Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Beilage I. 
Führer waren der Ansicht, daß ich nicht länger eine Armee haben würde, 
wenn ich euch jetzt nicht zurückzöge. Deßhalb faßten sie den Entschluß, zu 
weichen. Soldaten! Ich stehe allein in der Welt mit meinem Volk. Bisher 
hat keine Macht erklärt, mit der That uns beizustehen. Ich verlasse mich 
auf euch und auf meine Flotte. Bereit seid ihr, euer Blut zu vergießen, aber 
wir sind wenige gegen viele, daher muß es theuer bezahlt werden. Der all- 
mächtige Gott gebe, daß die Zeit der Rache bald schlagen möge für alle 
Gewalt und alles Unrecht, welches mir und meinem Volke zugefügt worden ist.“ 
7. Febr. (Schleswig). Die Preußen und Oesterreicher rücken in Flens- 
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burg ein. Eine Proklamation Wrangels zeigt den Schleswigern 
die Einsetzung der österreichisch-preußischen Civilcommissäre an. 
„Jieder Beamte, der sich dieser Autorität nicht ohne Weiteres unter- 
werfen sollte, hat seine sofortige Entfernung aus dem Amte zu gewärtigen. 
Die deutsche Sprache ist fortan die Geschäftssprache. Politische Demon- 
strationen, welche irgend einer anderen Richtung als derjenigen gelten, 
welche die zur Kriegsführung verbundenen Regierungen der beiden deutschen 
Großmächte gemeinschaftlich verfolgen, und Versuche, irgend einer ande- 
ren Autorität Eingang zu verschaffen, untersage ich ausdrücklich, 
und bemerke, daß, wenn solche dennoch vorkommen sollten, die Urheber und 
Theilnehmer derselben nachdrücklichst bestraft werden sollen. Die Betheiligung 
von Beamten an solchen Demonstrationen und Versuchen wird, neben ander- 
weitigen gesetzlichen Strafen, die sofortige Entfernung aus dem Amte zur 
Folge haben.“ 
Herzog Friedrich wird an demselben Tage in Fleusburg von der 
Bevölkerung als Landesherr proclamirt. 
(Dänemark). Bestürzung und Aufregung in Kopenhagen. Der 
Kriegsminister erklärt, daß er seinerseits zum Nückzuge vom Dane- 
werk keinen Befehl ertheilt habe, General de Meza wird zur 
Verantwortung nach Kopenhagen berufen und General Lüttichau 
einstweilen mit dem Oberbefehl der Armee betraut. Beide Häuser 
des Reichstags beschließen die Ueberreichung der Adresse einstweilen 
auszusetzen und nehmen dagegen eine das Volk zur Ruhe mah- 
nende Resolution an. Monrad erklärt, daß der König an der Räu- 
mung des Danewerks keinen Theil habe. 
„ (Hessen = Darmstadt). Landesversammlung in Darnstadt. 
Resolutionen für sofortige Anerkennung des Herzogs Friedrich 
und für die „Nothwendigkeit, daß die bundestreuen Regierungen 
zur Erleichterung des gemeinsamen Handelns unter den jetzigen be- 
drohten Verhältnissen einen engeren politisch-militärischen Verband 
unter sich herstellen und alle Vorbereitungen treffen, um ihre Selbst- 
ständigkeit, um Deutschlands Recht und Ehre selbst mit den Waffen 
wahren zu können. Das hessische Volk wird jedes Opfer bringen, 
um die Regierung Sr. k. Hoh. hierbei zu unterstützen.“ 
8. „ (Schleswig). Erste Bekanntmachung des preußischen Civil— 
Commissärs v. Zedlitz: 
„.. Der während der Dauer der Besetzung des Herzogthums Schleswig 
mit der obersten Autorität im Lande betraute Oberbefehlshaber der verbündeten 
Armeen hat durch seine Bekanntmachung vom 7. d. M. bereits sämmtliche 
im Lande angestellte Beamte bestätigt, unter der Voraussetzung, daß die- 
selben sich der Autorität desselben und der Civilcommissäre unbedingt unter-
	        
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