Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Preußen. 123 
13. Febr. Russische Truppen, welche von den polnischen Insurgenten 
 
 
 
 
 
verfolgt, auf preuß. Gebiet übergetreten sind, werden von preuß. 
Truppen bewaffnet und mit Musik wieder nach Rußland geleitet. 
14.  „ Die Ausfuhr von Waffen nach Polen und Rußland wird ver- 
boten. — Vier am 12. Febr. in Thorn verhaftete junge Polen 
werden an Rußland ausgeliefert. 
15.  „ Die HH. General v. Alvensleben und Flügeladjutant v. Rauch 
kehren von St. Petersburg und Warschau wieder nach Berlin zurück. 
16.   „ Antwort des Ministerpräsidenten auf eine Interpellation der 
polnischen Fraction bezüglich der Proclamation des commandi- 
renden Generals und des Oberpräsidenten der Provinz Posen vom 
1. Febr. Eine Discussion wird an diese Antwort nicht geknüpft. 
17.  „ Schulze-Delitzsch und v. Carlowitz bringen in Folge einer Ver- 
ständigung der beiden großen Fractionen des Abg.-Hauses eine 
Interpellation ein, in welcher die Regierung gefragt wird, ob ein 
Vertrag mit Rußland zu Unterdrückung des polnischen Auf- 
standes abgeschlossen worden, eventuell, was der Inhalt desselben 
sei, und welche dadurch motivirt wird, daß der Ministerpräsident zu 
der gestrigen Behauptung des Abg. Kantack rücksichtlich einer Con- 
vention geschwiegen habe. . 
„   „   Die Budgetcommission erstattet dem Abg.-Hause einen Vorbericht 
über die Behandlung der Budgetfrage und schlägt dem Hause 
eine dießfalls vom Abg. Forkenbeck beantragte und von ihr mit 
32 gegen 2 Stimmen angenommene Resolution vor. Das 
Abg.-Haus genehmigt die Resolution in namentlicher Abstimmung 
mit 274 gegen 45 Stimmen (der feudalen, der altliberalen und 
der kath. Fraction): 
        „1) daß es der Berathung des Gesetzentwurfs über die Ausgabe und Ein- 
nahmen des Jahres 1862 vorbehalten wird, die Summen derjenigen Ausgaben 
des Jahres 1862 festzustellen, für welche, als verfassungswidrige, die 
Minister mit ihrer Person und ihrem Vermögen verhaftet 
bleiben; 2) daß die Verfassungsverletzung seitens der Minister die Be- 
rathung des Etats für 1863 weder rechtlich noch thatsächlich zur Unmög- 
lichkeit macht, das Haus, vielmehr durch Wahrnehmung seiner verfassungs- 
mäßigen Stellung der Verlängerung verfassungswidriger Zustände, so viel an 
ihm liegt, vorbeugen muß; 3) daß es demgemäß in die Berathung des Etats- 
entwurfs für 1863 eintritt."  
18. „ Debatte des Abg.-Hauses über die Interpellation von Schulze- 
Delitzsch und Carlowitz bezüglich der Convention mit Ruß- 
land. Der Ministerpräsident lehnt es ab, die Interpellation zu 
beantworten. Die Abg. Hoverbeck und Carlowitz beantragen daher 
von 134 Mitglieder unterstützt, „das Haus der Abgeordneten wolle 
beschließen zu erklären: das Interesse Preußens erfordert, daß die 
k. Staatsregierung gegenüber dem im Königreich Polen ausgebro- 
chenen Aufstande weder der russischen Regierung noch den Auf- 
ständischen irgend eine Unterstützung oder Begünstigung zuwende, 
(demgemäß also auch keinem der kämpfenden Theile gestatte, das
	        
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