Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

NUummer  80

NRosensseimer  Anzelger.

Mittwoch,  14.  April  1913

 

MiEäderearur  in  Fraukreich.
Englische  Drohungen  an  Frankreich.

Trankfurt  a.  M.,  13.  April.  Wie  die
„Fr.  Ztg.“  meldet,  berichtet  die  „Wiener  Allg.
——  aus  Genf:  Wie  aus  gulen  und  gut  un-*#
  Pariser  Quellen  berichtel  wird  ist

n  der  französischen  Vegierung  eine  Art  Anar
eingeristen.  Oer  Minister  des  Acußern  Dele
  leipschwer  erkrankt,  Ministerpräsident  Viani

  vollständig  rallos.  Angesichts  dieser  Verassung

  der  Zivilregierung  hat  (General  Joffre

materiell,  wenn  auch  nicht  sormell  die  militärische

Diltatur  an  sich  gerissen.  Vor  einiger  Zeit  habe

 

 

 

man  in  Frankreich  eine  gewisse  (beneigeheit

den  Frieden  gezeigt  und  eine  starle  Friedensbewegung.
  sei  zu  Tage  getreten.  Die  britische

Regierung  habe  jedoch  in  Parie  wissen  lassen,

    

 

daß,  wenn  Franlreich  einen  Separalfrieden
schließe,  Großbritannien  aus  Gründen  Der

 

Selbsterhaltung  sich  gezwungen  lehen  würde,
Calais  bis  auf  Weiteres  besetzt  zu  halten,  Ielbst
nachdem  ein  Frieden  zwischen  Deutschland  und

Frankreich  zustande  gelommen  ware.  Gr.

Der  lorpedierke  Dn#pfer
„Woyfahrer“  geslrandel.

Ein  deufscher  Krenzer  beschießl
russische  Sleldungen

Kopenhagen,  13.  April.  Wie  aus  Petersburg
  gemeldel  wird,  beschoß  ein  deulscher  Kreuwer
  das  Dorf  Lowendtschoff  an  der  Csticeküske,
*5  Kilomeler  nördlich  von  Memel.  Die  deut
sonen  Geschütze  gaben  20  Geschosse  auf  die  rufiischen
  Stellungen  ab.  (J.

Gegen  die  feindlichen  Grenel

Wien,  12.  April.  Ein  jüngst  veröffentlichres
  Rolbuch  enthält  eine  Sammlung  von  Nachweisen
  für  die  Verletzungen  des  Völkerrechtes
durch  die  mit  Oesterreich-Ungarn  kriegführenden
Staalen.  In  den  einleitenden  Bemerlungen
leißt  es:

Die  for-  die  Verletzungen  des  Kriegsrechts  angeführten
  Belege,  welche  allerdings  nur  eine
eradezu  verschwindende  Zahl  im  Verhälktnis
zu  denjenigen,  die  sich  lalsachlich  creignet  haden,
  umfassen,  lassen  erkennen,  daß  es  laum
eine  kriegerechtliche  Norm  gibt,  welcher  die
feindlichen  Truppen  nicht  wiederholt  zuwidernendelt
  hätlen.  An  die  zahlreiche  in  Fälle  der
Verwendung  verbotswidriger  Gescho'fe,  der
Mißachtung  des  Haager  Reglements  über  die
(besege  und  (Obebräuche  des  Landlrieges  und  der
Heufer  Konvention  reihen  sich  die  jurchlbaren
(Hreueltalen  an,  deren  sich  die  Truppen  und
die  Bevöllerung  Serbiens  und  Montenegro5
schuldig  gemacht  haben.

