Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

England. 185 
„1. Daß eine Conferenz der Mächte, welche das Londoner Protokoll unter- 
zeichnet haben, im Verein mit einem Abgeordneten des deutschen Bundes in 
Paris oder London tagen möge, zur Verhandlung der Streitigkeiten zwischen 
Deutschland und Dänemart 
„2. daß, bis diese Conferenz ihre Arbeiten beendigt habe, der status 
duo aufrecht erhalten bleiben solle. 
* „Das glaubt J. M. Regierung sich berechtigt, um des Friedens von Europa 
willen zu verlangen. Sie hat kein anderes Interesse in Beziehung auf Däne- 
mark als das, welches einer der alten und unabhängigen Monarchien Europa's 
gebührt. Aber sie hat ein Interesse daran, daß Europa der Friede erhalten 
werde. Sie ersucht daher auf das dringendste, die Souveräne und ihre Ca- 
binette in Betracht zu ziehen: wie schwierig es sein würde, die Streitigkeiten 
zu schlichten, wenn sie einmal dem blutigen Schiedsgericht des Kriegs anheim- 
gefallen wären. Wer kann es vorausbestimmen, welche Ausdehnung ein solcher 
Krieg nehmen, welche Gelüste er wecken mag, welche Gegenden von seiner 
Verwüstung heimgesucht werden würden? Es ist an sich von verhält- 
nißmäßig geringer Bedeutung, ob ein Prinz aus dem Hause 
Glücksburg oder ein Prinz aus dem Hause Augustenburg in 
Holstein oder in Schleswig regiere. Unter jedem der beiden Fürsten 
können die Freiheiten und Privilegien seiner Unterthanen gleichmäßig gesichert 
sein. Aber von großer Bedeutung ist es, daß die Treue den Verträgen bewahrt 
werde, daß man Recht und Besitz achte, und daß die Kriegsflammen sich 
nicht über Europa verbreiten, aus Anlaß von Fragen, welche ein ruhiges 
und zeitiges Walten der Gerechtigkeit und Vernunft einer friedlichen Lösung 
entgegenführen dürfte.“ 
 
	        
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