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Diejenigen, welche hierauf nicht für die Herbst-Prüfung willfährig beschieden oder
sonst zurückgewiesen werden, müssen, ohne Rücksicht auf die in ihrer Meldung. ausge-
drückten Wünsche, am Montag den 5. Mai, Nachmirtags 4 Uhr, in der Kanzlei des
Kirchenraths dahier erscheinen.
Uebrigens bezieht man sich auf die im Regierungs-Blatt vom Jahr 1819, S. 111,
auch in den Eirkular-Erlassen vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 bekannt gemach-
ten Vorschriften.
Stuttgart den 50. Januar 1830. Camerer.
8) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, die Errichtung eines Hallamts dritter Classe in der Stadt Gmünd und
dessen Besetzung betreffend.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M.
die Errichtung eines Hallamts dritter Classe in der Stadt Gmünd genehmigt, und zum
Ober-Zoll-Verwalter bei demselben den bisherigen Controleur bei der gemeinschaftlichen
Central-Controle-Anstalt in München, v. Niethammer, gndigst ernannt.
Stuttgart den 28. Januar 1330. Varnbüler.
Dienst-Erledigungen.
1) Die durch den Tod des Ober-Revisors Schweickher erledigte Revisors-Stelle
bei der Finanz-Kammer in Reutlingen ist durch einen planmäßigen Kanzlei-Assistenten
mit 600 fl. Gehalt wieder zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich in-
nerhalb drei Wochen bei dem Direktrorium der Finanz-Kammer vorschriftsmäßig zu
melden- 6
2) Die mit 70#fl. Besoldung verbundene Controleurs-Stelle bei dem Ober-Zollamt
Ingelfingen ist durch die Pensionirung des bisher für dieselbe angestellten Ober-Zoller#s
Schott erledigt. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei der K. Ober-Noll-
Administration zu melden.