Metadata : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenachisches

Regierungs-Blakk.

Nummer  8.  Den  25.  July  1823.

 

 

VIII.
Carl  August,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  zu  Sachsen  Weimar-Eisenach,
Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter
Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhayn,
Neustadt  und  Tautenburg
ꝛc.  ꝛc.

In  Betracht,  daß  die  in  Unsrem  Patente  vom  2#sten  Februar  1776  enthaltenen  Bestimmungen
  so  wie  diejenigen  gesehlichen  Vorschriften,  welche  über  die  Recttung  verunglückter
  Personen  in  einigen  der  neuerworbenen  Gebiethstheile  bisher  noch  bestanden  haben,  den
Anforderungen  der  gegenwärtigen  Zeit,  besonders  nach  vervollkommneter  Kenntniß  der  Rettungomittel,
  nicht  mehr  entsprechen,  und  daß  demnächst  eine  Gleichmäßigkeit  der  Gesehgebung
  auch  über  den  erwähnten  Gegenstand  im  Gesammtumfange  Unstes  Großherzogthumes
wünschenswerth  ist,  sinden  Wir,  nach  deshalb  vernommener  Erklärung  des  getreuen  Landtages,
  Uns  bewogen,  die  vorhin  angeführten  Gesehe  oufzuheben  und  an  deren  Stelle  nun
Folgendes  zu  verordnen: