362 «
Die Schulstellen werden teils mit verheirateten
Lehrern (Familien-Schulstellen), teils mit unver-
heirateten (Klassenlehrerstellen) besetzt. Bei
mehrklassigen Schulen ist regelmässig nur der
Lehrer der ersten Klasse Inhaber einer Familien-
schulstelle.
Küsterschulstellen sind Lehrerstellen, mit denen
das Kirchenamt des Küsters verbunden ist. Der
Küsterschullehrer verwaltet zwei selbständige,
trennbare Ämter. Er untersteht in disziplinärer
Hinsicht als Lehrer dem Unterrichtsministerium,
als Küster den Kirchengerichten. Suspendierung
aus dem einen Amte erstreckt sich nicht notwendig
auf das andere. Ebensowenig die Pensionierung.
Die Beannteneigenschaft der Lehrer ist ausser
Zweifel.
Zweiter Unterabschnitt: Die Besoldung der Lehrer.
Pensionierung. Fürsorge für Hinterbliebene.
$ 162.
Das den Inhabern der Familienschulstellen zu
gewährende Diensteinkommen besteht nach der
V.O. vom 26. März 1907 in einer ihrem Betrage
nach in einer bestimmten Geldsumme zu be-
rechnenden Anfangsbesoldung und in Alterszu-
lagen. Die Anfangsbesoldung beträgt je nach der
Schtilkinderzahl 1100—1140 M. Dieses Gehalt
wird jedoch nicht ganz in bar gezahlt. Die Lehrer
erhalten freie Wohnung mit Hofraum, Stallungen
und sonstigen Wirtschaftsgebäuden, Feuerungs-
deputate, sie nutzen ferner die zur Schulstelle ge-
hörenden Ländereien (Schulkompetenz). Diese
Emolumente werden zu Geld veranschlagt und