gegossen hat, anstatt es löschen zu helfen. (Caillaux devant
la Haute-cour, Seite 221.)
Damit stimmt überein, was Boghitschewitsch von seinem Besuche
bei dem ihm befreundeten Botschafter in Berlin, Jules
Tambon, erzählt. Als er Cambon vorstellte, daß offenbar der
letzte Augenblick zum Handeln gekommen sei, wenn man die
Katastrophe aufhalten wollte, da der Krieg seiner Ansicht nach
Rußlands wegen unvermeidlich werde, antwortete der französische
Botschafter mit einem gelassenen Hinweis auf die Unterstützung
durch die englische Flotte, deren man sicher sei, und auf die überzeugung
der französischen Offiziere, die behaupteten, daß sie das
deutsche Heer glatt schlagen würden. Dr. M. Boghitschewitsch
fügt hinzu:
Von dieser meiner letzten Unterredung mit Herrn
Cambon hatte ich die Gewißheit mitgenommen,
daß der Krieg, falls nicht bereits schon früher, gewiß
anläßlich der Begegnung Poincarés mit dem russichen
Kaiser in Petersburg beschlossen worden war. (Seite 96
seines Buches „Kriegsursachen"“. „Gewißheit“ von Dr. Boghitschewitsch
gesperrt.)
Die Initiative verblieb bei Petersburg. Schon im Jahre 1912
hatte Poincaré, wie Iswolski an Sasonoff berichtete, von der
diplomatischen Initiative gesprochen, die Rußland ergreifen müsse,
da eine Initiative Frankreichs „taktisch nicht klug“ sei. Im
Jahre 1914 brachte Poincaré die Russen dazu, daß sie die
militärische Initiative ergriffen. Sie bestand in der Mobilmachung,
die Rußland anordnete, anstatt die Vermittlung abzuwarten, die
von Deutschland und scheinbar auch von England unmittelbar
zwischen Wien und Petersburg eingeleitet wurde. Poincaré kannte
die Geheimnisse der russischen Mobilmachung. Er kannte die merkwürdigen
„Probemobilisationen“ die der russische Generalstab erfunden
hatte. Er kannte auch die russische Mobilmachungsorder
vom Herbst 1912, die die Abmachungen
der französisch-russischen Militärkonvention von 1892 nach dem
Grundsatze erneuerte, daß die Mobilmachung gleichbedeutend mit
Kriegserklärung sei und der Krieg durch Polen nach Deutschland
hineingetragen, Deutschland zum Kriegsschauplatze gemacht werden
solle:
Allerhöchst ist genehmigt, daß die Verkündigung der
Mobilmachung zugleich auch als Befehl für die Er-