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schafft ihm die Mõglichkeit einer wirksamen Hontrolle der Holzabfuhr. Der Verabfolgezettel bildet für
die Kasse die Krmächtisung zur Lereinnahmung des darauf verzeichneten Geldes, und für die Settelabgabestelle
schafft er die Befusn#is zur Verabfolgung der auf dem Fettel genannten Walderzeugnisse.
Bei Sffentlichen Dolzverkäufen soll auf einem Settel nicht mehr als eine Tarklasse und bei freibändigen
nicht mehr als eine Dolzart zur Abgabe JZelangen. Bei freihändigen oder freien Holzabgaben ist unter
der Summe der abgegebenen Holzmasse deren Festgehalt anzugeben. Zei allen nicht öffentlichen Verkäufen
werden Erbebungslisten neben den Fetteln nicht mehr ausgestellt. Der Inhalt des Zettels geht direkt
in das später zu beschreibende Hauptbuch, und zwar bei Trennung von Uasse und Betrieb sowohl in
das Haupthuch des Forstverwalters, als auch in das des Rendanten, in letzteres jedoch mit Ausschluß
der liaturalien. Handelt cs sich um größere Abgahen, so kann der Geldbetrag auf dem Fettel und der
Quittung in Buchstaben und mit Tinte angeseben werden, während sonst nur Jablen mit Kopiertintenstift
Anwendung finden. zeder QZeltel wird vermittelst des Durchschreiheverfahrens in zwei Eremplaren
aussestellt. Das Original erhält die Kasse zur Absahbe an den Férster, während die Kuribsie bei
der Verwaltung verbleiben und für diese ein eingehendes Tagebuch über den Naturalausgabe, und Geldeinnahmebetrieb
bilden, welches jede Verwirrung ausschließt. Hweckmäßig benutzt man nI fertig zu
babenden Durchschreihebücher für die Verabfolgezettel. In den Bichern befindet sich eme Schreibunterlage
aus Karton, welche bei Ausstellung eines Settel- jedesmal unter das zweite Blatt geschoben wird. *7*5
Schreiben erfolgt mit einem Juten (harten! Kopiertintenstift, welcher sehr glatt über das Dapier läuft.
Die Lage des Blaubosens muß man öfters verändern, damit nicht immer dieselbe Stelle von dem Stift
Jetroffen wird. Mit DHilfe der Durchschreibezeltel kann eine Oerson ohne Schwieriskeit einen öffentlichen
Dolzverkauf abhalten, indem sie im Termin nur die Settel ausstellt und die Fettelnummern in der
Abzählunsstabelle vermerkt, welche später zu berichtigen ist.
Die Fettel, welche zweckmäßis in einem Schnellhefter gesammelt werden, sind von der Fettel
ababestelle am Ende des Jahres dem Waldeigentümer auszuliefern.
Über die einfache Ansgabe des Derabfolgezettels (r. 150) vo. S. 36.
Die Kassenanweisung (Jorm. 1241) dient zur Vereinnahmung von Beträgen, bei welchen weder
Dolz noch Aebennutzungen verabfolst werden (z. B. Erlös für Wild), sofern nicht Unterlagen vorhanden
sind (z. B. Abrechnungen des Wildl)ändlers), auf denen die Einnahmeanweisung erfolgen kann. Dasselbe
Formular wird auch verwendet zur Anweisung von Ausgaben (kleine Beträge), zu denen keine LCohnzettel
oder sonstige Unterlagen vorliegen.
c) Die Nachweisung über die von den Arbeitern zu zahlenden Versicherungsbeiträge
(Nr. 125 auf S. 52).
Die Verrechnuns der Beträge für die Kranken= und Altersversicherung findet sonst gewshnlich
auf den Lobnzetteln statt, indem bei dem Lohnbetrag jedes Arbeiters die Beiträge des Arheitgebers und
des Arbeiters vermerkt und die letzteren von dem Lohne in Abzug gebracht werden. Die Verquickung
des Versicherungswesens mit den Cohnzetteln ist für die Orivatwiirtschaft nicht zu empfehlen. Die
vorliegende Buchführung löst deshalb die Arbeiternersicherung von der Arbeitspverlobnuns los und macht
sie vollständig selbständig. Bei der Krankenversicherung werden am besten Vorschüsse an die Krankenkasse
gezahlt und im Daupthuch als Ausgabe gebucht, über welche periodisch Abrechnuns stattfindet. Die
Beträge für den Ankauf der Altersmarken werden gleichfalls als Ausgabe gebucht. Heriodisch, je nach
der Cohnzahlung, erfolgt dann die Aufstellung einer Nachweisuns nach Formular 125 über die von den
Arbeitern zu zahlenden Versicherungsbeiträge, welche bei der HKrankenversicherung ein Dritlel, hei der
Altersversichernng die laälfte der Junzen Aufwendungen ansmachen. Auf Grund dieser Nachweisuns
wird der Versicherungsbeitras hei irgend einer Cohnzahluns erhoben und als selb'ständige Einnahme in
den dasur vorgesehenen Spalten des Daupthuches vermerkt. Die Ausfertigung der Nachweisung erfolgt
millels des Durch'schreilleperfahrens in zwei Stücken, woron dem mit der Gelderhehung heauftrasten