Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Schweden und Uorwegen. 
2. März. Die Regierung richtet eine Depesche an das russische Cabinet 
zu Gunsten Polens. 
19. „ (Schweden). Der Verfassungsausschuß des Reichstages legt 
26. 
28. 
demselben einen umfassenden Bericht über den Verfassungsvor— 
schlag der Regierung vor, den er in allen Theilen als praktisch 
und zweckentsprechend befindet. 
„(Norwegen). Der Storthing erklärt sich mit 72 gegen 35 
Stimmen für die Einführung jährlicher Sessionen. 
„ (Schweden). Die von einem Mitgliede des Reichstages be- 
antragte Abänderung der Erbfolge wird vom Verfassungs-Ausschuß 
des Reichstags ohne Discussion verworfen. 
(Schweden). Der Priesterstand des Reichstages nimmt die 
Regierungsvorlage bezüglich Einführung von Synoden mit einigen 
Abänderungen an. 
(Schweden). Große Aufregung in Folge der polnischen 
Insurrection. Meetings in Stockholm und anderen Städten. Fürst 
Czartoryski. Die öffentliche Meinung richtet ihre Blicke neuerdings 
auf Finnland. Das Polenschiff in Malmö. 
7. April. Die Regierung richtet eine zweite Depesche an das russische 
Cabinet zu Gunsten Polens. 
2. Mai. (Schweden). Debatte des Reichstags über die polnische 
Frage. Der Adel und der Priesterstand votiren eine motivirte Ta- 
gesordnung, in welcher lebhafte Sympathien für Polen und die Zu- 
versicht ausgesprochen werden, die Regierung werde mit Rücksicht 
auf Erhaltung des Friedens für Polen wirken, wenn nicht ein 
schwedisches Interesse Krieg fordere. Der Bürgerstand verwirft den 
Friedensvorbehalt, und spricht im Vertrauen, daß die Regierung die 
Gesinnungen des Landes kenne, lediglich seine Sympathien aus. 
Auch der Bauernstand beschränkt sich auf ein einfaches Vertrauens- 
votum. · 
6. Juni. (Norwegen). Der Verfassungsausschuß des Storthings spricht 
in seinem Bericht an den Storthing über das von der Regierung— 
auch ihm vorgelegte Blaubuch bezüglich der deutsch-dänischen 
Streitfrage seine vollständige Zustimmung zu der Haltung der 
Regierung in dieser Angelegenheit aus, ohne indeß einen Antrag 
zu stellen: 
„Die unauflösliche Verbindung Schleswigs mit Dänemark ist außer durch 
besondere Tractate der Großmächte und Hannovers auch von Schweden durch 
den Tractat vom 3. Juli 1720 garantirt worden. Diese Garantie, so wie 
die Garantien beider Reiche als Theilnehmer an den Londoner Tractaten von 
1851 und 1852 enthalten bereits in sich selbst für die schwedisch= norwegische 
Union Anlaß und Aufforderung, an den Schritten theilzunehmen, die der Zweck
	        
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