Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

104 Deutschland. 
jenes leuchtende Ziel. Der mächtigste, rein deutsche Staat, das „Schwert 
Deutschlands“, bietet das Bild schwerer Krankheit, des rücksichtslosesten Kampfes 
gegen das eigene verfassungstreue Volk von Seiten einer Regierung, die den 
Lebensberuf des eigenen Staates sowohl in der fortschreitenden Entwickelung 
des Verfassungslebens, als in der schleunigsten Schlichtung des deutsch-däni- 
schen Streites in rein deutschem Interesse bisher, nicht erkannt hat. Ge- 
sinnungen und Entschlüsse aber eines mackellos wort= und verfassungstreuen 
Fürsten, dessen Ahnen im Heldenbuche der deutschen Nation verzeichnet stehen 
und dessen eigener Name inmitten seiner Mitfürsten wie im deutschen Volke 
den besten Klang hat, Gesinnungen und Entschlüsse, wie sie Ew. Hoheit der 
Landesversammlung als die Ihrigen haben verkünden lassen, sind Trostesworte 
in tiefem Schmerz. Sie werden jene Schatten wieder verschwinden machen 
und der politischen Verzweiflung vorbeugen, die anderorts in deutschen 
Landen schon ihr unheimliches Antlitz zu zeigen beginnt. Wie die Landes- 
versammlung in vollster Uebereinstimmung mit Ew. Hoheit das Erbfolgerecht 
des Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg als 
begründet anerkennt, so flehet dieselbe Gottes Segen herab auf Ew. Hoheit 
Entschiedenheit und Beharrlichkeit in Verfechtung der ungeschmälerten Rechte 
unserer theueren deutschen Bruderstämme im Norden. Jene Rechte und Deutsch- 
lands Ehre sind unzertrennlich. Seien Ew. Hoheit der vollsten Hingebung 
des braunschweigischen Landes und seiner Vertreter gewiß, wenn es gilt, die 
dänischen Unterdrücker mit Waffengewalt aus dem deutschen Vaterlande zu 
vertreiben.“  
15. Dec. (Mecklenburg). Der Landtag lehnt eine Petition für 
Schleswig-Holstein ab und läßt dieselbe dem Antragsteller zurück- 
geben.  
17. „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beschließt einstimmig, 
die Regierung um sofortige Vorlegung eines Gesetzesentwurfs über 
Einführung voller Gewerbefreiheit und Freizügigkeit zu ersuchen. 
„ „ (Hannover). Eine große Volksversammlung beschließt 
eine Petition an das Ministerium für Einberufung des Landtags. 
Der Minister lehnt das Begehren in seiner Antwort ab. 
„ „ (Bayern). Der König lehnt das Begehren mehrerer Adressen 
um Einberufung des Landtags ab, erklärt sich dagegen in einem 
Handschreiben an den Minister des Auswärtigen für das Erbfolge- 
recht des Herzogs Friedrich:  
        „   . . . Indem Ich die von Ihnen bisher befolgte Politik gutheiße, nehme 
Ich Veranlassung zu erklären, daß Ich den Stipulationen des Londoner 
Protokolls fortwährend die Anerkennung verweigerte, und ebenso entschieden 
Meine Zustimmung für einen nachträglichen Beitritt hiezu verweigern werde, 
daß Ich die Erbansprüche der herzoglichen Schleswig-Holstein-Sonderburg= 
Augustenburgischen Linie für rechtlich begründet erachte und bereit bin, 
mit allen Kräften für die Durchführung der hiedurch beding- 
ten Politik für die Rechte der Herzogthümer und Deutschlands 
einzustehen, in dem festen Vertrauen, daß Ich Mich hiebei in voller Ueber- 
einstimmung mit Meinem treuen Volke befinde. — Aber getreu Meinen Pflichten 
als deutscher Bundesfürst und wohl erwägend die Lage der Dinge, hoffe Ich 
der Zustimmung aller Besonnenen sicher zu sein, wenn ich das vorgesteckte 
Ziel bei dem Bunde und durch den Bund zu erreichen strebe. — Ich 
trage Ihnen auf, mir unverweilt die nöthigen Vorschläge zu unterbreiten, um 
Meine hier dargelegten Absichten in's Werk zu setzen, und ermächtige Sie, 
von dieser Meiner Entschließung auch öffentlich Kunde zu geben.“
	        
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