Es  ist  gewiß  unvermeidlich,  daß  sich  im  Gesüge
so  gewaltiger  Heeresmassen  mancherlei  Verfehzmungen
  gegen  das  Volkerrecht  ereignen.  Gleichwohl
  muß  es  eine  schwere  Enttäuschung  bereiren,
  daß  gerade  die  Truppen  und  Behörden
jenes  Stlaates,  unter  dessen  Aegide  die  Haager
Konferenz  das  Kriegsrecht  reformiert  und  ausnebaut
  haben,  sich  über  die  Verträge  bhinweg-Nicht

  zum  geringsten  mag  die  Ursache  hierfür
in  der  Verwendung  von  Truppen  zu  suchen
sein,  welchen  das  Verständnis  für  die  Schranken
der  Kriegführung  sch  lechlerdings  abgeht.  Fransreich,
  Großbrilannien  und  Nußland  lonnien  füglich
  selbit  nicht  annehmen,  dah  ilrre  afrikanischen
und  asialischen  Umertanen  die  Bestimmungen
5s  internationalen  Rechtoe  einhalten  werden  und

e  handeln  daher  fraglos  wider  besseres  Wissen
gegen  das  europäische  Böllerrecht,  wenn  sie
Wilde  und  Halbwilde  gegen  die  Truppen  eurohäischer
  Mächie  zu  Felde  führen.

Der  ere  Teil  der  insgesamt  145  Dolumente
nebst  Veilagen  enthaltenden  Sammlung  bezieht
sich  auf  die  Behandlung  der  öilerreichisch-ungarischen
  diplomatischen  Funktionare  durch  Behörden
  seindlichzer  Staaten.  Daraue  ist  ein  Bericht
  des  divlomalischen  Agenen  und  Generaltoiuls
  in  Tanger  hervorzuheben,  aus  welchem
#nrervorgel:,  daß  derselbe  mit  den  anderen  Milnliedern
  der  W#ei  rtic  unzer  Bedeckung  marolkanier



  

cher  Soldaten,  ohne  daß  ihm  Zeit  gegeben
worden  4  ich  Geld  zu  vericha  fien  oder  sonst
nolmentige  Tispositionen  zu  treffen,  an  Vord

des  „Caffard"  gebracht  wurde,  woselbst  er  bereits
  den  deutschen  Geschäftsträger  und  den
deutschen  Dragoman  anitraf,  die  ebenso  behandelt
  worden  waren.  Eine  vielhundertlöpfige
Menge  Eingeborener  konte  aus  dem  großen
Plaue  vor  der  (Hesandtschaft  das  Schauspiel  mit
ansehen,  wie  der  laiserlich  deutiche  Vertreier
in  aller  Form  verhasselt  und  auf  ein  Rriegsschiff
  gebracht  wurde.

Aus  einem  Berichte  über  die  Ausweisung
der  österreichisch  ungarischen  Vertrelungsbehörden
  aus  Aegypten  geht  hervor,  daß  der  490rlische
  Minister  des  Aeußern,  bei  dem  der  öfster
reichisch  ungarische  Verireier  gegen  die  ihm  vom
Kommandanten  der  englischen  ÖOllupanionstrunden
  unter  Androhung  von  Brach#ialgewalt  mitgereilte
  Ausweisung  protesftierte,  erllärte,  daß
es  sich  nicht  um  eine  diplomalische  Handlung
der  ägyptischen  Regierung,  sondern  um  einen

 

reichisch.  ungarischen  konsularischen  Funktionäce

betreffen.  Nummer  26  behandelt  die  bereits
aus  der  Tagespresse  bekannte  Leldensgeschichte
des  Vizekonfuls  von  Hoffinger  in  St.  Petersburg,
  der  bekanntlich  verhaftet,  in  bas  Gouvernement
  Wologda  verschickt  und  in  der  unwürdiasien
  Weise  behandelt  wurde.  Auch  der  oflerreichisch
  ungarische  Konsul  in  Kiew,  Baron  Hein,
welcher  mit  dem  Kanzleipersonal  verhaftet  und
in  esellschaft  der  schwersten  Verbrecher  nach
Kurek  verschickt  wurde,  wurde  auch  spärerhin
in  brutalster  Lheife  behandel:.

