Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Beilage J. 
liches Wort als Bürgschaft dafür hingestellt hat, daß die beantragten 
Geldmittel zum Schutze des Rechts und der Ehre des Landes ver- 
wandt werden würden. Der feindselige Charakter dieser Beschlüsse, in 
welchen sich das Bestreben ausdrückt, die auswärtige Politik der Regierung 
einem verfassungswidrigen Zwange zu unterwerfen, ist durch Reso- 
lutionen erhöht worden, durch welche die Mehrheit des Hauses der Abgeord- 
neten, in der von ihr willkürlich aufgestellten Voraussetzung krie- 
gerischer Verwicklungen zwischen Preußen und anderen deut- 
schen Staaten, im Voraus gegen das preuß. Vaterland Partei nimmt. 
Ein solches Auftreten des Hauses der Abgeordneten kann auf die Befestigung 
und Entwicklung unserer Verfassungszustände nur verderblich einwirken, und 
es muß einstweilen auf die Hoffnung einer Verständigung verzichtet werden. 
Die Regierung Sr. Maj. wird sich aber unter allen Umständen für verpflichtet 
halten müssen, mit ganzer Kraft und in voller Ausübung der königlichen 
Rechte für die Erhaltung des Staats und für das Wohl und die Ehre Preußens 
einzustehen. Sie hält an der Ueberzeugung fest, daß sie hierbei in der patrio- 
tischen Gesinnung des Landes eine ausreichende und wachsende Unterstützung 
finden werde.“ 
25. Jan. (Oesterreich). Der große Finanzausschuß des Abg.-Hauses 
25. 
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beschließt, darauf anzutragen, der Regierung statt der geforderten 
10 Mill. bloß 5,343,950 fl. als Matricularbeitrag für die Bundes- 
execution in Holstein zu bewilligen und zwar mit dem Zusatz, daß 
dieser Betrag „zu keinem andern Zwecke verwendet werden dürfe.“ 
Auf den Antrag des Abg. Herbst wird überdieß mit 18 gegen 16 
Stimmen beschlossen, dem Hause folgende Erklärung vorzuschlagen: 
„Das Haus der Abgeordneten vermag den Vorgang der kaiserl. Regierung 
in Bezug auf die Occupation Schleswigs als einen den wahren Interessen 
Oesterreichs entsprechenden und den allgemeinen Frieden sichernden nicht an- 
zuerkennen, und fühlt sich daher zu dem Ausspruch verpflichtet, daß es jede 
Verantwortung für die Folgen dieses Schrittes von sich ablehne.“ 
(Preußen). Einzug der preußischen Truppen in Kiel. Die 
preußische Fahne tritt an die Stelle der Bundesfahne. Die bis- 
herige Bürgerwache vor der Wohnung des Herzogs Friedrich muß 
zurückgezogen werden. 
(Holstein). Die theologische Facultät und die Geistlichkeit 
Kiels erlassen eine öffentliche Erklärung gegen die Berliner Kreuz- 
zeitung und fordern „die Gleichgesinnten durch ganz Deutschland hin 
auf, insbesondere die Vertreter der Theologie und die geistlichen 
Brüder, gegen diesen Mißbrauch des Kreuzes Ehristi mit ihnen 
Zeugniß abzulegen und sich demgemäß vor Gottes Angesicht und 
vor dem deutschen Volke durch Anschluß an diese Erklärung oder 
sonst sobald als thunlich öffentlich auszusprechen.“ 
(Lauenburg). Adresse an die Bundes-Commissäre mit mehr 
als 1200 Unterschriften für Trennung von Dänemark: 
„..Mit dem Tode unseres bisherigen Landesherrn, Königs Friedrich VII. 
von Dänemark ist auch an unser Land die ernste Frage getreten, wer den er- 
ledigten Herzogsthron zu besteigen haben werde. Die rechtliche Unverbindlich- 
keit des auf dem Londoner Tractate beruhenden dänischen Thronfolgegesetzes 
vom 31. Juli 1853 für Lauenburg, als einem selbständigen deutschen Bundes- 
staat, kann Ihnen nicht zweifelhaft sein. Das Land erwartet mit Vertrauen
	        
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