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Herren gerieten selbst in Not und verlangten mehr Abgaben und Fronden. Auch
die Kirche steigerte ihre Forderungen. Der Bauer mußte Schulden machen und
geriet in die Hände von Wucherern, die ihn um Hab und Gut brachten. Die Aus-
beutung verstanden auch viele Ritter. Sie erhöhten die Abgaben, bis die Bauern
eine so große Schuldenlast hatten, daß sie froh waren, wenn ihnen der Gutsherr den
Hof abkaufte und sie als Leibeigene in seinen Dienst nahm. Damals war der
Bauer ein recht armer Mann. Kaum hatte er Zeit, sein kleines Feld zu be-
stellen; denn er mußte zwei bis vier Tage in der Woche mit seinem Gespann für
den Herrn arbeiten. Veranstaltete der Gutsherr eine Jagd, so war der Bauer ver-
pflichtet, Treiberdienste zu tun, stellenweise auch noch, das erlegte Wild meilenweit
wegzufahren. Dazu kam, daß ihm seine Ernte oft von dem zahllosen Wilde fast
ganz vernichtet wurde. Wehe ihm, wenn er sich's einfallen ließ, ein Stück Wild zu
fangen! Einen Hasen zu erschlagen, kostete schon 100 Taler Strafe. Der Erzbischof
von Salzburg ließ einen Wildfrevler in die frische Hirschhaut nähen und von Hunden
zerreißen. Die schlimmsten Feinde des Bauern waren die fremden Ritter. Wenn
diese mit einem Herrn in Fehbde lagen, so überfielen sie meist dessen Bauern, trieben
ihnen das Vieh von der Weide und steckten ihnen Haus und Hof in Brand. So
kamen die Bauern nicht aus ihrem Elend heraus.
4. Bauernkriege. S. 73.
2. Stäckte im Wittelalter.
1. Entstehung. Im 10. Jahrhundert gab es in Deutschland noch fast gar keine
Städte. Die von den Römern am Rhein und an der Donau errichteten Befestigungen
waren zur Zeit der Völkerwanderung vernichtet, dann notdürftig wieder aufgebaut
und in den Normannen= und Ungarnkämpfen zum Teil wieder zerstört und ver-
fallen. Wir finden überall bäuerliche Verhältnisse. Das Bedürfnis, sich
gegen Feinde zu schützen, trieb zur Anlage von befestigten Plätzen. Um die Königs-
pfalzen, Bischofssitze, bei einem Kloster siedelten sich Hörige im Dienste ihrer Herren
an. Dazu kamen auch Freie: Bauern und Handwerker. Die ganze Ansiedlung
wurde mit Mauer und Graben umgeben. Man nannte sie Burg und ihre Bewohner
Bürger. Solche befestigten Plätze waren aber noch keine Städte mit eigener Obrig-
keit und eigenem Recht. Die städtische Entwicklung hat erst der Handel bewirkt.
Kaufleute, die ihre bewegliche Habe am leichtesten durch die Feinde verlieren konnten,
suchten in den Burgen Schutz. Die Märkte wurden dorthin verlegt. Dadurch
kamen sowohl Leute als auch Reichtümer herzu. Der König verlieh solchen Orten
das Marktrecht, d. h. seinen besonderen königlichen Schutz. Zur Zeit des Marktes
wurde eine Stange errichtet mit Schwert, Handschuh, Hut, Kreuz oder Fahne.
Daraus entstanden später die Rolandsäulen, die in vielen Städten den Marktplatz
zierten. Nun genoß der Ort selbst und auch der zugereiste Kaufmann den Königs-
frieden. Ein Burggraf oder Schultheiß stand im Namen des Königs dem Markt-
gericht vor und richtete mit den Schöffen in allen Marktsachen. Später übte der
Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Nach und nach bekamen die Städte immer
mehr Rechte, so daß sie auch über Leben und Tod ihrer Bürger richten konnten.
Auf dem Marktplatz oder vor dem Tore stand der Galgen als Wahrzeichen solcher
Macht. Alle Bürger waren dann nur diesem einen Gericht verantwortlich. Außer
dem Gerichtswesen bekamen die Städte dann auch das Heer= und Steuerwesen