Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863. 383 
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gen zu erwehren, die ihm schon im vorigen Jahre sowohl in der Zoll- Deutlu- 
vereinsfrage als in der Bundesreformfrage entgegen getreten war. So 
weit es sich indeß um bloße Abwehr handelte, blieben die Anstrengungen 
des Ministeriums Bismarck allerdings nicht ohne Erfolg. 
In der Zollvereinsfrage hielt Preußen während des ganzen Jahres 
noch immer seine ursprüngliche Forderung auf Annahme des Handelsver— 
trags mit Frankreich oder Auflösung des Zollvereins aufrecht. Allein 
während die letztere für Preußen wie für die übrigen Zollvereinsstaaten 
vernünftiger Weise gleichmäßig geradezu eine Unmöglichkeit war und 
es sich gar nicht fragen mochte, welcher von beiden Theilen durch dieselbe 
eventuell mehr geschädigt würde, schien es bereits außer Zweifel, daß es 
Preußen nicht gelingen werde, die unbedingte Annahme des französischen 
Handelsvertrags von Seite der übrigen Zollvereinsstaaten zu erzwingen. 
Nicht minder unzweifelhaft stellte sich dagegen auch heraus, daß Oesterreich 
nicht im Stande sein würde, weder den gesammten Zollverein von dem 
durch die ganze Zeitentwickelung bedingten, unaufhaltsamen Fortschritte zum 
Freihandelsprincip zurückzuhalten, noch auch den Zollverein zu. sprengen, 
um mit den nichtpreußischen Gliedern oder wenigstens mit einem Theile 
derselben ein besonderes Bündniß auf Grund eines mehr oder minder. ge- 
mäßigten Schutzzollsystems abzuschließen. Der für den Zollverein allein 
maßgebende, rein volkswirthschaftliche Gesichtspunkt war von beiden Seiten 
durch das Hereinziehen fremder, politischer Gesichtspunkte verwirrt und 
getrübt worden. Mit vollem Recht und im wahren Interesse der weit fort- 
geschrittenen Industrie nicht bloß Preußens, sondern auch seiner übrigen 
Zollverbündeten hatte jenes seinen Handelsvertrag mit Frankreich auf die 
Grundsätze des Freihandel = Systems basirt, aber mit Unrecht damit zu- 
gleich in Art. 31 jenes Vertrages die wirthschaftliche Ausschließung Oester- 
reichs aus Deutschland angestrebt, um die politische wenigstens vorzube- 
reiten. Mit Recht hatten auf der andern Seite die Mittelstaaten sich jener 
wirthschaftlichen Ausscheidung Oesterreichs widersetzt und mit Recht die 
Beseitigung des Art. 31 des französischen Handelsvertrags, die Aufrechi- 
haltung und möglichste Ausbildung des Vertrags von 1853 zwischen dem 
Zollverein und Oesterreich gefordert; aber mit Unrecht hatten sie sich nicht 
begnügt, die Beseitigung jenes Artikels zur Bedingung ihres Beitritts 
zum französischen Handelsvertrag zu machen, sondern, nur um Oesterreich, 
das in seiner wirthschaftlichen Entwickelung weit hinter Deutschland zurück- 
geblieben ist, zu befriedigen, im Gegensatze gegen die Bedürfnisse und
	        
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