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Preußen.
tiefster Ehrfurcht die Ueberzeugung aussprechen, daß keine Regierung, welche
in diesen Punkten den Bedürfnissen der Nation widerstrebt, die untrenn-
baren Interessen der Krone und des Landes zu fördern im Stande sein
würde, zumal die Machtstellung Preußens in Deutschland und in
Europa vorzugsweise auf moralischer Energie, also auf der hingebenden Be-
geisterung des Volkes beruht. In dem Bewußtsein, daß nur auf diesem
Wege eine wahrhaft konservative und monarchische Politik durchgeführt wer-
den kann, richten wir an das väterliche Herz Ew. Majestät die ehrfurchts-
volle Bitte, durch hochsinnige Gewährung der nationalen Wünsche
Ihrem getreuen Volke den innern Frieden zu sichern und in der vollen Ei-
nigkeit von Regierung und Volk Ew. Majestät erhabenem Hause wie dem
Vaterlande neuen Glanz und eine größere Zukunft zu bereiten“.
7. Juni. Antwort des Königs auf die Adresse des Abgeordnetenhauses:
„Ich habe die mir soeben ausgedrückten Versicherungen der Treue und
loyalen Ergebenheit gerne entgegengenommen. Indem ich wiederholt aus-
spreche, daß ich unverändert auf dem Boden der beschworenen Verfassung
stehe, sowie auf dem meines Programms vom November 1858, und daß ich
mich dabei in voller Uebereinstimmung mit meinem Ministerium befinde,
knüpfe ich hieran die feste Erwartung, Ihre ausgesprochenen Gesinnungen
durch die That bewährt zu sehen, und da Sie einen Satz meines Programms
von 1858 herausgehoben haben, so wollen Sie sich dasselbe Zeile für Zeile
einprägen, dann werden Sie meine Gesinnungen recht erkennen“.
Nach Ertheilung dieser Antwort an die Deputation des Abg.=
Hauses zieht sich der König ziemlich ungnädig sofort zurück.
Das Herrenhaus erklärt sich für die Continuität seiner Sitzungen.
20. „ Das Abg.-Haus wählt wiederum Grabow zu seinem definitiven
Präsidenten für die ganze Session, Behrend und Bockum-Dolffs zu
Vicepräsidenten und genehmigt nach längerer Debatte fast einstim-
mig die mit Coburg-Gotha, Waldeck und Sachsen-Altenburg abge-
schlossenen Militärconventionen.
Mehrere Redner heben besonders hervor, daß in diesen Conventionen die
zweijährige Dienstzelt festgesetzt sei: nach diesem Vorgange sei es unmöglich,
in der preußischen Armee den 3jährigen Dienst gegen den Willen der Lan-
desvertretung länger aufrecht zu erhalten.
25. „ Der König empfängt den General v. Bardeleben und nimmt
ein Handschreiben des Kurfürsten von Hessen entgegen, welcher den
König von der Wiederherstellung der Verfassung von 1831 „nach
den von Allerhöchstdemselben in wohlwollendster Absicht ertheilten
Rathschlägen“ unterrichtet. Die Preuß. Genugthuungsfrage wird
dadurch und durch die inzwischen eingetretene Entlassung des früheren
Kurhessischen Ministeriums als erledigt angesehen und die Marsch-
bereitschaft der beiden Armeecorps aufgehoben (s. Deutschland).
26. „ Der Geh. Rath Winter wird von der commissarischen Ver-
waltung des Polizeipräsidiums von Berlin entbunden und die inte-
rimistische Verwaltung dieses Amtes dem Landrath v. Bernuth
übertragen.
4. Juli. Eine Depesche des Grafen Bernstorff an den preußischen Ge-