
Vereinbarungen bei direkten Gemeindesteuern
264; bei indirekten Gemeindesteuern 264;
Henehmigung 246; nicht über Steuerfreiheiten
Vergleiche über Berechtigungen der Gemein-
den oder über die Substanz des Gemeinde-
vermögens 213.
Verjährung gegen Gemeinden 70; der zur
Hebung gestellten Gemeindeabgaben und Kosten
322; der Verpflichtung zur Nachzahlung der
Gemeindeabgaben 321, 322; bei den Kreis-
abgaben 426; bei den Provinzialabgaben 466;
als Titel der Abgabenfreiheit 277"; des Bür-
gerrechtsgeldes 254; des Einkaufsgeldes 255;
der Kurtaxen 256°; der Wanderlagersteuer
328; der zur Hebung gestellten Wegeunter-
haltungsbeiträge 330.
Verkaufsstätte, Begriff 301.
Verkaufswert als Maßstab für die Bauplatz-
steuer 278.
Verkehrsabgaben 251, 2723; steuern 272.
Schoen.
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Verkehrsanlagen, Aufbringung von Kreis-
steuern für 415; desgl. von Provinzialsteuern
465.
Vermögenssteuern in der älteren Gemeinde-
besteuerung 223; staatliche, s. Ergänzungs-
steuer. .
Verpächter, Einkommensteuer 302; Entrich-
tung der Realsteuern vom Grundbesitz 27483;
Leistung der Spanndienste 316".
Verpachtung von Gemeindegrundstücken 212.
Versetzung der Gemeindebeamten 159, 160;
Straf. V. der Provinzialbeamten 459.
Versicherungsanstalten, -verbände,
öffentliche, gewerbesteuerfrei? 2802.
Versicherungsgeschäfte, Vermeidung der
Doppelbesteuerung 307.
Verstaatlichte Eisenbahnen, Umfang der Kreis-
abgabenpflicht 41811.
Verteilung des Gemeindesteuerbedarfs auf die
verschiedenen Steuerarten 242 ff.; Geneh-
migung der Abweichungen von den Bertei-
lungsregeln 246, 247; desgl. bei den Kreis-
abgaben 413, 414 ff.; der Provinzialad aben
auf die Stadt= und Landkreise 464; der Kosten
der Amts= und Bürgermeistereiverwaltung auf
die Gemeinden 355; desgl. der Kosten der
Verwaltung von Zweckverbänden 358, 359;
der Gewerbesteuer auf mehrere Gemeinde-
bezirke 282; von steuerpflichtigem Einkommen
aus einer über mehrere Gemeinden sich er-
streckenden Gewerbe= oder Bergbauunterneh-
mung 306, 307, 308; des steuerpflichtigen
Einkommens zwischen Wohnsitz= und Forensal-
gemeinde 309; desgl. zwischen mehreren Wohn-
sitzzemeinden 310 ff.; Berfahren, Rechtsmittel
319, 320; dasselbe bei mehreren Kreisen und
mehreren Provinzen 423, 124, 128, 464.
Vertrag als Titel der Abgabenfreiheit 277/;
Verträge der Gemeinden u. s. w., s. Urkunden.
Verwahrloste Kinder, Unterbringung durch
die Provinzen 461.
Verwaltungsausschüsse, s. Deputationen,
Kreis-, Provinzialkommissionen, auch 432 ff.
Verwaltungsbericht, jährlicher, des Stadt-
vorstandes 137; des Kr. A. 429; des Prov. A.
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Berwaltungsgebühren der Gemeinden 249;
keine in Kreisen 412.
Verwaltungszwangsverfahren, Beitrei-
bung von Gemeindeabgaben im 322; von
Bürgerrechts= und Einkaufsgeldern 254, 255;
von Kurtaxen 256; desgl. von Rreissteuern
426, 429.
Verwandtschaft, gewisse nahe Berwandte
(Brüder, Vater und Sohn, Schwiegervater,
Schwiegersohn ...)) dürfen nicht gleichzeitig
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung,
des Magistrats oder beider städtischer Kollegien
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