Der  dritte  Teil  der  Sammlung  is  der  Behandlung
  der  österreichischen  und  der  ungari—
schen  Staatsangehörigen  in  Belgien,  Frantreich,
Großbritannien,  Rußland  und  Serbien  gewl'd-#
net.

Der  vierte  Teil  der  ammilun  enthält  insge
famt  71  Stück,  unter  denen  sich  amtliche  Mel
dungen  und  Protokolle  befinden  über  grauen
hasie  Mißllandlungen  Verwundeter,  über  nenschenunwurdige
  Behandlung  in  Spitälern  un

lergebrachter  Kranker  und  grauenhafte  Ver
slümmlungen  gefallener  Soldaten.  Das  Stuck

128  berichtet  über  empörende  Martern  an  ei
nem  Husaren-Unteroffizier,  dem  von  Serben
die  Unterarme  abgehackt  und  die  O  derarme  g#
hunden  wurden,  worauf  er  in  diesem  Zuande
auf  ein  Pferd  gasent  und  das  Pfserd  im  Galoryn
davongetrieben  wurde.  Einem  andern  Mann
wurden  Einschnitie  in  das  beiderseitize  Rippen
feil  gemach:  1.  ein  Strick  durch  die  Brun  gezo
nen,  worauf  er  an  deimselben  aufgelänqt,  und
unter  ihm  Feuer  angesündet  wurde.  Andere
Leute  wurden  auf  Bajonelte  gespießt  und  so
umhergetragen.  Heimückische  Ueberfalle  wer
den  von  serbischen  Komitatschis,  Weibern  und
Kindern  berichtet.  Von  Monienegrinern  wird
neben  der  Beschiehung  von  Sanitat#slationen
eind  große  Anzahl  grauenhafter  Verummelun
ven,  die  an  Verwundeten  und  Tolen  verub:
wurden,  gemeldet.

Die  in  der  Sammlung  aufge  zählien,  von  den

Amsterdam,
Seillu#

13.  April.
Ineln  torpedierte

strandet.  (3J.1

engliüche  Passagierdampfer
  „  Wanfater“  ist  bei  Quenê#town“  ge

Der  bei  den  setzen  und  nicht  einmal  die  Bestimmungen  achten,
welche  zum  Schutze  des  Lebens,  der  Ehre,  der
Freiheit  und  der  reli  iösen  uederz.  ugungen  der

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nicht  zu  verhindern  imstande  sei.

Den  zweiten
Stüde  8.

Durchiührung  die  ägyr

 

bische  Regietung  1

Teil  der  Sammlung  bilden  die
37,  welche  die  Behandlung  der  öster:

Rusien  in  der  Bukowina  verubten  Greuclialen,
Blünderungen  und  Verwustungen  sind  zum  Teile
Pereit  aus  früher  veroffentlichten  Mitteilungen
und  aus  den  junguien  Feststellungen  rumani
scher  Bläiter  hinreichend  bekannt.

 

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wurde  gesonden.  Näh  Er#.  9060

ie  verehrl.  Leser  werden  höflich
Ggedeten,  bel  Bostellungen  oder
Einkaufon,  welche  auf  Grumnd  bier
abgedrucktor  Annomen  erfolgen,
s##ch  aucsdrücklichst  auf  den  „Rosenbeimer
  Anzeiger'  berulen  zu  woller.

Bekanntmachung.

Verefl:  Das  Auskauten  von  Gegenstunden  des  Vochenmarktocrkebr

Uachstehend  folgt  elbdruck  der  mit  Negierungsentschließung
vom  8.  April  c  für  vollziehbar  erklärten  ortspolizeilichen  Dorschriften.
  Die  Bevôlkerung  wird  ersucht,  den  Unfug  des  gewerbsmaßigen
  Ankaufens  von  Viktualien  aui  dem  iWege  zum  Markt
und  auf  dem  Marktplatz  vor  10  Uhr  durch  unnachsichtliche
Anzeige  bei  der  Holizei  zu  behämpfen.

Rosenheim,  den  11.  Miärz  1915.

Stad#tmagistrat.

