Full text : Anleitung zu einer einfachen Buchführung für Privat- und Gemeindewaldungen mittleren bis kleinen Umfangs.

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schafft  ihm  die  Mõglichkeit  einer  wirksamen  Hontrolle  der  Holzabfuhr.  Der  Verabfolgezettel  bildet  für
die  Kasse  die  Krmächtisung  zur  Lereinnahmung  des  darauf  verzeichneten  Geldes,  und  für  die  Settelabgabestelle
  schafft  er  die  Befusn#is  zur  Verabfolgung  der  auf  dem  Fettel  genannten  Walderzeugnisse.
Bei  Sffentlichen  Dolzverkäufen  soll  auf  einem  Settel  nicht  mehr  als  eine  Tarklasse  und  bei  freibändigen
nicht  mehr  als  eine  Dolzart  zur  Abgabe  JZelangen.  Bei  freihändigen  oder  freien  Holzabgaben  ist  unter
der  Summe  der  abgegebenen  Holzmasse  deren  Festgehalt  anzugeben.  Zei  allen  nicht  öffentlichen  Verkäufen
werden  Erbebungslisten  neben  den  Fetteln  nicht  mehr  ausgestellt.  Der  Inhalt  des  Zettels  geht  direkt
in  das  später  zu  beschreibende  Hauptbuch,  und  zwar  bei  Trennung  von  Uasse  und  Betrieb  sowohl  in
das  Haupthuch  des  Forstverwalters,  als  auch  in  das  des  Rendanten,  in  letzteres  jedoch  mit  Ausschluß
der  liaturalien.  Handelt  cs  sich  um  größere  Abgahen,  so  kann  der  Geldbetrag  auf  dem  Fettel  und  der
Quittung  in  Buchstaben  und  mit  Tinte  angeseben  werden,  während  sonst  nur  Jablen  mit  Kopiertintenstift
Anwendung  finden.  zeder  QZeltel  wird  vermittelst  des  Durchschreiheverfahrens  in  zwei  Eremplaren
aussestellt.  Das  Original  erhält  die  Kasse  zur  Absahbe  an  den  Férster,  während  die  Kuribsie  bei
der  Verwaltung  verbleiben  und  für  diese  ein  eingehendes  Tagebuch  über  den  Naturalausgabe,  und  Geldeinnahmebetrieb
  bilden,  welches  jede  Verwirrung  ausschließt.  Hweckmäßig  benutzt  man  nI  fertig  zu
babenden  Durchschreihebücher  für  die  Verabfolgezettel.  In  den  Bichern  befindet  sich  eme  Schreibunterlage
aus  Karton,  welche  bei  Ausstellung  eines  Settel-  jedesmal  unter  das  zweite  Blatt  geschoben  wird.  *7*5
Schreiben  erfolgt  mit  einem  Juten  (harten!  Kopiertintenstift,  welcher  sehr  glatt  über  das  Dapier  läuft.
Die  Lage  des  Blaubosens  muß  man  öfters  verändern,  damit  nicht  immer  dieselbe  Stelle  von  dem  Stift
Jetroffen  wird.  Mit  DHilfe  der  Durchschreibezeltel  kann  eine  Oerson  ohne  Schwieriskeit  einen  öffentlichen
Dolzverkauf  abhalten,  indem  sie  im  Termin  nur  die  Settel  ausstellt  und  die  Fettelnummern  in  der
Abzählunsstabelle  vermerkt,  welche  später  zu  berichtigen  ist.

Die  Fettel,  welche  zweckmäßis  in  einem  Schnellhefter  gesammelt  werden,  sind  von  der  Fettel
ababestelle  am  Ende  des  Jahres  dem  Waldeigentümer  auszuliefern.

Über  die  einfache  Ansgabe  des  Derabfolgezettels  (r.  150)  vo.  S.  36.

Die  Kassenanweisung  (Jorm.  1241)  dient  zur  Vereinnahmung  von  Beträgen,  bei  welchen  weder
Dolz  noch  Aebennutzungen  verabfolst  werden  (z.  B.  Erlös  für  Wild),  sofern  nicht  Unterlagen  vorhanden
sind  (z.  B.  Abrechnungen  des  Wildl)ändlers),  auf  denen  die  Einnahmeanweisung  erfolgen  kann.  Dasselbe
Formular  wird  auch  verwendet  zur  Anweisung  von  Ausgaben  (kleine  Beträge),  zu  denen  keine  LCohnzettel
oder  sonstige  Unterlagen  vorliegen.

c)  Die  Nachweisung  über  die  von  den  Arbeitern  zu  zahlenden  Versicherungsbeiträge
  (Nr.  125  auf  S.  52).

Die  Verrechnuns  der  Beträge  für  die  Kranken=  und  Altersversicherung  findet  sonst  gewshnlich
auf  den  Lobnzetteln  statt,  indem  bei  dem  Lohnbetrag  jedes  Arbeiters  die  Beiträge  des  Arheitgebers  und
des  Arbeiters  vermerkt  und  die  letzteren  von  dem  Lohne  in  Abzug  gebracht  werden.  Die  Verquickung
des  Versicherungswesens  mit  den  Cohnzetteln  ist  für  die  Orivatwiirtschaft  nicht  zu  empfehlen.  Die
vorliegende  Buchführung  löst  deshalb  die  Arbeiternersicherung  von  der  Arbeitspverlobnuns  los  und  macht
sie  vollständig  selbständig.  Bei  der  Krankenversicherung  werden  am  besten  Vorschüsse  an  die  Krankenkasse
gezahlt  und  im  Daupthuch  als  Ausgabe  gebucht,  über  welche  periodisch  Abrechnuns  stattfindet.  Die
Beträge  für  den  Ankauf  der  Altersmarken  werden  gleichfalls  als  Ausgabe  gebucht.  Heriodisch,  je  nach
der  Cohnzahlung,  erfolgt  dann  die  Aufstellung  einer  Nachweisuns  nach  Formular  125  über  die  von  den
Arbeitern  zu  zahlenden  Versicherungsbeiträge,  welche  bei  der  HKrankenversicherung  ein  Dritlel,  hei  der
Altersversichernng  die  laälfte  der  Junzen  Aufwendungen  ansmachen.  Auf  Grund  dieser  Nachweisuns
wird  der  Versicherungsbeitras  hei  irgend  einer  Cohnzahluns  erhoben  und  als  selb'ständige  Einnahme  in
den  dasur  vorgesehenen  Spalten  des  Daupthuches  vermerkt.  Die  Ausfertigung  der  Nachweisung  erfolgt
millels  des  Durch'schreilleperfahrens  in  zwei  Stücken,  woron  dem  mit  der  Gelderhehung  heauftrasten