Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

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Beilage I., 
lich von dem Buchstaben des Vertrags bestimmen zu lassen. Der Gegenstand 
und der wirkliche Charakter dieses Streits ist offenbar die Nivalität der Volks- 
stämme, welche die dänische Monarchie bilden. Es tritt bei jedem derselben 
sein Nationalgefühl an den Tag, dessen Stärke nicht in Zweifel gezogen wer- 
den kann. Was kann deßhalb natürlicher erscheinen, als daß man in Erman- 
gelung einer allgemein anerkannten Regel den Wunsch der Bevölkerungen 
zur Grundlage nimmt? Dieses Mittel, welches mit den wahrhaften Interessen 
beider Theile übereinstimmt, scheint uns am geeignetsten, ein billiges und die 
Gewähr der Dauer bietendes Abkommen herbeizuführen. Indem wir die 
Anwendung eines Grundprincips unseres öffentlichen Rechts 
verlangen, und indem wir sowohl für Dänemark als für Deutschland den 
Vortheil dieses Princips in Anspruch nehmen, glauben wir die gerechteste und 
. leichteste Lösung dieser Frage vorzuschlagen, welche in ganz Europa eine so 
lebhafte Unruhe hervorruft.“ 
21. März. (Frankreich). Zwei Nachwahlen zum gesetzgebenden Körper 
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in Paris fallen mit großen Mehrheiten auf Carnot und Garnier= 
Pagbs, zwei Mitglieder der provisorischen Regierung von 1848. 
(England) faßt nach den Berichten seines Gesandten in Kopen- 
hagen die Bedingung, die Dänemark an eine Betheiligung bei einer 
Conferenz knüpft, nicht als eine absolute auf, sondern nur als die 
von Dänemark zunächst vorgeschlagene neben möglichen anderen. 
Depesche Russels an den englischen Gesandten in Kopen- 
hagen: „ . J. Maj. Regierung freut sich, daß die dänische Regierung den 
Conferenzvorschlag annimmt, und nicht auf der förmlichen Anerkennung 
des Abkommens von 1852—52 seitens Oesterreichs und Preußens, als der 
Grundlage, auf welcher die Berathungen der Conferenz stattfinden sollen, be- 
steht... Dänemark will eine Conferenz auf Grundlage der Unterhandlungen 
von 1851—52 annehmen. Oesterreich und Preußen wollen diese Grundlage 
nicht annehmen, und vermuthlich auch keine andere, durch welche die freien 
Berathungen der Conferenz, zum mindesten dem Anschein nach, begränzt und 
beschränkt würden. Aber Hr. Monrad selbst sagt, während er auf die Grund- 
lage von 1851—1852 dringt: ihre Annahme würde die Erörterung eines 
andern Abkommens nicht ausschließen, wenn man auf dieser Grundlage nicht 
zu einem Abkommen gelangen könnte. Dieses der Villigkeit entsprechende und 
praktische Zugeständniß scheint aus der sachlichen Differenz gewissermaßen eine 
bloß formelle zu machen. Oesterreich und Preußen können sich, während sie 
eine Grundlage nicht einräumen, nicht weigern, auf der Conferenz die Unter- 
handlungen von 1851—52 zu erörtern; und Dänemark würde sich, während 
es auf der von ihm vorgeschlagenen Grundlage besteht, nicht weigern, andere 
Arten eines Abkommens zu erörtern, falls sich eine Uebereinkunft auf der er- 
wähnten Grundlage als unthunlich erweisen sollte. Immerhin wird J. 
Maj. Regierung Frankreich, Rußland und Schweden, sowie dem deutschen 
Bund eine Conferenz zur Wiederherstellung des Friedens vorschlagen, und zu 
gleicher Zeit bemerken, daß Dänemark seine Zustimmung zur Conferenz an 
die Bedingung knüpft, daß die Unterhandlungen von 1851—52 die Grundlage 
der Berathungen bilden sollen.“ 
„ (Italien). Garibaldi verläßt Caprera und schifft sich über 
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Malta nach England ein. 
(Dänemark). Schluß des Reichstages. Botschaft des Königs: 
„ .. Nehmt Unsern Gruß an alle Gauen des Landes mit. Sagt es 
Euren Mitbürgern, daß Unser Herz blute bei dem Gedanken daran, was Un- 
sere getreuen Unterthanen sowohl diesseits wie jenseits der Königsau ausstehen 
müssen; aber sagt ihnen auch zugleich, daß Unsere Feinde den dänischen Mann 
nur schlecht kennen, wenn sie glauben, sie können durch die Bürden, welche
	        
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