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gabe nicht entrichten, so sind sofort die Kreispräfekten zu ermächtigen, unver—
züglich und unnachsichtlich alle im Haus und Vorwerk sich befindenden Mo-
bilien, Vieh, Pferde und Getreidevorräthe desselben zu verkaufen. 3) Ueber
alle Grundbesitzer, aus deren Familien sich einzelne Mitglieder, ohne anzu—
geben wohin, entfernt haben sollten, mir sofort zu berichten, damit ich An—
ordnung treffen könne, ihre Abgabe zu erhöhen, weil solche doppelt schuldig
im Verhältniß zu Andern erscheinen. 4) Alle auf diese Weise zusammenge—
seachten Summen haben die Kriegskreispräfecten an die Kreiskassen abzulie-
ern 2c.“
27. Juni. Zweiter gemeinsamer Schritt der drei Mächte Frankreich,
England und Oesterreich zu Gunsten Polens: Uebergabe der be-
treffenden Noten an den Fürsten Gortschakoff.
(Rothrußland). Die Insurrection will in Volhynien, Po-
dolien und der Ukraine nicht recht Fuß fassen. Kundmachung des
„Departements der poln. Nationalregierung für Nuthenien“:
„Das Centralcomité hat zu Ende des vorigen Jahres alle Kräfte Con-
greßpolens concentrirt, es legte den Unzufriedenen Schweigen auf, und be-
siegte die Widerspenstigen. Das gleiche Ziel erreichte kurz darauf auch das
Litthauer Comité. Nur in den Reußenländern gelang es der Nationalbehörde
nicht, sich zum Mittelpunkte der patriotischen Bestrebung zu machen. Die
Folgen waren leicht vorauszusehen. Während in Congreßpolen und Litthauen
der Aufstand durch geschickte Leitung dem Feinde immer bedrohlicher wurde,
zeigte sich die reußische Nationalbehörde - machtlos sowohl gegen den Feind
als zur Vereinigung der vorhandenen Kräfte. Das Centralcomité, jetzt Na-
tionalregierung, hat sich dadurch bewogen gefunden, neue Mitglieder für das
reußische Comité zu ernennen, die ganze bisher bestandene Organisation in
Volhynien, Podolien und der Ukraine aufzulösen, und die Bürger dieser Pro-
vinzen zum Gehorsam gegen die neu eingesetzte Behörde aufzufordern. Stark
durch das Vertrauen der Nationalregierung und solidarisch mit derselben ver-
bunden, übernehmen wir die Leitung dieser Länder, und hoffen zuversichtlich,
daß die treuen Söhne des Vaterlandes, die traurigen Folgen der Anarchie
erkennend, unter Führung der von uns ernannten Behörden mit neuem Eifer
an's Werk gehen werden.“
(Litthauen). Erlaß Murawiews gegen den niedern Adel und
die sog. Einhufner, die vormals zum niedern Adel gehörten. Die
Grundstücke aller Personen dieses Standes, welche an dem Aufstand
theilnehmen oder ihn irgendwie begünstigen, sollen sofort denselben
abgenommen und zur Benützung den Taglöhnern und kleinen Bauern
der Gemeinden, zu welchen sie gehören, übergeben werden, wobei
diejenigen, welche sich durch besondere Verdienste beim Niederwerfen
des Aufstands ausgezeichnet, vorzugsweise zu berücksichtigen sind.
Zugleich werden die Bauern aufgefordert, jene Adeligen, welche sich
der Theilnahme am Aufstand schuldig oder verdächtig machen, so-
fort zu verhaften und an das Militärcommando abzuliefern.
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2. Juli. (Polen). Ein Erlaß der geheimen Nationalregierung ordnet
das Verfahren der Revolutionstribunale und creirt zugleich 3 höchste
Gerichte oder Obertribunale in Warschau, Litthauen und Nuthe=
nien. Jedes Obertribunal besteht aus einem Präsidenten und vier
Richtern, die ein Collegium bilden. Außerdem gehört ein Pro-