Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Rußland. 271 
23. Dec. (Finnland). Ein keiserl. Ukas gestattet die Verlängerung des 
Landtags bis Mitte März 1864. 
26. „ (Polen). Die geheime Nationalregierung erläßt in polnischer, 
litthauischer und kleinrussischer Sprache einen Aufruf an die Bauern 
in allen der russischen Herrschaft unterworfenen ehemals polnischen 
Landestheilen, worin sie denselben das Versprechen der völligen 
Emancipation und Eigenthumsverleihung feierlich wiederholt und 
sie auffordert, in Gemeinschaft mit dem Adel zum Sturze der rus- 
sischen Herrschaft, die auf allen Ständen gleich schwer laste, die 
Waffen zu ergreifen. 
29. „ (Polen). Die Regierung beginnt in Warschau und in andern 
Städten Congreßpolens Ergebenheitsadressen einzusammeln. RNze- 
wuski, der Stellvertreter des Erzbischofs von Warschau, weigert sich, 
einen Hirtenbrief behufs Ermunterung zu dieser Demonstration zu 
erlassen. 
30. „ (Polen). Auf kaiserl. Befehl wird für die Dauer des Kriegs- 
zustandes eine oberste Landes-Polizei-Verwaltung unter einem Ge- 
neral-Polizei-Minister für das Königreich Polen geschaffen. Die- 
selbe ressortirt vom Statthalter und ihr Chef ist Mitglied des Ad- 
ministrationsrathes. Ihm sind alle Militärbezirks-Chefs sowohl der 
Gubernien als der speciellen Kreise untergeordnet. Er hat das 
Recht, alle Verwaltungsbeamten, welche sich nicht der Regierung treu 
beweisen, bis zu den Gouvernements-Civil-Gouverneuren abzusetzen 
oder zu suspendiren, sowie für die Sicherheit des Lebens und Ver- 
mögens aller Einwohner, namentlich der von den Aufständischen 
verfolgten Landbewohner, für die Sicherheit der Eisenbahnen und 
aller Communication zu sorgen. Durch kaiserl. Decret wird Ge- 
neral Trepow zum Generalpolizeimeister, General Annenkow zu 
seinem Stellvertreter ernannt. 
31. „ Ein officieller Bericht über das bisherige Resultat der Bauern- 
Emancipation weist nach, daß bis zum Schlusse des Jahres bereits 
99,88 Prozent der Gesammtmasse der Bauern ihre Beziehungen zu 
den Grundbesitzern vollkommen geregelt haben, so daß nur noch ein 
kleiner Bruchtheil zu erledigen bleibt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.