Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Preußen. 148 
nicht hat vorgegriffen werden sollen. . . .  Das Haus der Abg. kann überzeugt 
sein, daß die Richtung, in welcher Meine Regierung die auswärtige Po- 
litik bisher geführt hat, das Ergebniß Meiner reiflich erwogenen Entschließ- 
ungen ist. Ich habe die letzteren gefaßt mit Rücksicht auf die von Preußen 
geschlossenen Verträge, auf die Gesammtlage Europa's und auf unsere Stel- 
lung in derselben, aber zugleich mit dem festen Willen, das deutsche Recht in 
den Herzogthümern zu wahren und für die berechtigten Ziele, welche Preußen 
zu erstreben hat, erforderlichen Falls mit den Waffen in der Hand einzustehen. 
In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt jedes einzelne zur Erreichung 
dieser Ziele führende Mittel zur Anwendung zu bringen sein wird, darüber 
kann die Mir verfassungsmäßig zustehende Entscheidung nur von Mir 
Selbst getroffen werden. Die Successionsfrage wird durch den Deut- 
schen Bund unter Meiner Mitwirkung geprüft werden, und dem Er- 
gebniß dieser Prüfung kann Ich nicht vorgreifen. Bevor das- 
selbe feststeht, handelt es sich um die Beschaffung der Mittel für die vom 
deutschen Bunde beschlossenen Executionsmaßregeln und für die im Gefolge 
derselben etwa nöthig werdenden Vertheidigungsanstalten. Die Vollziehung 
des Bundesbeschlusses ist eine dem Staate rechtlich und vertragsmäßig 
obliegende Pflicht, und die Gefahren, welche sich aus derselben leicht und schnell 
entwickeln können, dürfen das Land nicht unvorbereitet treffen. Unter diesen 
Umständen kann das Haus die schwere Verantwortlichkeit nicht auf sich nehmen 
wollen, diese ganz unentbehrlichen Mittel zu versagen, oder ihre Bewilli- 
gung an Bedingungen zu knüpfen, welche in die zweifellosen Rechte 
Meiner Krone eingreifen. Ich würde es nicht verstehen, wenn dasselbe 
Haus, welches Meine Regierung so lebhaft zur Action drängt, in dem Augen- 
blick und auf dem Felde, wo diese Action eintreten kann und muß, die Mittel 
zu derselben versagte. Ich würde es um so weniger verstehen, als Meine 
Gesinnung und Mein Wort dafür bürgen, daß die Mittel, welche Ich zum 
Schutze des Rechts und der Ehre des Landes fordere, auch diesem Zwecke 
entsprechend werden verwandt werden. Jeder Zweifel daran wider- 
spricht dem Vertrauen, welches das preußische Volk in das 
Wort seiner Könige zu setzen gewohnt ist. Ich muß das Haus unter 
mahnender Hinweisung auf den Ernst des Momentes und auf die Wichtigkeit 
der Entscheidung für die Zukunft des Vaterlandes, zu vertrauensvoller Be- 
rathung der Vorlage vom 18. Dec., und im Hinblick auf die unaufhaltsame 
Entwickelung der Thatsachen, zu beschleunigter Bewilligung der für die Er- 
füllung der Bundespflichten und für die Sicherstellung der Landesvertheidigung 
unabweislich nothwendigen, Anleihe auffordern.“ 
28. Dec. Preußen und Oesterreich beantragen am Bunde, an Dänemark. 
die Aufforderung zu richten, das Grundgesetz vom 18. Nov. für 
Schleswig definitiv wieder aufzuheben, widrigenfalls der deutsche 
Bund sich durch eine militärische Besetzung des Herzogthums Schles- 
wig ein Pfand für die Erfüllung seiner gerechten Forderung ver- 
schaffen würde (s. Deutschland). 
 
	        
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