Januar bis März 1864. 315
lige und bundesfreundliche Entgegenkommen derjenigen ihrer hohen deutschen
Verbündeten, deren Bundesgebiete hiedurch berührt werden, und der Bundes-
verwaltung in Holstein und Lauenburg nicht fehlen werde.“
19. Jan. (Preußen). Das Abg.-Haus lehnt die von der Regierung
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geforderte Abänderung des Art. 99 der Verfassung mit allen gegen
die Stimmen der feudalen Fraction ab.
(Preußen). Ceirculardepesche Bismarcks an die deutschen Re-
gierungen über die Politik Preußens in der schleswig-holsteinischen
Frage (vom Ministerpräsidenten in der Sitzung des Abg.-Hauses
vom 21. verlesen, ihrem Wortlaut nach bisher nicht veröffentlicht).
Sie hebt (nach den Berichten der preuß. Blätter) zuerst hervor, daß der
Entschluß, Schleswig zu occupiren, keineswegs im Gegensatz zu irgend einem
positiven Bundesbeschluß stehe, da der Beschluß vom 14. rein negativ sei.
Dieser Beschluß könne daher nur die Folge haben, daß die beiden Großmächte
bei ihrer Action nicht als Beauftragte des Bundes handeln und daher keinen
Grund abgeben, dieser Action Hindernisse oder Schwierigkeiten bei dem Durch-
marsch durch Holstein in den Weg zu legen. Es scheine überhaupt die Wei-
gerung, sich der Action Preußens und Oesterreichs anzuschließen, auf einem
Mißverständniß zu beruhen. Ganz ungerechtfertigt sei der Vorwurf, daß
Preußen beabsichtige, den Zuständen in Schleswig und Holstein eine längere
Dauer zu sichern, wie sich denn auch an diesen Irrthum der Glaube knüpfe,
daß entweder bloß die Fortdauer dieser Zustände möglich sei oder der Erb-
prinz von Augustenburg zum Herzog eingesetzt werden müsse. Ohne die letz-
tere Frage erörtern zu wollen, sei doch darauf aufmerksam zu machen, daß
die preußische Regierung Rücksicht auf die Verträge und die internationalen
Beziehungen nehmen müsse. Ueberdies habe der Bund in der Erbfolgefrage
noch keine Entscheidung getroffen, und es sei zu wünschen, daß die Prüfung
mit größter Gründlichkeit vor sich gehen möge. Auch sei wohl zu erwägen,
daß, wenn die Erbfolgefrage nur für Holstein ohne Schleswig entschieden werde,
die ganze Sache der Herzogthümer in eine nachtheilige Lage gerathen würde.
Man dürfe nicht vergessen, daß der Bund keinen Eroberungskrieg gegen Dä-
nemark führen könne und daß deshalb die Ordnung der Verhältnisse mit der
größten Vorsicht in die Hand zu nehmen sei. Was die zukünftige Ordnung
betrifft, so wird zunächst constatirt, daß die von Dänemark 1831, gemachten
Versprechungen die Rechte der Herzogthümer in keiner Weise gesichert hätten,
daß eine Fortdauer der in Folge dessen eingetretenen Zustände unmöglich sei
und Deutschland darauf dringen müsse, daß statt derselben eine vollkommene
Sicherstellung der Rechte der Herzogthümer und der deutschen Bewohner der-
selben eintrete. Es werden dann die Combinationen besprochen, um diese
Sicherstellung herbeizuführen. Eine derselben gehe dahin, daß die Frage nur
mit Aufhebung der Zusammengehörigkeit der Herzogthümer zu lösen sei.
Einer solchen Lösung sei für den gal daß die Gründung einer neuen Dy-
nastie nicht angänglich wäre, jedenfalls die Herstellung einer neuen Personal-
union zwischen den Herzogthümern und Dänemark vorzuziehen,
zugleich mit der Erhebung Rendsburgs zur Bundesfestung und anderweitigen
nöthigen Garantien. Eine solche Stellung der Herzogthümer werde allerdings
die Zustimmung der andern europäischen Mächte erlangen müssen, wie es
denn auch für die Herzogthümer selbst wünschenswerth sei, daß ihre Stellung
die Sanction Europa's erlange. Jedenfalls sei das von den beiden deutschen
Großmächten Erzielte, nämlich entweder Aufhebung der Novemberverfassung
oder Occupation Schleswigs, eine bessere Grundlage für Verhandlungen, als
das Verweilen in Holstein und die Nicht-Occupation Schleswigs. Man dürfe
sich also der Hoffnung hingeben, daß die deutschen Regierungen der Politik
der beiden Großmächte zustimmen würden.