418 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863.
Deutsh= gemeinsame Erklärung zu Protokoll, welche dahin ging, daß sie ihrerseits
and. durch den Londoner Vertrag gebunden und zu Anwendung desselben bereit
seien, wofern Dänemark sich herbeilasse, diejenigen Vereinbarungen zur
Ausführung zu bringen, auf welche hin sie jenem Vertrage beigetreten
seien und die mit demselben ein untrennbares Ganzes bildeten. Uebrigens,
meinten sie, stände dem König Christian von Dänemark bezüglich Lauen-
burgs die Succession nach Ansicht beider Regierungen auch daun zu, wenn
der Londoner Vertrag hinfällig würde.
In dieser gemeinsamen Erklärung Oesterreichs und Preußens lag
bereits ein förmliches Programm: die beiden Regierungen hatten sich vor-
läufig verständigt und zwar gegen Deutschland verständigt. Uneinig unter
sich über die Bundesreformfrage, d. h. über die Art und Weise, wie
Deutschland den speziellen Interessen der einen oder der andern Macht
ausschließlich oder doch überwiegend dienstbar gemacht werden könne, trafen
sie alsbald darin überein, daß Deutschland sich jedenfalls nicht zu einer
nationalen Macht über oder neben ihnen erheben dürfe. Wenige Tage
später scheint die vollständige Einigung zu Stande gekommen zu sein-
Ueber die Grundlagen derselben waltet noch der Schleier des Geheimnisses:
die Zielpunkte gingen offenbar dahin, in erster Linie einen Bruch mit
Dänemark wegen Holstein zu verhindern, in zweiter Linie aber, wenn ein
solcher wegen Schleswig nicht auszuweichen sein sollte, die deutsche Bewe-
gung mit allen Mitteln in Schranken zu halten und die Durchführung der
ganzen Angelegenheit mit oder ohne den Beitritt des übrigen Deutschlands
in ihre Hände zu nehmen. Allem Anschein nach war es Preußen, welches
die Initiative der Unterhandlungen ergriff auf welche Oesterreich seiner-
seits einging, sei es nun gegen gewisse anderweitige Concessionen oder
Garantieen von Seite Preußens, oder sei es, daß Oesterreich seinem Neben-
buhler um keinen Preis die ausschließliche Führung einer Angelegenheif,
deren Tragweite zur Zeit noch gar nicht zu ermessen war, überlassen
wollte. Ohne die deutsche Bewegung, deren intensive Stärke so wenig zu
verkennen war wie ihre gewaltige Ausbreitung über alle Stämme der
Nation, wären — darüber lassen die damaligen Aeußerungen der offiziösen
Organe beider Regierungen und die seitherigen Enthüllungen der englischen
Diplomatie keinem Zweifel Raum — für die Rechte und Ansprüche der Her-
zogthümer energische Maßregeln überall nicht vorauszusehen gewesen. König
Christian IX. von Dänemark wäre wie als factischer so auch als recht-
licher Nachfolger Friedrich VII. in der Regierung der Herzogthümer