Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

422 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1863. 
Das- Max gewesen war, der den Beitritt zum Londoner Vertrag nicht nur 
seinerseits entschieden abgelehnt, sondern auch denjenigen des Bundes allein 
verhindert hatte, in München eingetroffen und hatte sofort die öffentliche 
Erklärung erlassen, daß er „die Erbansprüche des Augustenburgers für 
„rechtlich begründet erachte und bereit sei, mit allen Kräften für die Durch- 
„führung der hiedurch bedingten Politik für die Rechte der Herzogthümer 
„und Deutschlands einzustehen,“ immerhin mit dem ausdrücklichen Bei- 
fügen, daß er „getreu seinen Pflichten als Bundesfürst und wohl erwägend 
„die Lage der Dinge, der Zustimmung aller Besonnenen sicher zu sein 
„hoffe, wenn er das vorgesteckte Ziel bei dem Bunde und durch den Bund 
„zu erreichen strebe.“ Wenige Tage nachher trat die große Versammlung der 
Landtagsabgeordneten zusammen. Gegen 500 Mitglieder der verschiedenen 
Ständeversammlungen Deutschlands nahmen daran Theil, alle größeren 
Staaten, auch Oesterreich und Preußen, die meisten der kleineren waren ver- 
treten. Einstimmig von allen Anwesenden, durch Acclamation und ohne Debatte 
wurde eine vom Ausschusse einmüthig beantragte und vom bayerischen 
Ageordneten Edel mit beredten Worten begründete „Erklärung der Rechte“ 
genehmigt. Die Nichtigkeit des Londoner Vertrags wurde darin neuerdings 
laut ausgesprochen und die Rechte des Herzogs Friedrich und seines Volkes 
entschieden anerkannt, wie die „Verpflichtung des deutschen Volkes, für 
„seine verletzte Ehre, für sein gefährdetes Recht, für seine unterdrückten 
„Stammesgenossen und ihren rechtmäßigen Fürsten jedes nöthige Opfer zu 
„bringen.“ Die Einmüthigkeit der Anschauungen des deutschen Volkes fand 
in dieser einstimmigen Erklärung einen großartigen Ausdruck. Allein der 
Resolutionen waren auf Hunderten von Volksversammlungen in Deutschland 
bereits genug und mehr als genug gefaßt worden; sollte nicht neben der 
Anschauung des deutschen Volkes auch seinem Willen ein entschiedener 
Ausdruck gegeben werden? Der Ausschuß hatte in der That die Frage 
vorberathen, war aber zu keinem Beschlusse gekommen: es war darüber 
vielmehr ein Zwiespalt zu Tage getreten, der sich alsbald auch auf die 
große Versammlung übertrug. Es war beantragt worden „als Mittelpunkt 
der gesetzlichen Thätigkeit der deutschen Nation“ in der ganzen Angelegen- 
heit einen Centralausschuß von 36 Mitgliedern niederzusetzen; dieser An- 
trag wurde aber zuerst im Ausschuß und nachher auch in der großen 
Versammlung vom Freiherrun v. Lerchenfeld und vom Grafen Hegnenberg= 
Dur, den Führern der Majorität der bayerischen Kammer der Abgeord- 
neten und des Ausschusses des großdeutschen Reformvereins bekämpft. Sie
	        
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