Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

376 Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1863. 
island. lichkeit brachte und in dem er dem Kaiser unumwunden erklärte, „daß 
„die von ihm den Polen verliehenen Institutionen nicht ausreichten, das 
„Glück des Landes zu sichern, daß Polen sich nicht mit einer Verwaltungs- 
„Autonomie zufrieden geben werde, sondern politisches Leben anstrebe“ und 
von ihm geradezu verlangte, er „möge Polen zu einer unabhängigen Nation 
„machen, die mit Rußland nur durch das Band der Dynastie verknüpft sei.“ 
Der Erzbischof sprach damit aus, was die ganze Nation dachte und vermochte 
sich die Bewegung auch nicht von einer Insurrection zum Aufstand zu erheben, 
so muß man doch gestehen, daß sie sich auf eine Art allgemeiner Verschwörung 
stützte, die an Großartigkeit wohl ihres Gleichen in der Geschichte sucht. 
Ganz Warschau zumal nahm an derselben Theil. Trotz aller Anstren- 
gung und aller Machtmittel gelang es den Russen nicht, die geheime Na- 
tionalregierung, deren Sitz wahrscheinlich Warschau war, ausfindig zu 
machen und doch gab diese geheime Gewalt sich unter den Augen der rus- 
sischen Regierung jeden Moment und in der verschiedensten Weise kund. 
Ihre Erlasse erschienen gedruckt und fanden sich alsbald in Jedermanns 
Händen, ein förmliches Regierungsblatt erläuterte dieselben und in Warschau 
tauchte sogar eine ganze Reihe-von Zeitungen auf, die alle geheim ge- 
druckt waren und doch ziemlich regelmäßig erschienen und weite Verbrei- 
tung fanden. Als die russische Regierung, um dem von ihr damals er- 
warteten ersten diplomatischen Schritt der drei Mächte zum Voraus zu 
begegnen, zu Anfang Aprils denjenigen Aufständischen eine allgemeine 
Amnestie verkündete, welche binnen eines Monats die Waffen niederlegten 
und zum Gehorsam zurückkehrten, so erklärte die geheime Nationalregierung 
sofort, daß sie jede Gnade verwerfe und als der Termin verstrichen war, 
ergab es sich, daß auch nicht ein Pole von derselben Gebrauch gemacht 
hatte. Zu derselben Zeit verbot die geheime Nationalregierung die Zah- 
lung aller Steuern an die russische Regierung und organisirte dagegen 
ihr eigenes Steuerwesen, indem sie das ganze Land in 23 Kreise mit 
eigenen Zweigcomitô behufs des Einzugs der Steuern, der Leitung der 
Recrutirung und der Handhabung der Strafgesetze eintheilte. Diese er- 
klärten „jede That, welche geeignet ist, die Thatkraft der Nationalregie- 
rung zu hemmen, den revolutionären Impuls zu schwächen, überhaupt alle 
Thaten, welche der nationalen Sache schädlich sind“ für Staatsverbrechen, 
zu deren Bestrafung durch Decret vom 2. Juni in jedem Kreise und in 
der Stadt Warschau insbesondere eigene Revolutionstribunale eingeführt 
wurden. Bald entwickelte sich neben der freiwilligen Hingebung an die
	        
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