Nachtrag
zur  Viltmalienmarkt--Ordnung.

Der  Stadtmagistrat  Roĩenheim  erläßt  auf  Grund  des  §  69
R.  G.  O.  und  der  Bundesrats-Behanmmachung  vom  S.  ä3#1915
betr.  den  Wochenmarslverkehr  den  nachfolgenden  llackhttrag  zur
Dikiualienmarkt.  Or  v  vom  S.  felruar  188  #

Art.  1.  Das  ##weirhmagige  Aufkaufen  von  Gegenständen
des  lUochenmarinm  Wwelhe  von  außerhalb  zum  Marhktort
  gebracht  werden,  #  außerhalb  des  Ularsu#platzes  auf  Stratzen,
  Wegen  und  plauen  verboten.

Art.  2.  Der  gewerbsmäßige  Einkauf  von  Gegenständen  des
Wochenmarktverkehrs  auf  dem  larhktplatz  darf  nicht  vor  10  Uhr
vormittags  beginnen.  Auch  die  Einleitung  eines  folchen  Kan-T
dels  jällt  unter  die  Aufkaufsbeschränhung.

Art.  3.  Zuwiderhandlengen.  gegen  vorsiebende  Bestimmunzen
  werden  gemaͤß  8  119  R  ).  mit  Geldstraie  bis  zu

4  ev.  Kaft  bis  zu  S8  SEgen  bestraft.

Art.  1.  Diese  vorschriften  treten  mut  der  Verkündigung  in
den  Amtsblättern  in  Rraft.

Rosenheim,  den  31.  März  1915.

Staditmagtstrat.

K.  Staatministerium  des  Innern.
Belreff:  ölchst  reise  #r  Speisekartoßeln.

Hach  Art.  1  Siff.  3  der  Bundesratsbekanntmachung  vom
3I.  Ulärz  1915,  betreffend  Acnderung  der  Bekanntmachung  uber
die  Höchstpreise  für  peischartoffeln  vom  15.  Jebruar  1915
—  RGBl.  S.  242  —.  gelten  die  in  der  Bundesratsverordaaung
vom  15.  *##  1015  —  kl.  S.  "5  —  festgesetzten  Hochstpreise
  für  Speisekartoffeln  bis  zum  25.  April  1913  einschliehuch
  nicht  für  Saathartoffeln.  Als  Saatsartoffel
gelten  nur  Kartoffeln,  die  aus  Saatgutwirtschaften  stammen.
die  von  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  oder  von  landwirtschaftlichen
  amtlichen  Vertretungen  anerkannt  sind.

Als  Saatgutwirlschaften  kommen  in  Sapern  die  vom
Baperisch.  Landwirtschaftsrat  anerhannten  in  Vetracht.  Außerdem
werden  hiermit  die  Distrikteverwaltungsbehörden  ermächtigt.  im
VBenehmen  mit  den  landwirtschaftlichen  Bezirstsausschussen  -s
aatgutwirtschaften  im  Sinne  der  vorstehenden  Zundesrats-VDerordnung
  solche  landwirtschaftliche  Betriebe  anzuerkennen,  die
nachweisbar  seit  mindestens  drei  Jahren  Kartoffelsaatgu#  von
bestimmten,  dem  amen  nach  bezeichneten  Sorten  angebaut
und  zu  Seaawes#ten  ahgegeben  haben.  Die  Anerkennung  hat
sich  auf  diese  Sorten  zu  beschrünken.  Ueber  die  Anerstennung
ist  cine  amtliche  Bescheinigung  auszustellen.  2030

Muͤnchen,  den  V.  April  1915.

J.  V.:  —  —  Pr.  von  Nahr.

Butei  haltener,  gebra  achtes  Grdheres  und  kielneres

Knobeosahrrau  Kostieind

zu  hangesucht.  Angebole  min  Dralew#Vgn  agemh

 

 

zu  Steinwender,  Gandstratze  10  1.DuA..  Näpere  in  d  Ewedttion.