Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

102. Deulschland. 
Raschheit zur Geltung zu bringen bemüht sein, mit welcher sie 
bisher in der Angelegenheit vorgeschritten sei. 
12. Dec. Die 4 Executionsregierungen lassen Dänemark die Notification 
zugehen, Holstein binnen 7 Tagen zu räumen. 
„ „  (Baden). Einstimmige Antwortsadresse der II. Kammer auf 
die Thronrede des Großherzogs:   
       „. . .   Ihre Anträge der Einheit wie der Freiheit Deutschlands ge- 
nügendere Garantien zu schaffen, sind nicht durchgedrungen; was an Ver- 
änderungen beliebt wurde, war mehr, dazu angethan Bedenken zu erwecken 
als solche zu beschwichtigen. Wenn wir dies um Deutschlands willen bekla- 
gen, fühlen wir uns zugleich gedrungen in den freudigen Dank von Herzen 
einzustimmen, den das badische Volk bereits vor uns aus eigenem Antrieb 
Ew. k. H. dargebracht hat. Das erhebende Beispiel eines hochherzigen Fürsten, 
der durch alle Schwierigkeiten unbeirrt in selbstloser Hingebung das gute 
Recht der Nation vertreten hat, wird in Baden wie in Deutschland unver- 
gessen bleiben. Möge die allseitige Einsicht von der Nothwendigkeit einer 
nationalen Reform, welche den Fürstentag ins Leben rief, bald zu fruchtbaren 
 Thaten reifen; gerne werden wir die Hand bieten zu jeder Lösung, welche die 
verfassungsmäßigen Rechte der Einzelnen beschützt, und die Einheit und die 
Macht des Ganzen auf volksthümlichen Grundlagen fördert. — Eine ernste 
Prüfung der jüngst von allen Seiten, namentlich auch von den Regierungen, 
vielfach angerufenen vaterländischen Gesinnungen steht uns bevor in der hei- 
ligen Pflicht, die Schleswig-Holstein dem gesammten deutschen Volk auf- 
erlegt. Das unnatürliche Band, das die Herzogthümer an Dänemark gefesselt, 
ist rechtlich durch den Tod gelöst; sie gehören sich selbst und Deutschland 
wieder an. So will es nicht bloß das seit Jahrhunderten verbriefte Recht des 
Landes und die nationale Selbständigkeit eines edlen deutschen Stammes, so 
will es vor allem auch die Sicherheit und die Ehre unseres großen Vater- 
landes. Keine fremde Macht und kein fremdes Interesse vermögen davon 
etwas abzubrechen und jenem Stamm eine Erbfolgeordnung einseitig aufzu- 
dringen, deren Willkür das heiligste Recht der Selbstbestimmung deutscher 
Länder vernichten würde. Von Dank und Freude tief bewegt, hat das badische 
Volk vernommen wie Ew. k. H. auch hier ungesäumt für Deutschland ein- 
 getreten sind, und fernerhin eintreten wollen für eine Angelegenheit, durch 
 deren Ausgang das Schicksal unserer Nation auf lange hin bestimmt wer- 
den wird. Wohl verkennen wir die Schwierigkeiten nicht, die vor allem aus 
den deutschen Verhältnissen selbst entspringen, aber wir bauen auf die Ge- 
rechtigkeit einer Sache, die in aller Herzen lebt und alle Gewissen bewegt; 
wir bauen auf die siegreiche Macht der seltenen Einmüthigkeit, die alle Stämme 
und alle Parteien Deutschlands zu einem Gedanken vereinigt; wir geben 
auch jetzt nach den beklagenswerthen jüngsten Vorgängen die Hoffnung nicht auf, 
es werde bei den deutschen Fürsten und Regierungen die Einsicht durchdringen, 
daß hier eine gleiche Gefahr besteht für die Throne wie für die Völker. 
Was immer die Zukunft an Pflichten und Sorgen bringen mag, das badische 
Volk wird standhaft und treu zu Ew. k. H. stehen, und kein Opfer wird ihm 
zu schwer sein, wenn es gilt durch Thaten deutsche Ehre und deutsches 
Recht voll und ungeschmälert einzulösen ! ..." 
       Die Regierung verlangt vom Landtag einen Credit von 2,300,000 fl. 
behufs eventueller Mobilmachung des badischen Armeecorps. 
13. „ (Coburg-Gotha). Der Herzog gestattet der Regierung des 
Herzogs Friedrich die Neubildung eines Theils der schleswig-hol- 
steinschen Armee auf seinem Gebiete. — Das unabhängig von der
	        
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