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Beilage I.,
lich von dem Buchstaben des Vertrags bestimmen zu lassen. Der Gegenstand
und der wirkliche Charakter dieses Streits ist offenbar die Nivalität der Volks-
stämme, welche die dänische Monarchie bilden. Es tritt bei jedem derselben
sein Nationalgefühl an den Tag, dessen Stärke nicht in Zweifel gezogen wer-
den kann. Was kann deßhalb natürlicher erscheinen, als daß man in Erman-
gelung einer allgemein anerkannten Regel den Wunsch der Bevölkerungen
zur Grundlage nimmt? Dieses Mittel, welches mit den wahrhaften Interessen
beider Theile übereinstimmt, scheint uns am geeignetsten, ein billiges und die
Gewähr der Dauer bietendes Abkommen herbeizuführen. Indem wir die
Anwendung eines Grundprincips unseres öffentlichen Rechts
verlangen, und indem wir sowohl für Dänemark als für Deutschland den
Vortheil dieses Princips in Anspruch nehmen, glauben wir die gerechteste und
. leichteste Lösung dieser Frage vorzuschlagen, welche in ganz Europa eine so
lebhafte Unruhe hervorruft.“
21. März. (Frankreich). Zwei Nachwahlen zum gesetzgebenden Körper
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in Paris fallen mit großen Mehrheiten auf Carnot und Garnier=
Pagbs, zwei Mitglieder der provisorischen Regierung von 1848.
(England) faßt nach den Berichten seines Gesandten in Kopen-
hagen die Bedingung, die Dänemark an eine Betheiligung bei einer
Conferenz knüpft, nicht als eine absolute auf, sondern nur als die
von Dänemark zunächst vorgeschlagene neben möglichen anderen.
Depesche Russels an den englischen Gesandten in Kopen-
hagen: „ . J. Maj. Regierung freut sich, daß die dänische Regierung den
Conferenzvorschlag annimmt, und nicht auf der förmlichen Anerkennung
des Abkommens von 1852—52 seitens Oesterreichs und Preußens, als der
Grundlage, auf welcher die Berathungen der Conferenz stattfinden sollen, be-
steht... Dänemark will eine Conferenz auf Grundlage der Unterhandlungen
von 1851—52 annehmen. Oesterreich und Preußen wollen diese Grundlage
nicht annehmen, und vermuthlich auch keine andere, durch welche die freien
Berathungen der Conferenz, zum mindesten dem Anschein nach, begränzt und
beschränkt würden. Aber Hr. Monrad selbst sagt, während er auf die Grund-
lage von 1851—1852 dringt: ihre Annahme würde die Erörterung eines
andern Abkommens nicht ausschließen, wenn man auf dieser Grundlage nicht
zu einem Abkommen gelangen könnte. Dieses der Villigkeit entsprechende und
praktische Zugeständniß scheint aus der sachlichen Differenz gewissermaßen eine
bloß formelle zu machen. Oesterreich und Preußen können sich, während sie
eine Grundlage nicht einräumen, nicht weigern, auf der Conferenz die Unter-
handlungen von 1851—52 zu erörtern; und Dänemark würde sich, während
es auf der von ihm vorgeschlagenen Grundlage besteht, nicht weigern, andere
Arten eines Abkommens zu erörtern, falls sich eine Uebereinkunft auf der er-
wähnten Grundlage als unthunlich erweisen sollte. Immerhin wird J.
Maj. Regierung Frankreich, Rußland und Schweden, sowie dem deutschen
Bund eine Conferenz zur Wiederherstellung des Friedens vorschlagen, und zu
gleicher Zeit bemerken, daß Dänemark seine Zustimmung zur Conferenz an
die Bedingung knüpft, daß die Unterhandlungen von 1851—52 die Grundlage
der Berathungen bilden sollen.“
„ (Italien). Garibaldi verläßt Caprera und schifft sich über
’y
Malta nach England ein.
(Dänemark). Schluß des Reichstages. Botschaft des Königs:
„ .. Nehmt Unsern Gruß an alle Gauen des Landes mit. Sagt es
Euren Mitbürgern, daß Unser Herz blute bei dem Gedanken daran, was Un-
sere getreuen Unterthanen sowohl diesseits wie jenseits der Königsau ausstehen
müssen; aber sagt ihnen auch zugleich, daß Unsere Feinde den dänischen Mann
nur schlecht kennen, wenn sie glauben, sie können durch die Bürden, welche