Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Deutschland. 111 
27. Dec. (Holstein). 20,000 holsteinische Männer treten in Elmshorn 
 
  
als Landesgemeinde zusammen, proclamiren den Herzog Friedrich 
als ihren legitimen Landesherrn und beschließen, ihm eine Adresse 
 
durch eine Deputation zu übersenden, mit der Bitte, nicht, länger 
seinem treuen Erblande fern zu bleiben. 
„ „  Die 5000 Mann preußische Reserve rücken in Lübeck ein. 
28.  „ (Bundestag). Oesterreich und Preußen stellen den Antrag, 
 
 
Schleswig auf Grund der Vereinbarungen von 1851/52 (und des 
Londoner Protokolls) in Pfand zu nehmen, Hessen-Darmstadt da- 
gegen beantragt, dasselbe ohne Rücksicht auf jene Vereinbarungen 
zu besetzen.  
        Antrag Oesterreichs und Preußens: „Hohe Bundesversammlung 
wolle an die k. dänische Regierung die Aufforderung richten, das Grundgesetz 
vom 18. Nov. d. J. bezüglich des Herzogthums Schleswig nicht in Vollzug 
zu setzen, sondern dasselbe definitiv wieder aufzuheben, und sie wolle mit 
diesem Verlangen die Erklärung verbinden, daß im Falle der Weigerung der 
 deutsche Bund, im Gefühle seines Rechts und seiner Würde, die erforderlichen 
   
  
 
 
 
 
  
Maßregeln ergreifen müßte, um sich durch eine militärische Besetzung des 
Herzogthums Schleswig ein Pfand für die Erfüllung seiner gerechten For- 
derung zu verschaffen. An der Wirkung des bereits gelegentlich des Bundes- 
beschlusses vom 7. Dec. ausgesprochenen Vorbehalts, einer rechtlichen Prüfung 
der Erbfolgefrage würde selbstverständlich durch die Annahme des vorstehenden 
Antrags nichts geändert werden.“  
        Antrag von Hessen-Darmstadt: „H. Bundesversammlung wolle 
zum Schutze aller Rechte, deren Wahrung dem deutschen Bunde unter 
den gegenwärtigen Verhältnissen auch in Bezug auf das Herzogthum Schles- 
wig obliegt, insbesondere zur Verhinderung der Einverleibung Schleswigs in 
das Königreich Dänemark und zur Sicherung aller verfassungs= 
mäßigen Beziehungen Holsteins zu Schleswig, die nöthigen Maß- 
regeln schleunigst ergreifen, namentlich die einstweilige Besetzung 
Schleswigs durch Bundestruppen bis zur Erledigung der jetzt schwebenden 
Fragen anordnen.“      
„   „  Die geschäftsleitende Commission des Frankfurter 36er Aus- 
schusses erläßt „feindseligen Verdächtigungen gegenüber“ folgende 
Erklärung:     
        „ . . . Wir wollen kein Aufgebot regelloser Freischaaren; wir wollen aber 
daß die Wehrkraft der Herzogthümer in den Stand gesetzt werde, unter der 
Führung ihres rechtmäßigen Fürsten einem erbitterten Feind mit Sieges- 
gewißheit entgegenzutreten. Wir werden mit dem Herzog Friedrich gehen — 
unbedingt und rückhaltlos — so lange der Herzog mit seinem Lande geht. 
Und da wir zu dem zuversichtlichen Glauben berechtigt sind, daß diese Voraus- 
setzung allezeit zutreffen, daß Herzog Friedrich für die Sache des Volkes, zu 
dessen Führer er berufen ist, kraftvoll und treu bis zum Aeußersten einstehen 
wird, so fürchten wir keinen Zwiespalt zwischen ihm und den Bestrebungen 
der Nation, der uns verpflichten könnte, unsere Wege von den seinigen zu 
trennen. Er wird sein Volk, und Deutschland wird ihn nicht verlassen. Wir 
sind eben so sicher, im Sinne des. Ausschusses, der uns zu seinem Stellver- 
treter eingesetzt hat, und im Sinne der Versammlung vom 21. December zu 
sprechen, wenn wir erklären, daß die Mittel, über welche der Ausschuß ver- 
fügt, ganz allein und ausschließlich für die Sache der Herzogthümer verwendet 
werden. Wir kennen im jetzigen Augenblick keine andere politische Pflicht, 
als die Förderung dieser Sache mit unserer ganzen Kräft und wir haben
	        
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