Deutschland. 101
wußtsein der großen Schwierigkeiten einer jeden Bundesreform ihre Ansprüche
möglichst ermäßigt. Wenn auch diese bescheidene Erwartung nicht befriedigt
worden ist, so liegt der Grund davon nicht in dem Auftreten Ew. königl.
Hoheit. Vielmehr hat das badische Volk mit dankbarer Freude wahrgenom-
men, daß Ew. k. H. auch in der Fürstenversammlung zu Frankfurt die hin-
gebende Vaterlandsliebe, die unbeugsame Achtung der constitutionellen Rechte
und die staatsmännische Voraussicht wiederum glänzend bewährt haben, welche,
in der Landesregierung geübt, Ew. k. H. die Liebe, das Vertrauen und die Ver-
ehrung Aller in fortwährend steigendem Grad erworben haben. In der An-
gelegenheit der deutschen Herzogthümer, welche wie keine andere die ganze
deutsche Nation aufregt, haben Ew. k. H. sofort die Mahnung der göttlichen
Fügung erkannt, welche die unnatürliche und unerträglich gewordene Ver-
bindung der deutschen Völkerschaften mit dem dänischen Staat gelöst hat,
und durch Höchstihre unverzügliche Anerkennung der Rechtsansprüche des Her-
zogs Friedrich von Schleswig-Holstein den einzigen Weg bezeichnet, auf
welchem dem schwergeprüften Bruderstamm volles Recht und wirksame
Hülfe gewährt wird. Wenn von den Regierungen einzelner deutschen Bun-
desstaaten noch Bedenken gegen die Richtigkeit dieses Entscheides gehegt werden,
so ist doch unbestreitbar, daß niemand in der Welt ein besseres, sowohl
natürliches als auch geschichtlich begründetes Recht habe, um die Zweifel der
Thronfolge durch Anerkennung zu erledigen als das Volk der Herzogthümer
selbst, deren Regierung in Frage gesetzt wird. Wenn nur erst die Freiheit
der Aeußerung des schleswig-holsteinischen Volkswillens gesichert sein wird, so
wird es auch klar werden, daß fernere Zweifel an dem Recht des Herzogs
Friedrich in Wahrheit Vorwände sind zur Vergewaltigung an einem edlen
deutschen Volksstamm. Wo daher, wie hier, Fürstenrecht und Volksrecht zu-
sammengehen, wo die Ansprüche der Legitimität durch das Recht der Natio-
nalität getragen werden, da darf der endliche Sieg nicht zweifelhaft sein.“
10. Dec. (Braunschweig). Eröffnung des Landtags durch den Mi-
nister v. Campe, der sich für die Rechte der Herzogthümer und
für die legitime Erbfolge erklärt.
11. „ (Hamburg). Die Bürgerschaft beschließt in außerordentlicher
Sitzung einstimmig, dem Senat zu erklären, Hamburg wolle den
Herzogthümern mit allen Kräften beistehen, und von demselben die
Anerkennung des Herzogs Friedrich zu verlangen.
„ „ (Württemberg). Die lI. Kammer beschließt einstimmig, die
Regierung zu ersuchen, das Erbfolgerecht des Herzogs Friedrich
alsbald anzuerkennen und am Bunde den Antrag auf bewaffnete
Besetzung des Herzogthums Schleswig zu stellen. Der Minister
v. Hügel erklärt: Er fühle nicht minder lebendig als irgend Einer
für Deutschlands Ehre, aber es könne nicht in der Absicht einer
gewissenhaften deutschen Regierung liegen, daß die Mittelstaaten
ohne oder gegen Oesterreich und Preußen voranzugehen
und damit die schweren Folgen und Wechselfälle eines europäischen
Conflicts auf sich zu laden haben. Nur durch ein einmüthiges
Handinhandgehen der Mittelstaaten mit den Großstaaten könne das
erwünschte Ziel erreicht werden. Die Regierung werde die Frage
der Succession in Erwägung ziehen und die von ihr gewonnene
rechtliche Ansicht bei dem Bunde mit derselben Entschiedenheit und