102. Deulschland.
Raschheit zur Geltung zu bringen bemüht sein, mit welcher sie
bisher in der Angelegenheit vorgeschritten sei.
12. Dec. Die 4 Executionsregierungen lassen Dänemark die Notification
zugehen, Holstein binnen 7 Tagen zu räumen.
„ „ (Baden). Einstimmige Antwortsadresse der II. Kammer auf
die Thronrede des Großherzogs:
„. . . Ihre Anträge der Einheit wie der Freiheit Deutschlands ge-
nügendere Garantien zu schaffen, sind nicht durchgedrungen; was an Ver-
änderungen beliebt wurde, war mehr, dazu angethan Bedenken zu erwecken
als solche zu beschwichtigen. Wenn wir dies um Deutschlands willen bekla-
gen, fühlen wir uns zugleich gedrungen in den freudigen Dank von Herzen
einzustimmen, den das badische Volk bereits vor uns aus eigenem Antrieb
Ew. k. H. dargebracht hat. Das erhebende Beispiel eines hochherzigen Fürsten,
der durch alle Schwierigkeiten unbeirrt in selbstloser Hingebung das gute
Recht der Nation vertreten hat, wird in Baden wie in Deutschland unver-
gessen bleiben. Möge die allseitige Einsicht von der Nothwendigkeit einer
nationalen Reform, welche den Fürstentag ins Leben rief, bald zu fruchtbaren
Thaten reifen; gerne werden wir die Hand bieten zu jeder Lösung, welche die
verfassungsmäßigen Rechte der Einzelnen beschützt, und die Einheit und die
Macht des Ganzen auf volksthümlichen Grundlagen fördert. — Eine ernste
Prüfung der jüngst von allen Seiten, namentlich auch von den Regierungen,
vielfach angerufenen vaterländischen Gesinnungen steht uns bevor in der hei-
ligen Pflicht, die Schleswig-Holstein dem gesammten deutschen Volk auf-
erlegt. Das unnatürliche Band, das die Herzogthümer an Dänemark gefesselt,
ist rechtlich durch den Tod gelöst; sie gehören sich selbst und Deutschland
wieder an. So will es nicht bloß das seit Jahrhunderten verbriefte Recht des
Landes und die nationale Selbständigkeit eines edlen deutschen Stammes, so
will es vor allem auch die Sicherheit und die Ehre unseres großen Vater-
landes. Keine fremde Macht und kein fremdes Interesse vermögen davon
etwas abzubrechen und jenem Stamm eine Erbfolgeordnung einseitig aufzu-
dringen, deren Willkür das heiligste Recht der Selbstbestimmung deutscher
Länder vernichten würde. Von Dank und Freude tief bewegt, hat das badische
Volk vernommen wie Ew. k. H. auch hier ungesäumt für Deutschland ein-
getreten sind, und fernerhin eintreten wollen für eine Angelegenheit, durch
deren Ausgang das Schicksal unserer Nation auf lange hin bestimmt wer-
den wird. Wohl verkennen wir die Schwierigkeiten nicht, die vor allem aus
den deutschen Verhältnissen selbst entspringen, aber wir bauen auf die Ge-
rechtigkeit einer Sache, die in aller Herzen lebt und alle Gewissen bewegt;
wir bauen auf die siegreiche Macht der seltenen Einmüthigkeit, die alle Stämme
und alle Parteien Deutschlands zu einem Gedanken vereinigt; wir geben
auch jetzt nach den beklagenswerthen jüngsten Vorgängen die Hoffnung nicht auf,
es werde bei den deutschen Fürsten und Regierungen die Einsicht durchdringen,
daß hier eine gleiche Gefahr besteht für die Throne wie für die Völker.
Was immer die Zukunft an Pflichten und Sorgen bringen mag, das badische
Volk wird standhaft und treu zu Ew. k. H. stehen, und kein Opfer wird ihm
zu schwer sein, wenn es gilt durch Thaten deutsche Ehre und deutsches
Recht voll und ungeschmälert einzulösen ! ..."
Die Regierung verlangt vom Landtag einen Credit von 2,300,000 fl.
behufs eventueller Mobilmachung des badischen Armeecorps.
13. „ (Coburg-Gotha). Der Herzog gestattet der Regierung des
Herzogs Friedrich die Neubildung eines Theils der schleswig-hol-
steinschen Armee auf seinem Gebiete. — Das unabhängig von der