Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht der Fürstentümer Reuß älterer und jüngerer Linie.

592 Besonderer Teil. 
Beider Entscheidung kann durch Berufung an das Ministe- 
rium, Abteilung für das Innere, angefochten werden. 
Öffentliche Beamte bedürfen zum Eintritt in den Be- 
zirksausschuß der Genehmigung ihrer vorgesetzten Dienst- 
behörde. 
Das Amt eines Mitgliedes des Bezirksausschusses ist 
ein unbesoldetes Ehrenamt. Nur Wegegelder werden den 
nicht am Sitze des Landratsamtes Wohnenden aus der Staats- 
kasse vergütet. 
Insoweit der Wert des Grundeigentums für das aktive 
Wahlrecht maßgebend ist (vgl. oben al und b1), wird der 
inländische Grundbesitz der unmündigen Kinder und der 
Ehefrau des Wählers als dessen Grundbesitz angesehen, 
der Grundbesitz der Ehefrau aber wohl nur, wenn "nicht 
Gütertrennung besteht. Wenn einzelne von den Wählern, 
für deren Wahlrecht die Höhe der von ihnen zu entrich- 
tenden Grund- und Einkommensteuer maßgebend ist (vgl. 
oben al und 2, bl und 2), in jedem der Landratsamts- 
bezirke den erforderlichen Steuersatz entrichten, so sind 
sie nur in dem Bezirk, in welchem sie ihren wesentlichen 
Wohnsitz haben und, in Ermangelung eines solchen, in dem 
Bezirke, in welchem sie zur Steuer veranlagt sind, wahl- 
berechtigt. — Ein in dieser Hinsicht für den fürstlichen 
Inhaber des Paragiums Köstritz bestehendes Sonderrecht 
ist ohne praktische Bedeutung. — Wer dagegen in mehreren 
Klassen innerhalb eines Bezirks wahlfähig ist, kann in jeder 
derselben sein Wahlrecht ausüben. 
Die Sitzungen des Bezirksausschusses sind in der Regel 
öffentlich. Er ist beschlußfähig, wenn wenigstens zwei 
Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Hierbei zählt der 
Landrat als Mitglied. Die Beschlüsse werden mit Stimmen- 
mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorsitzenden. Ein Mitglied, das ein Gemeinde- 
amt bekleidet, kann auch dann sein Stimmrecht ausüben, 
wenn es sich um die besonderen Interessen seiner Gemeinde 
handelt. 
Bei seinem ersten Zusammentritt hat der Bezirksausschuß 
aus seiner Mitte auf die Dauer der Wahlperiode einen Stell- 
vertreter für den Landrat zu wählen. Die Wahl unterliegt
	        
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