Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

176 England. 
herbeigeführt werden. Die Polen hätten ganz natürlich an der Wohlthat 
dieses Aktes nur Theil, wenn sie selbst sich der Feindseligkeiten jeder Art wäh- 
rend der Einstellung der Feindseligkeiten enthalten würden. Wäre einmal die 
Ruhe momentan hergestellt, so müßte man dann die Mächte zu Rathe ziehen, 
welche den Wiener Vertrag unterzeichnet haben. Preußen, Spanien, Schwe- 
den und Portugal müßten darum gefragt werden, was nach ihrer Meinung 
dem Vertrage Wirksamkeit gäbe, bei welchen diese Mächte contrahirende Par- 
teien waren. Die Vorschläge J. Maj. gehen nun auf Folgendes: 1) Annahme der 
F§ sechs erwähnten Punkte als Basis der Unterhandlungen; 2) ein provisorischer 
Waffenstillstand soll von dem Kaiser von Rußland proclamirt werden; 3) eine 
Conferenz der acht Mächte, welche den Wiener Vertrag unterzeichnet haben.. 
18. Juni. Schiedsspruch des Königs Leopold von Belgien in dem englisch- 
brasilischen Conuflict. « 
26. „ Protokoll der 3 Schutzmächte bezüglich der Vereinigung der jo- 
nischen Inseln mit Griechenland. 
13. Juli. Graf Russel spricht sich im Oberhause nochmals gegen einen 
1 Krieg mit Rußland aus. « 
28. „ Schluß der Parlaments-Session. 
" 
6. Aug. Der Lord-Obercommissär der jonischen Inseln ver- 
fügt die Auflösung des jonischen Parlamenks und ordnet Neuwahlen 
an, um der Vereinigung der Inseln mit Griechenland beizustimmen. 
3., 11., 12. Aug. England, Frankreich und Oesterreich rich- 
teu in Folge der unbefriedigenden Antwort Nußlands auf den zweiten 
Schritt derselben zum drittenmal wesentlich gleichlautende De- 
peschen an Rußland zu Gunsten Polens. 
Englische Depesche: „ . Die russische Antwort ist weit entfernt, 
auf die Vorstellung, welche J. Maj. Regierung im Verein mit Frankreich 
und Oesterreich an das Cabinet von St. Petersburg gerichtet hatte, eine be- 
friedigende Antwort zu ertheilen. Die Depesche sagt zwar im Beginn: „das 
kaiserliche Cabinet lasse das Princip gelten, daß jede Macht, die einen Ver- 
trag unterzeichnet, das Recht besitzt, den Sinn desselben von ihrem eigenen 
Gesichtspunkt auszulegen, vorausgesetzt, daß die Auslegung sich innerhalb der 
Grenzen des Sinnes hält, den es möglich ist, dem Vertrag nach dem Wort- 
laute selber beizulegen."“ Fürst Gortschakoff fügt hinzu: „Kraft dieses Prin- 
cips bestreitet das kaiserliche Cabinet jenes Recht keiner der acht Mächte, die 
der Wiener allgemeinen Akte von 1815 beigetreten sind.“ Fürst Gortschakoff 
schweift jedoch weit von der Frage der Auslegung des Wiener Vertrags ab, 
schreibt die Fortdauer des Aufstandes in Polen der moralischen und materiel- 
len Hülfe zu, die er vom Ausland erhalte; gibt in vager Weise die sechs 
Punkte zu, verwirft die vorgeschlagene Einstellung der Feindseligkeiten, weigert 
sich, eine Conferenz der acht Mächte anzunehmen, die den Vertrag unterzeichnet 
haben, und erklärt sich zuletzt, daß die Wiederherstellung der Ordnung der 
ernsten Anwendung irgendwelcher zur Pacification Polens bestimmten Maß- 
regeln vorhergehen müsse. J. Maj. Regierung will nun die Hauptpunkte der 
Fürst. Gortschakoff'schen Antwort auf die in meiner Depesche ihm vorgestellten 
Erwägungen einer ruhigen Prüfung unterziehen.. Indem Fürst Gort- 
schakoff zu den specifischen Vorschlägen der Regierung J. Maj. übergeht, sagt 
er in Bezug auf die sechs Punkte, daß die meisten der von den drei Mächten 
angedeuteten Maßregeln „schon durch die Initiative unseres erlauchten Herrn 
beschlossen oder entworfen sind.“ Gegen Ende der Depesche findet sich ein
	        
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