160
Oesterreich.
Entschiedenheit zurückweisen. Was endlich die von Rußland vorgeschlagene
Form der Vereinbarung betrifft, so haben wir bereits in Petersburg erklärt,
daß das zwischen den drei Cabinetten von Wien, London und Paris herge-
stellte Einverständniß ein Band zwischen denselben bildet, von welchem Oesterreich
sich jetzt nicht loslösen kann, um abgesondert mit Rußland zu unterhandeln.“
22. Juli. (Siebenbürgen). Die magyarischen Mitglieder des Land-
tags (44 Mitgl. und 7 Regalisten) beurlauben sich gemeinschaftlich
beim kais. Statthalter, Grafen Crenneville. Baron Kemeny, Graf
Miko und Bischof Haynold wollen sich mit einer Denkschrift nach
Wien begeben. Zugleich veröffentlichen sie eine Erklärung über
ihren Schritt: « ;
„Wir sind tief durchdrungen von der hohen Wichtigkeit jener Fragen,
deren Lösung durch den einberufenen Landtag angebahnt werden soll. Unter
diesen verdienen vor allen jene besondere Beachtung, welche die Feststellung
der gegenseitigen Verhältnisse der verschiedenen Nationalitäten des Vaterlandes
behandeln. Wir wünschen es aufrichtig, daß die nationale, confessionelle und
individuelle Gleichberechtigung aller in unserem Vaterlande wohnenden Na-
tionalitäten und unter diesen jene der Rumänen verkündigt und gesichert
werde. Daß dies mit gewissenhafter Aufrechterhaltung der Einheit und Würde
des Vaterlandes und auf gesetzlichem Wege vollzogen werde, wollen wir um
— mehr, weil es unser höchster Wunsch ist, daß die im Herzen des Vater-
andes so lange entbehrte Eintracht hergestellt, daß der Wille und die Kräfte
sämmtlicher Bürger des Vaterlandes, welcher Sprache und Confession sie immer
angehören mögen, für die Beförderung des allgemeinen Wohles gewonnen
werden. Wir halten die oberwähnten wichtigen Lösungen ohne Aufopferung
der verfassungsmäßigen Freiheit nicht nur für möglich, sondern wir erachten die
Wahrung unserer constitutionellen Freiheit als das einzige erfolgreiche Mittel,
mit dessen Anwendung die Lösung und Sicherstellung der bereits erwähnten
nationalen und anderer hochwichtiger Fragen erreicht werden kann. Mit der
tausendjährigen Basis unserer Verfassung sind auf die neueren Zeiten ver-
schiedene Institutionen, Rechte und Gesetze überkommen, deren auf gesetzlichem
Wege zu erfolgende Abänderung, Ersetzung durch neue, oder gänzliche Auf-
hebung zur Nothwendigkeit geworden ist. Dies glaubt und weiß Niemand
besser als wir; allein wir sind eben so fest überzeugt, daß es das gefährlichste
Beginnen wäre, wenn mit den eine Abänderung erheischenden Institutionen,
Rechten und Gesetzen zugleich die Grundfesten unserer Verfassung erschüttert oder
gar umgestürzt würden. Diese Grundlagen bilden die unentbehrlichen Garantien
eines jeden freien Staates; diese Grundlagen, und nur diese sind geeignet,
um auf denselben das Gebäude der constitutionellen Freiheit, der nationalen,
confessionellen und individuellen Gleichberechtigung aufzuführen. Wir be-
trachten nur eine solche Lösung für berechtigt, shichia und heilsam; zu einer
entgegengesetzten Lösung sind aber, unserer Ueberzeugung nach, weder wir noch
Andere berechtigt. Wir würden gegen die Verfassung und die Gesetze unseres
Vaterlandes sündigen, wenn wir in einem Landtage unsere Sitze einnähmen,
welcher mit wesentlicher Verletzung unserer Verfassung zu Stande
gekommen ist, über welchen die meisten zur Vertretung berechtigten Körper-
schaften unseres Vaterlandes sich in gleichem Sinne geäußert haben. Wir
würden unsere constitutionelle Freiheit noch schwerer verletzen, wenn wir an
der unserer obbegründeten Ueberzeugung schnurstracks entgegenstehen den Lösung
der obschwebenden Fragen uns betheiligten."
23. Juli. (Siebenbürgen). Der Siebenbürgische Hofkanzler erklärt
durch Zuschrift an den Landtag die Ernennung des römisch-kathol.
Bischofs Haynold zum Mitgliede des Landtags als Regalist auf Be-
fehl des Kaisers für erloschen.