Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Ergänzungen. (England.) 
des Auswärtigen eine lange Unterredung mit Hrn. v. Bismark gehabt. Ich 
begann das Gespräch mit den Worten, daß J. Maj. geruht habe, mir eine 
Sendung anzuvertrauen, deren Zweck das Bestreben sei, Mittel zu sinden, 
um die Zerwürfnisse zwischen Deutschland und Dänemark beizulegen. Se. Exc. 
könne sich daher versichert halten, daß ich nicht den Anwalt des einen oder 
anderen Theiles spielen würde, aber ich müsse ihm rund heraussagen, wie 
Ihrer Maj. Regierung überzeugt sei, daß, wenn Deutschland einerseits und 
Dänemark andererseits entschlossen wären, von ihren Prätentionen nichts fah- 
ren zu lassen, es unnütz sein würde, den Kriegsausbruch verhindern zu wollen. 
Hr. v. Bismark erwiderte, er wünsche so lebhast, wie irgend Jemand, den 
Frieden aufrechtzuerhalten, aber die Volksstimmung seiin ganz Deutsch- 
land so heftig gegen Dänemark, daß es der preußischen Regierung un- 
möglich sei, von Dänemark weniger als die vollständige Erfüllung seiner Ver- 
sprechungen zu fordern. Die österreichische Regierung, sagte er, sehe die Sache 
ebenso an, und die kleineren deutschen Regierungen seien noch weniger im 
Stande, Zugeständnisse zu machen, da in den meisten kleineren Staaten eine 
so starke Gesinnung in Bezug auf Schleswig-Holstein herrsche, daß die Für- 
sten jener Staaten ihren Thron gefährden würden, wenn sie den Volkswunsch 
bekämpfen wollten. Ich fragte, ob es mit den Principien, welche bisher die 
Beziehungen der europäischen Staaten zu einander regiert hätten, überein- 
stimme, daß zwei der Großmächte, die einen Vertrag mit den drei anderen 
Großmächten eingegangen hätten, sich ohne Scheu weigerten, dem Vertrage 
treu zu bleiben, weil der deutsche Bund demselben nicht beigetreten sei. Wenn, 
sagte ich, Oesterreich und Preußen sich als Bundesmitglieder verpflichtet glaub- 
ten, ihre Vertragsannahme von der des Bundes abhängig zu machen, so hät- 
ten sie eine Erklärung in diesem Sinne abgeben sollen, als sie den Vertrag 
unterzeichneten. Aber ich müsse jedenfalls fragen, aus welchen denkbaren 
Gründen Oesterreich und Preußen sich weigern könnten, Christian IX. als 
König von Dänemark anzuerkennen. Der Bundestag, dächte ich doch, dehne 
seine Prätentionen nicht auf das Königreich aus, und wenn Christian IX. 
nicht König sei, so möchte ich gern wissen, wen man als den König ansehen 
solle. Ich stelle diese Frage, sagte ich, weil Ihrer Maj. Regierung erfahren 
habe, daß der Gesandte, der abgeschickt worden, um die Thronbesteigung des 
Königs anzuzeigen, in Wien nicht empfangen worden sei und, wie es scheine, 
auch in Berlin nicht empfangen werden solle. Hr. v. Bismark sagte, er be- 
daure sehr, daß der österreichische Hof den dänischen Gesandten nicht empfangen 
habe; ohne die Weigerung Oesterreichs, glaube er, würde der König von 
Preußen ihn empfangen haben, aber jetzt, fürchte er, werde dies unmöglich 
sein, da der König von Preußen, wenn er in dieser Sache anders als Oester- 
reich handelte, sich großer Unpopularität in Deutschland aussetzen 
würde. Die österreichische Regierung, glaube er, gehe so weit, zu behaupten, 
daß, wenn der Vertrag von 1852 fallen sollte, auch die Verzichtleistungen, 
kraft deren Christian 1X. den Thron bestieg, ihre Giltigkeit verlieren würden, 
da sie erfolgt waren, um die dänischen Lande als ein Ganzes zu bewahren, 
und daß der Prinz von Augustenburg auf das Königreich Dänemark An- 
sprüche besitze, die sodann giltig werden dürsten. Ich muß jedoch Hrn. von 
Bismark die Gerechtigkeit widerfahren-lassen, zu sagen, daß er dieser Doktrin 
nicht das Wort reden wollte. Wir gingen von diesem Theile des Thema's 
auf die androhende Bundesexecution über. JIch fragte, aus welchem 
Grunde die Execution jetzt stattfinden solle, nachdem Dänemark das Patent 
vom 30. März zurückgenommen. Hr. v. Bismark erwiderte, die Executions- 
gründe seien in einem Dekrete des Bundestags aus dem Jahre 1858 enthalten, 
worin Dänemark aufgefordert ward, seine Verbindlichkeiten in Bezug auf die 
Stellung Holsteins in der dänischen Verfassung zu erfüllen. Ich sagte, eine 
Execution sei gewiß einer Occupation vorzuziehen, obwohl keine Execution 
und keine Occupation besser gewesen wäre; aber jedenfalls, hoffe ich, daß beim
	        
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