Rußland. 267
Leben gerufenen Bauernwachen zu Verfolgung und Entdeckung Auf-
ständischer und rerheißt denselben für jeden von ihnen aufgegriffenen
und an den Kreismilitärchef abgelieferten Aufständischen 3 Silber-
rubel und wenn er bewaffnet ist, 5 Silberrubel.
19. Juli. Das österr. Cabinet lehnt die von Rußland in seinen Antworten
27. „
31.,
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an die drei Mächte vom 13. Juli versuchte Trennung Oesterreichs
von den Westmächten sofort entschieden von der Hand (s. Oesterreich).
(Litthauen). Ein Erlaß Murawiews befiehlt, daß „diejenigen
Aufständischen, welche sich in den Wäldern auhhalten, verbissene und
in Bosheit befangene Rebellen, sobald sie gefangen genommen wer-
den, zumal wenn sie Bürger, Adelige eder Geistliche find, binnen
24 Stunden dem Kriminalgerichte übergeben und mit dem Tode
bestraft werden sollen, nachdem die Militärbefehlshaber der Kreise
das Urtheil bestätigt haben."“
Die Bauernemancipation wird in Rußland als in ihrem ersten
Stadium durchgeführt betrachtet.
(Polen). Die geheime Nationalregierung erläßt der diploma-
tischen Intervention gegenüber, deren Zielpunkte sie für ungenügend
erklärt, eine Proklamation an die Polen und ein Manifest an die
Völker und Regierungen Europas, in welcher alle nationalen For-
derungen in ihrem ganzen Umfange festgehalten und namentlich
auch Litthauen und Reußen als untrennbare Gebiete Polens be-
zeichnet werden. Als Endziel des Aufstands wird neuerdings die
Wiederaufbauung Polens in den Grenzen von 1772 erklärt.
Der Kaiser besichtigt die zur Vertheidigung Finnlands getroffe-
nen Maßregeln.
O3., 11., 12. Aug. England, Frankreich und Oesterreich verwenden sich
11. A
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zum drittenmal in übereinstimmenden Noten an die russische Re-
gierung für Polen.
ug. (Polen). Eine Verfügung der russischen Regierung setzt für
alle Städte einen 12tägigen Termin für die Entrichtung der rück-
ständigen Steuern an, nach dessen Ablauf folgende Mittel ange-
wendet und zur Ausführung gebracht werden sollen: F. 1. Den
Hausbesitzern eine militärische Einquartierung, ohne die mindeste
Rücksicht in der Ausdehnung, wie sie das Haus nur zu fassen im
Stande ist, zu geben. § 2. Häuser, Magazine, Fabriken 2c.
zu schließen und mit dem kaiserlichen Siegel zu versehen 2c.
(Rothrußlandy). Ein keaiserl. Ukas verkündet für die Ukraine
wesentlich dieselbe Maßregel, wie sie unter dem 13. März für Lit-
thauen getroffen wurde. Mit dem 13. Sept. soll jedes obligato-
rische Verhältniß zwischen Adel und Bauern aufhören und letztere
den Kaufpreis nicht an die Grundbesitzer, sondern an die Re-
gierung zahlen, durch welche also der Adel allein zu seiner Entschä-
digung gelangen kann.