Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863. 383
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gen zu erwehren, die ihm schon im vorigen Jahre sowohl in der Zoll- Deutlu-
vereinsfrage als in der Bundesreformfrage entgegen getreten war. So
weit es sich indeß um bloße Abwehr handelte, blieben die Anstrengungen
des Ministeriums Bismarck allerdings nicht ohne Erfolg.
In der Zollvereinsfrage hielt Preußen während des ganzen Jahres
noch immer seine ursprüngliche Forderung auf Annahme des Handelsver—
trags mit Frankreich oder Auflösung des Zollvereins aufrecht. Allein
während die letztere für Preußen wie für die übrigen Zollvereinsstaaten
vernünftiger Weise gleichmäßig geradezu eine Unmöglichkeit war und
es sich gar nicht fragen mochte, welcher von beiden Theilen durch dieselbe
eventuell mehr geschädigt würde, schien es bereits außer Zweifel, daß es
Preußen nicht gelingen werde, die unbedingte Annahme des französischen
Handelsvertrags von Seite der übrigen Zollvereinsstaaten zu erzwingen.
Nicht minder unzweifelhaft stellte sich dagegen auch heraus, daß Oesterreich
nicht im Stande sein würde, weder den gesammten Zollverein von dem
durch die ganze Zeitentwickelung bedingten, unaufhaltsamen Fortschritte zum
Freihandelsprincip zurückzuhalten, noch auch den Zollverein zu. sprengen,
um mit den nichtpreußischen Gliedern oder wenigstens mit einem Theile
derselben ein besonderes Bündniß auf Grund eines mehr oder minder. ge-
mäßigten Schutzzollsystems abzuschließen. Der für den Zollverein allein
maßgebende, rein volkswirthschaftliche Gesichtspunkt war von beiden Seiten
durch das Hereinziehen fremder, politischer Gesichtspunkte verwirrt und
getrübt worden. Mit vollem Recht und im wahren Interesse der weit fort-
geschrittenen Industrie nicht bloß Preußens, sondern auch seiner übrigen
Zollverbündeten hatte jenes seinen Handelsvertrag mit Frankreich auf die
Grundsätze des Freihandel = Systems basirt, aber mit Unrecht damit zu-
gleich in Art. 31 jenes Vertrages die wirthschaftliche Ausschließung Oester-
reichs aus Deutschland angestrebt, um die politische wenigstens vorzube-
reiten. Mit Recht hatten auf der andern Seite die Mittelstaaten sich jener
wirthschaftlichen Ausscheidung Oesterreichs widersetzt und mit Recht die
Beseitigung des Art. 31 des französischen Handelsvertrags, die Aufrechi-
haltung und möglichste Ausbildung des Vertrags von 1853 zwischen dem
Zollverein und Oesterreich gefordert; aber mit Unrecht hatten sie sich nicht
begnügt, die Beseitigung jenes Artikels zur Bedingung ihres Beitritts
zum französischen Handelsvertrag zu machen, sondern, nur um Oesterreich,
das in seiner wirthschaftlichen Entwickelung weit hinter Deutschland zurück-
geblieben ist, zu befriedigen, im Gegensatze gegen die Bedürfnisse und