Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Schweden und Vorwegen. 225 
dieser völkerrechtlichen Staatsakte in gegebenen Fällen erheischen möchte. Aber 
neben diesem allgemeinen europäischen Interesse hat die Frage besondere Be- 
deutung für die vereinigten Reiche sowohl in Folge der Stellung Dänemarks 
als ihr Nachbarland, als auch in Folge der Wichtigkeit, welche die Aufrecht- 
haltung der Selbstständigkeit Dänemarks für die skandinavische Halbinsel hat. 
Die Unterwerfung des dänischen Reichs unter fremde Herrschaft, oder seine 
sortwährende Abhängigkeit von irgend welcher ausländischen Großmacht müßte 
die eigene Sicherheit Norwegens und Schwedens der Gefahr sowohl eines na- 
trrlichen Allirrten beraubt zu werden, als auch andererseits einem überlegenen 
Feinde größeren Zugang zu Operationen auf der Halbinsel zu eröffnen, aus- 
ellen. Aus den dem Storthing gegenwärtig vorgelegten Aktenstücken geht 
hervor, daß diese Politik unter den wachsenden Schwierigkeiten in den letzten 
Jahren in demselben Geiste wie früher mit Umsicht und Klugheit geleitet und 
mit Festigkeit und Würde gehandhabt worden ist. Der Minister des Aus- 
wärtigen hat in seinen Auslassungen an die fremden Mächte beständig das 
große allgemeine europäische und das besondere Interesse der vereinigten 
Reiche an einer friedlichen und zufriedenstellenden Lösung hervorgehoben, und 
ihr Recht gewahrt, selbstständig zur Erreichung eines solchen mitzuwirken. Als 
der natürlichste und sicherste Weg zur Entfernung der gegenwärtigen und zur 
Vorbeugung künftiger Schwierigkeiten mit Bezug auf die hier behandelten 
Verhältnisse hat der Minister des Auswärtigen sowohl bei den fremden Mäch- 
ten, wie bei der königl. dänischen Regierung in den letzten Jahren zu wieder- 
holten Malen ernste Vorstellungen über die Nothwendigkeit einer möglichst 
schnellen und vollständigen Aufhebung der Gemeinschaft in der Verwaltung 
und Gesetzgebung zwischen den eigenen Landen der Krone Dänemark einerseits 
und den zum Bunde gehörenden Staaten des dänischen Königs andererseits 
gemacht. In gleicher Weise hat Se. Exc. fortdauernd bestimmte Einsprache 
eingelegt gegen die Behauptungen Deutschlands auf ein Recht an Schleswig, 
und in einer Depesche vom 21. Juni vor. Is. in Veranlassung einer Hin- 
wendung des k. dänischen Ministers des Auswärtigen Dänemarks Unabhän= 
gigkeit gegenüber jeder Einmischung in seine innern Angelegenheiten unvorbe- 
halten anerkannt und mit Stärke hervorgehoben. Es kann nicht der Beruf 
des Ausschusses sein, sich auf die Einzelnheiten der Politik einzulassen, die 
durch die vorgelegten Aktenstücke bezeichnet wird, aber indem dieselbe durch 
vorstehende Darstellung hat begründen wollen, daß die hier behandelten Ver- 
hältnisse von Interesse für die vereinigten Reiche sind, glaubt er die Meinung 
der Repräsentation zu trefsen, wenn er die Hoffnung ausspricht, daß es der 
Weisheit-- Sr. Maj. glücken möge, im Verein mit den gegen Dänemark freund- 
schaftlich gesinnten Mächten eine friedliche und befriedigende Lösung der dä- 
nisch-deutschen Frage herbeizuführen. Schließlich glaubt der Ausschuß aus- 
sprechen zu müssen, daß das Entgegenkommen, welches durch die Vorlage der 
behandelten Aktenstücke dem Storthing bewiesen, und der Schritt, der damit 
geschehen ist, dasselbe in den Stand zu setzen, der auswärtigen Politik der 
vereinigten Reiche zu folgen, Anspruch hat auf die Erkenntlichkeit der Re- 
präsentation.“ « 
22. Juni. (Norwegen). Der König schließt die Session des Storthings. 
22. Juli. Der König besucht den König von Dänemark in Skodsborg. 
18. Aug. (Norwegen). Der König versagt dem wiederholten Be- 
schlusse des Storthings, dem Militärstrafgesetzbuche mit der Modi- 
fication zuzustimmen, daß die Prügelstrafe beim Militär abgeschafft 
werde, seine Zustimmung. 
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