Nr. 80. 1057
8 16.
Wissenschaftliche und Kunst-Sammlungen des Staates.
1. Der Generalkonservator der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates führt künftig
den Titel „Generaldirektor der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates“.
2 Die Vorstände der dem Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen
des Staates unterstehenden Sammlungen und Institute führen in dieser Eigenschaft künftig
den Titel „Direktor“.
3 -Die wissenschaftlich oder künstlerisch gebildeten Nebenbeamten dieser Sammlungen,
dann der Kommission für internationale Erdmessung, der Meteorologischen Zentralstation, der
Gemäldegalerien, der Graphischen Sammlung, des Nationalmuseums sowie des Generalkonservatoriums
der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns führen künftig, je nachdem sie
den Gehalt der Klasse 9 oder der Klasse 12 der Gehaltsordnung beziehen, den Titel
„Konservator“ oder „Kustos“.
8 17.
Bibliotheken.
1. Die Hof= und Staatsbibliothek wird besetzt mit:
einem Direktor, ·
Oberbibliothekaren als Abteilungsvorständen,
Bibliothekaren und Kustoden,
Bibliotheksekretären und
dem erforderlichen Dienerpersonal.
2 Die vorhandenen Bibliothekare der Hof= und Staatsbibliothek führen künftig den
Titel „Oberbibliothekar", die vorhandenen Kustoden und Sekretäre I. Klasse den Titel
„Bibliothekar“, die Sekretäre II. Klasse dieser Anstalt den Titel „Kustos“, die vorhandenen
Offizianten dieser Anstalt den Titel „Bibliotheksekretär“".
3. Der Bibliothekar der Bibliothek in Bamberg führt künftig gleichfalls den Titel
„Oberbibliothekar", die Sekretäre der Universitätsbibliotheken und der Bibliothek in Bamberg
den Titel „Kustos“, die Offizianten dieser Bibliotheken den Titel „Bibliotheksekretär“.
18.
Humanistische und Real-Gymnasien und Oberrealschulen.
1. Die humanistischen und die Real-Gymnasien werden besetzt mit:
einem Rektor, «
einem Konrektor,
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