Lanuar bis März 1864. 335
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hervorzuheben, wie dringend nothwendig vom bloß militärischen Gesichtspunkte
aus diese Einheit des militärischen Oberbefehls für die in den beiden Herzogthümern
Holstein und Schleswig aufgestellten Truppen ist. Der Schutz gegen feindliche
Angriffe, das dazu nöthige Ineinandergreifen der strategischen Operationen und
der Erfolg des offen siven, wie defensiven Kampfes gegen den
gemeinsamen Gegner können nur durch die einheitliche Leitung ge-
sichert werden. Die Regierungen von Oesterreich und Preußen finden diese
Maßregel in den bereits von der h. Bundesversammlung genehmigten Ver-
abredungen, deren Voraussetzungen jetzt eingetroffen sind, begründet. Sie
wünschen aber um so mehr eine nochmalige Gutheißung derselben durch
die h. Bundesversammlung, als dadurch zugleich allen weiteren Irrungen
und Mißverständnissen, wie sie bei neuerlichen Vorgängen in Altona
stattgefunden haben, vorgebeugt und das ganze Verhältniß dauernd
regulirt werden würde. Sie sehen es zugleich als selbstverständlich
an — wie bies schon in dem Ausschußvortrage vom 19. Sept. v. J. ausge-
sprochen ist —, daß nunmehr auch die Regierungen von Oesterreich und Preußen
je einen Civilcommissär ernennen, welche in Gemeinschaft mit dem k. säch-
sischen und dem k. hannöverischen Commissarius die Verwaltung des Herzog-
thums Holsteins zu leiten und in den gemeinsamen Angelegenheiten die Be-
ziehungen zur Verwaltung Schleswigs zu vermitteln haben würden.“
25. Febr. (Schleswig). 700 Männer ans Angeln huldigen in Kiel
dem Herzog Friedrich als ihrem legitimen Landesherrn.
(England). Der Unterstaatssecretär Layard erklärt im Unter-
haus auf die Anfragen mehrerer Mitglieder, Dänemark habe offiziell
den Beistand der Westmächte auf Grund des Londoner Vertrags
beansprucht, England glaube jedoch den von diesem vorgesehenen
Fall noch nicht eingetreten. Lord Palmerston theilt dem Unter-
hause bezüglich der Verletzung der Gränze Jütlands von Seite der
österreichisch-preußischen Streitkräfte durch die Besetzung von Kolding
mit, Feldmarschall Wrangel habe damit den ausdrücklichen Instruc-
tionen seiner Regierung zuwider gehandelt, wofür ihm diese einen
„Verweis“ ertheilen werde, doch würden die Alliirten aus strate-
gischen Gründen die eingenommene Position festhalten.
26. „ (Schleswig). Eine Monstredeputation von fast 1500 Mit-
glieder aus allen Theilen des Landes huldigt in Kiel dem Herzog
Friedrich als ihrem legitimen Landesherrn.
(England). Graf Russel antwortet im Oberhaus auf eine
Interpellation Lord Malmesbury's: Jütland dürfe als Schaden-
ersatz für gekaperte Schiffe occupirt werden, wenn Dänemark die
Kaperei fortsetze, aber nicht als Garantie für Ersatz der Kriegs-
kosten; wenigstens habe England die deutschen Mächte gewarnt,
indem es ihnen begreiflich zu machen suchte, Dänemark könnte das
letztere berechtigter Weise als „Invasion“ betrachten, wodurch der
Krieg eine Erweiterung erlangen würde.
„ „ (Frankreich). Verurtheilung der wegen des beabsichtigten
Attentats auf den Kaiser verhafteten vier Italiener. Mazzini wird
als Anstifter des Complottes bezeichnet.
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