Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Lanuar bis März 1864. 335 
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hervorzuheben, wie dringend nothwendig vom bloß militärischen Gesichtspunkte 
aus diese Einheit des militärischen Oberbefehls für die in den beiden Herzogthümern 
Holstein und Schleswig aufgestellten Truppen ist. Der Schutz gegen feindliche 
Angriffe, das dazu nöthige Ineinandergreifen der strategischen Operationen und 
der Erfolg des offen siven, wie defensiven Kampfes gegen den 
gemeinsamen Gegner können nur durch die einheitliche Leitung ge- 
sichert werden. Die Regierungen von Oesterreich und Preußen finden diese 
Maßregel in den bereits von der h. Bundesversammlung genehmigten Ver- 
abredungen, deren Voraussetzungen jetzt eingetroffen sind, begründet. Sie 
wünschen aber um so mehr eine nochmalige Gutheißung derselben durch 
die h. Bundesversammlung, als dadurch zugleich allen weiteren Irrungen 
und Mißverständnissen, wie sie bei neuerlichen Vorgängen in Altona 
stattgefunden haben, vorgebeugt und das ganze Verhältniß dauernd 
regulirt werden würde. Sie sehen es zugleich als selbstverständlich 
an — wie bies schon in dem Ausschußvortrage vom 19. Sept. v. J. ausge- 
sprochen ist —, daß nunmehr auch die Regierungen von Oesterreich und Preußen 
je einen Civilcommissär ernennen, welche in Gemeinschaft mit dem k. säch- 
sischen und dem k. hannöverischen Commissarius die Verwaltung des Herzog- 
thums Holsteins zu leiten und in den gemeinsamen Angelegenheiten die Be- 
ziehungen zur Verwaltung Schleswigs zu vermitteln haben würden.“ 
25. Febr. (Schleswig). 700 Männer ans Angeln huldigen in Kiel 
dem Herzog Friedrich als ihrem legitimen Landesherrn. 
(England). Der Unterstaatssecretär Layard erklärt im Unter- 
haus auf die Anfragen mehrerer Mitglieder, Dänemark habe offiziell 
den Beistand der Westmächte auf Grund des Londoner Vertrags 
beansprucht, England glaube jedoch den von diesem vorgesehenen 
Fall noch nicht eingetreten. Lord Palmerston theilt dem Unter- 
hause bezüglich der Verletzung der Gränze Jütlands von Seite der 
österreichisch-preußischen Streitkräfte durch die Besetzung von Kolding 
mit, Feldmarschall Wrangel habe damit den ausdrücklichen Instruc- 
tionen seiner Regierung zuwider gehandelt, wofür ihm diese einen 
„Verweis“ ertheilen werde, doch würden die Alliirten aus strate- 
gischen Gründen die eingenommene Position festhalten. 
26. „ (Schleswig). Eine Monstredeputation von fast 1500 Mit- 
glieder aus allen Theilen des Landes huldigt in Kiel dem Herzog 
Friedrich als ihrem legitimen Landesherrn. 
(England). Graf Russel antwortet im Oberhaus auf eine 
Interpellation Lord Malmesbury's: Jütland dürfe als Schaden- 
ersatz für gekaperte Schiffe occupirt werden, wenn Dänemark die 
Kaperei fortsetze, aber nicht als Garantie für Ersatz der Kriegs- 
kosten; wenigstens habe England die deutschen Mächte gewarnt, 
indem es ihnen begreiflich zu machen suchte, Dänemark könnte das 
letztere berechtigter Weise als „Invasion“ betrachten, wodurch der 
Krieg eine Erweiterung erlangen würde. 
„ „ (Frankreich). Verurtheilung der wegen des beabsichtigten 
Attentats auf den Kaiser verhafteten vier Italiener. Mazzini wird 
als Anstifter des Complottes bezeichnet. 
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