Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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schuß  und  Syndicat  der  Stände“  fanden  erhebliche  Anfechtung.
Man  war  der  Meinung,  daß  ein  solcher  permanenter  ständischer
Ausschuß  seiner  eigenen,  selbst  höchst  verantwortlichen  Stellung
halber  der  Regierung  in  wahrhaft  bedenklichen  Fällen  den  Stützpunkt,
  den  er  ihr  in  dringenden  Angelegenheiten  durch  seinen  Beirath
  und  seinen  Consens  zu  gewähren  die  Aufgabe  habe,  schwer
darbieten,  und,  wenn  er  seine  Einwilligung  versage  und  dennoch
ohne  Verzug  gehandelt  werden  müsse,  die  Verantwortlichkeit  der
Handelnden  gegen  die  Stände  selbst  nach  Befinden  eher  erhöhen
möchte.  In  ruhigen  Zeiten  aber  werde  ein  solcher  ständischer  Ausschuß
  entweder  eine  müßige  Rolle  spielen,  oder,  um  sich  geltend
zu  machen  und  seine  Thätigkeit  zu  zeigen,  sich  in  die  eigentliche
Verwaltung  zu  mischen  suchen.  Aus  diesen  Gründen  war  man
des  Dafürhaltens,  die  Bestellung  eines  permanenten  ständischen
Ausschusses  zu  widerrathen.  Ebenso  hielt  die  Mehrheit  des  Geheimen
  Raths  dafür,  daß  ein  perpetuirlicher  Landsyndicus  bei  der
Ständeversammlung  entbehrt,  „und  dadurch  zugleich  den  durch  die
Erfahrungen  anderer  deutscher  Länder  geschichtlich  bestätigten  Besorgnissen
  über  die  möglichen  nachtheiligen  Wirkungen  dieses  Officii
auf  die  Richtung  der  ständischen  Berathungen  und  Beschlüsse  vorgebeug
  werden  könne.“

Die  Berathung  der  beiden  Verfassungsentwürfe  war  hiermit
im  Geheimen  Rath  zu  Ende  geführt.  Unmittelbar  daran  schloß
sich  die  Verhandlung  über  die  mittels  des  Allerhöchsten  Decrets
vom  25.27.  Jan.  1831  dem  Geheimen  Rath  zur  Begutachtung
vorgelegte  Frage  der  durch  die  Herstellung  einer,  die  Verantwortlichkeit
  der  obersten  Staatsbeamten  begründenden  ständischen  Verfassung
  sich  nothwendig  machenden  Umgestaltung  der  obersten
Staatsbehörden.

In  Beziehung  auf  diesen  Gegenstand  war  von  dem  Oberconsistorialpräsidenten
  von  Zeschau  ein  Exposé  ausgearbeitet  worden,
  das  im  Wesentlichen  nicht  nur  die  Grundlage  für  die  bezüglichen
  Verhandlungen  im  Geheimen  Rath  gebildet,  sondern  dessen