Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

236 Dänemark. 
Recht, die Wahlen zu prüfen. In Folge davon legen 24 Mitglie- 
der, die deutsche Majorität des Landtags, ihr Mandat nieder. Da 
die Versammlung dadurch beschlußunfähig geworden ist, so ruft 
die Regierung die Stellvertreter ein. 
Erklärung der ausgetretenen Abgeordneten: „ . . Der kgl. 
Herr Commissär hat es weder versucht noch versuchen können, die gegen die 
Aufstellung der Wahlliste vorgebrachten Beschwerden irgend zu entkräften; 
gleichwohl hat er es beharrlich verweigert, die Frage zur Abstimmung gelangen 
zu lassen, ob die Ständeversammlung in den erhobenen Reclamationen einen 
Grund gegen die Giltigkeit der betreffenden Wahl finde. Entweder ist dieses 
Verfahren des k. Herrn Commissärs ein Attentat auf das erste Recht jeder 
Repräsentativ-Versammlung, das nämlich, über die genügende Legitimation 
ihrer Mitglieder zu entscheiden, oder es würde, im Falle dasselbe mit der 
Verfassungsverordnung vereinbar erscheinen könnte, daraus mit Nothwendigkeit 
folgen, daß es gänzlich in das Belieben der Regierung gestellt sei, durch Zu- 
sammensetzung der Wahlcollegien (Wahldirectorien) aus rücksichtslosen Partei- 
männern, denen es alsdann freistände, jedesmal nach Gefallen sowohl gesetzlich 
wahlberechtigte Staatsbürger von der Aufnahme in die Wahllisten auszu- 
schließen, als auch andererseits allen beliebigen Personen dem Gesetze zuwider 
Wahlberechtigung einzuräumen, eine Versammlung von Abgeordneten ganz 
nach Willkür zusammenzusetzen. Unter solchen Umständen haben die 24 Ab- 
geordneten es mit ihrem Gewissen nicht vereinbar finden können, sich zu 
irgend einer ferneren Verhandlung zu verstehen und damit Principien zur 
Geltung bringen zu helfen, durch welche die Landesvertretung jeder rechtlichen 
Unterlage beraubt und zu einer leeren Posse herabgewürdigt würde, und da 
jede Einsprache und jeder Protest seitens des k. Commissärs ohne alle Beach- 
tung gelassen wurde, so war die Niederlegung der Mandate das Einzige, was 
uns zur Wahrung der Rechte der Landesvertretung, wie des Landes selbst 
übrig blieb.“ Z 
22. Juli. Der König von Schweden besucht den König von Dänemark 
in Skodsborg. 
26. „ Der König von Dänemark erwidert den Besuch des Königs von 
Schweden durch einen Gegenbesuch in Malms. 
30. „’ (Schleswig). Von den einberufenen Stellvertretern sind nur 
drei erschienen. Der k. Commissär sieht sich daher genöthigt, die 
Ständeversammlung für geschlossen zu erklären. Der Landtags- 
abschied lehnt alle wesentlichen Begehren der letzten Diäten, nament- 
lich die Aufhebung der Sprachresecripte, ab. 
27. Aug. Der dänische Gesandte am deutschen Bunde erklärt, daß seine 
Regierung nicht im Stande sei, die königl. Bekanntmachung vom 
30. März zu widerrufen, und bloß zu jeder wünschenswerthen 
„Auskunft“ und ernsten „Erwägung“ allfälliger Vorschläge bereit 
sei. (s. Deutschland.) Z% 
Ankunft des schwedischen Ministers des Auswärtigen, Grafen 
Manderström, in Kopenhagen. Unterhandlungen über eine Defensiv- 
Allianz zwischen Dänemark und Schweden. 
29. 
1 
3. Sept. Circulardepesche des Herrn Hall gegen die von Seite Deutsch- 
lands angedrohte Bundesexecution:
	        
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