236 Dänemark.
Recht, die Wahlen zu prüfen. In Folge davon legen 24 Mitglie-
der, die deutsche Majorität des Landtags, ihr Mandat nieder. Da
die Versammlung dadurch beschlußunfähig geworden ist, so ruft
die Regierung die Stellvertreter ein.
Erklärung der ausgetretenen Abgeordneten: „ . . Der kgl.
Herr Commissär hat es weder versucht noch versuchen können, die gegen die
Aufstellung der Wahlliste vorgebrachten Beschwerden irgend zu entkräften;
gleichwohl hat er es beharrlich verweigert, die Frage zur Abstimmung gelangen
zu lassen, ob die Ständeversammlung in den erhobenen Reclamationen einen
Grund gegen die Giltigkeit der betreffenden Wahl finde. Entweder ist dieses
Verfahren des k. Herrn Commissärs ein Attentat auf das erste Recht jeder
Repräsentativ-Versammlung, das nämlich, über die genügende Legitimation
ihrer Mitglieder zu entscheiden, oder es würde, im Falle dasselbe mit der
Verfassungsverordnung vereinbar erscheinen könnte, daraus mit Nothwendigkeit
folgen, daß es gänzlich in das Belieben der Regierung gestellt sei, durch Zu-
sammensetzung der Wahlcollegien (Wahldirectorien) aus rücksichtslosen Partei-
männern, denen es alsdann freistände, jedesmal nach Gefallen sowohl gesetzlich
wahlberechtigte Staatsbürger von der Aufnahme in die Wahllisten auszu-
schließen, als auch andererseits allen beliebigen Personen dem Gesetze zuwider
Wahlberechtigung einzuräumen, eine Versammlung von Abgeordneten ganz
nach Willkür zusammenzusetzen. Unter solchen Umständen haben die 24 Ab-
geordneten es mit ihrem Gewissen nicht vereinbar finden können, sich zu
irgend einer ferneren Verhandlung zu verstehen und damit Principien zur
Geltung bringen zu helfen, durch welche die Landesvertretung jeder rechtlichen
Unterlage beraubt und zu einer leeren Posse herabgewürdigt würde, und da
jede Einsprache und jeder Protest seitens des k. Commissärs ohne alle Beach-
tung gelassen wurde, so war die Niederlegung der Mandate das Einzige, was
uns zur Wahrung der Rechte der Landesvertretung, wie des Landes selbst
übrig blieb.“ Z
22. Juli. Der König von Schweden besucht den König von Dänemark
in Skodsborg.
26. „ Der König von Dänemark erwidert den Besuch des Königs von
Schweden durch einen Gegenbesuch in Malms.
30. „’ (Schleswig). Von den einberufenen Stellvertretern sind nur
drei erschienen. Der k. Commissär sieht sich daher genöthigt, die
Ständeversammlung für geschlossen zu erklären. Der Landtags-
abschied lehnt alle wesentlichen Begehren der letzten Diäten, nament-
lich die Aufhebung der Sprachresecripte, ab.
27. Aug. Der dänische Gesandte am deutschen Bunde erklärt, daß seine
Regierung nicht im Stande sei, die königl. Bekanntmachung vom
30. März zu widerrufen, und bloß zu jeder wünschenswerthen
„Auskunft“ und ernsten „Erwägung“ allfälliger Vorschläge bereit
sei. (s. Deutschland.) Z%
Ankunft des schwedischen Ministers des Auswärtigen, Grafen
Manderström, in Kopenhagen. Unterhandlungen über eine Defensiv-
Allianz zwischen Dänemark und Schweden.
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3. Sept. Circulardepesche des Herrn Hall gegen die von Seite Deutsch-
lands angedrohte Bundesexecution: