Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Januar bis März 1864. 315 
lige und bundesfreundliche Entgegenkommen derjenigen ihrer hohen deutschen 
Verbündeten, deren Bundesgebiete hiedurch berührt werden, und der Bundes- 
verwaltung in Holstein und Lauenburg nicht fehlen werde.“ 
19. Jan. (Preußen). Das Abg.-Haus lehnt die von der Regierung 
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geforderte Abänderung des Art. 99 der Verfassung mit allen gegen 
die Stimmen der feudalen Fraction ab. 
(Preußen). Ceirculardepesche Bismarcks an die deutschen Re- 
gierungen über die Politik Preußens in der schleswig-holsteinischen 
Frage (vom Ministerpräsidenten in der Sitzung des Abg.-Hauses 
vom 21. verlesen, ihrem Wortlaut nach bisher nicht veröffentlicht). 
Sie hebt (nach den Berichten der preuß. Blätter) zuerst hervor, daß der 
Entschluß, Schleswig zu occupiren, keineswegs im Gegensatz zu irgend einem 
positiven Bundesbeschluß stehe, da der Beschluß vom 14. rein negativ sei. 
Dieser Beschluß könne daher nur die Folge haben, daß die beiden Großmächte 
bei ihrer Action nicht als Beauftragte des Bundes handeln und daher keinen 
Grund abgeben, dieser Action Hindernisse oder Schwierigkeiten bei dem Durch- 
marsch durch Holstein in den Weg zu legen. Es scheine überhaupt die Wei- 
gerung, sich der Action Preußens und Oesterreichs anzuschließen, auf einem 
Mißverständniß zu beruhen. Ganz ungerechtfertigt sei der Vorwurf, daß 
Preußen beabsichtige, den Zuständen in Schleswig und Holstein eine längere 
Dauer zu sichern, wie sich denn auch an diesen Irrthum der Glaube knüpfe, 
daß entweder bloß die Fortdauer dieser Zustände möglich sei oder der Erb- 
prinz von Augustenburg zum Herzog eingesetzt werden müsse. Ohne die letz- 
tere Frage erörtern zu wollen, sei doch darauf aufmerksam zu machen, daß 
die preußische Regierung Rücksicht auf die Verträge und die internationalen 
Beziehungen nehmen müsse. Ueberdies habe der Bund in der Erbfolgefrage 
noch keine Entscheidung getroffen, und es sei zu wünschen, daß die Prüfung 
mit größter Gründlichkeit vor sich gehen möge. Auch sei wohl zu erwägen, 
daß, wenn die Erbfolgefrage nur für Holstein ohne Schleswig entschieden werde, 
die ganze Sache der Herzogthümer in eine nachtheilige Lage gerathen würde. 
Man dürfe nicht vergessen, daß der Bund keinen Eroberungskrieg gegen Dä- 
nemark führen könne und daß deshalb die Ordnung der Verhältnisse mit der 
größten Vorsicht in die Hand zu nehmen sei. Was die zukünftige Ordnung 
betrifft, so wird zunächst constatirt, daß die von Dänemark 1831, gemachten 
Versprechungen die Rechte der Herzogthümer in keiner Weise gesichert hätten, 
daß eine Fortdauer der in Folge dessen eingetretenen Zustände unmöglich sei 
und Deutschland darauf dringen müsse, daß statt derselben eine vollkommene 
Sicherstellung der Rechte der Herzogthümer und der deutschen Bewohner der- 
selben eintrete. Es werden dann die Combinationen besprochen, um diese 
Sicherstellung herbeizuführen. Eine derselben gehe dahin, daß die Frage nur 
mit Aufhebung der Zusammengehörigkeit der Herzogthümer zu lösen sei. 
Einer solchen Lösung sei für den gal daß die Gründung einer neuen Dy- 
nastie nicht angänglich wäre, jedenfalls die Herstellung einer neuen Personal- 
union zwischen den Herzogthümern und Dänemark vorzuziehen, 
zugleich mit der Erhebung Rendsburgs zur Bundesfestung und anderweitigen 
nöthigen Garantien. Eine solche Stellung der Herzogthümer werde allerdings 
die Zustimmung der andern europäischen Mächte erlangen müssen, wie es 
denn auch für die Herzogthümer selbst wünschenswerth sei, daß ihre Stellung 
die Sanction Europa's erlange. Jedenfalls sei das von den beiden deutschen 
Großmächten Erzielte, nämlich entweder Aufhebung der Novemberverfassung 
oder Occupation Schleswigs, eine bessere Grundlage für Verhandlungen, als 
das Verweilen in Holstein und die Nicht-Occupation Schleswigs. Man dürfe 
sich also der Hoffnung hingeben, daß die deutschen Regierungen der Politik 
der beiden Großmächte zustimmen würden.
	        
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