Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

250 Rußland. 
24. April. (Polen). Die russische Regierung verbietet in Warschau die 
Abhaltung von Processionen außerhalb der Kirchen. 
25. „, (Polen). Trotz des Verbotes finden in Warschau doch Pro— 
cessionen statt. Die dabei betheiligten Geistlichen werden verhaftet, 
der Erzbischof erhält Hausarrest. In Folge eines Befehls aus 
St. Petersburg werden die verhafteten Geistlichen am folgenden Tage 
wieder freigelassen. 
26./27. April. Rußland antwortet auf die ersten übereinstimmenden Noten 
Englands, Frankreichs und Oesterreichs zu Gunsten Polens, indem 
es den Hinweis auf die Verträge nicht ablehnt, aber sich die Aus- 
legung derselben selbst vorbehält und was die Mittel einer practi- 
sen Lösung der Frage betrifft, Europa darauf verweist, daß die 
hauptsächlichste Ursache der polnischen Insurrection in den fortwäh- 
renden Aufhetzungen der kosmopolitischen Revolutionspartei außer- 
halb Polens liege. Die Antwort an England ist die einläßlichste, 
kürzer diejenige an Frankreich und noch kürzer jene an Oesterreich. 
Antwort an England: „. Der erste Theil der engl. Depesche 
ist einer rückblickenden Untersuchung der Rechtsfrage gewidmet. Der zweite 
drückt den Wunsch aus, daß dem Königreiche Polen der Friede wiedergegeben 
und auf dauerhaften Grundlagen errichtet werden möge. Ich werde diese bei- 
den Punkte der Depesche des Lord Russel beantworten. 
„Was die Rechtsfrage betrifft, so stellt sich die Regierung J. brit. Majestät 
auf einen Boden, den das kaiserliche Cabinet nie zögern wird, zu betreten: 
auf jenen der Verträge. Immerhin handelt es sich weniger um den Terxt, 
als um die Auslegung. Wir haben das Recht, nicht ohne Vorbehalt alle jene 
Auslegungen zuzulassen, welche man hier machen möchte. Die Acte des 
Wiener Congresses besagt: „Die respectiven polnischen Unterthanen Rußlands, 
Oesterreichs und Preußens werden eine Repräsentation und nationale Jnsti- 
tutionen erhalten, geregelt nach dem Modus der politischen Existenz, welche 
jede der Regierungen, der sie angehören, ihnen zu gewähren für nützlich und 
passend erachten wird.“ Der Kaiser Alexander lI. entwickelte diese Principien 
im Sinne seiner persönlichen Ansichten. Er octroyirte Polen die Verfassung 
vom 12. (24.) December 1815. Dies war ein freiwilliger Akt seiner souve- 
ränen Initiative. Er constituirte um so weniger ein unwiderrufliches Arran- 
gement gegenüber den fremden Mächten, als die Acte der Verfassung selbst, 
von späterem Datum als der Wiener Vertrag, ihnen nie mitgetheilt worden 
war. Lord Russel bestreitet das Princip, nach welchem der Aufstand in Polen 
im Jahre 1830, der so weit gegangen, die Absetzung der souveränen Dynastie 
auszusprechen, die kraft der Wiener Acte zugestandenen Grundlagen der poli- 
tischen Existenz vernichtet hat. Trotzdem, daß die Geschichte mehr als einmal 
diesen Schluß des natürlichen Rechtes bestätigt hat, kann die Theorie Stoff 
zur Controverse bieten. Wir glauben, daß man constatiren könne, daß, wenn 
der Aufstand die internationcken Verpflichtungen nicht aufhebt, er wenigstens 
die freiwilligen Entwickelungen vernichtet, welche ein edelmüthiger 
Gedanke denselben angefügt hatte, und welche einen für Polen und Rußland 
unheilvollen Ausgang genommen haben. 
„Ich komme nun zu dem zweiten Theile der Depesche Lord John Russels. 
Es ist die Absicht unseres hohen Herrn, zu einer praktischen Lösung zu gelangen, 
und wir setzen voraus, daß dies auch der Wunsch der Regierung Ihrer brit. 
Maj. ist. Da ihr Zweck darin besteht, dem Königreich Polen die Ruhe und 
die Wohlfahrt zu sichern, welche der Gegenstand der Fürsorge Sr. Maj. sind, 
so erscheint es uns schwer, nicht zu einer Verständigung zu gelangen. Die
	        
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