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Die in jenen Jahren durchlebte Periode der Reaction und des Stillstandes
hat im sächsischen Volke das Bewußtsein, durch eigenen Werth und unver-
jährbare Verheißungen Anrecht auf gleiche Freiheiten und Rechte zu haben,
zu erdrücken nicht vermocht. Um diese zu erreichen, gilt es vor allem, sie
unermüdet zu erstreben. Zu diesem Zwecke hat sich ein Fortschrittsverein in
Sachsen gebildet. . . . ''
4. Juni. Deutsch-evangelische Kirchenconferenz in Eisenach. Es nehmen
daran 26 Abgeordnete aus 22 Landeskirchen Theil.
5. „ (Zollverein). Erklärung Preußens an der Generalzollcon=
ferenz in München bezüglich der Denkschrift Bayerns vom 25. April
für Beantwortung der österreichischen Propositionen. Preußen be-
harrt darin auf seiner Ansicht, daß es nicht thunlich sei, die Ver-
handlungen über die Fortsetzung des Zollvereins und über die
Regelung des Verhältnisses zu Oesterreich gleichzeitig in Angriff
zu nehmen, daß die letztern vielmehr erst dann aufgenommen wer-
den könnten, nachdem die Fortdauer des Zollvereins und zwar
„unter Aufrechthaltung des mit Frankreich geschlossenen Vertrags“
gesichert sein werde. Sachsen erklärt sich zu Unterhandlungen
mit Oesterreich jederzeit bereit, zumal es „die Hoffnung nicht auf-
geben kann, daß es gelingen werde, noch sehr weitgehende und
beiden Theilen vortheilhafte Erleichterungen in dem Verkehr mit
Oesterreich zu erreichen, ohne deshalb die, wenigstens vom Stand-
punkte der sächsischen Interessen aus, hochanzuschlagenden Vortheile
des franz. Handelsvertrags aufopfern zu müssen.“ Dagegen lehnt
Sachsen die in der bayerischen Denkschrift angedeutete Bildung
eines Sonderbundes in Zollsachen ziemlich entschieden ab: „Die
sächsische Regierung vermag nicht anzuerkennen, daß dann, wenn
eine Uebereinstimmung der Ansichten in der Generalconferenz nicht
zu erreichen sein sollte, für den einen oder den andern Theil der
dort vertretenen Staaten bereits ein Anlaß zu besonderen Ver-
handlungen vorhanden sei, hält sich vielmehr für verpflichtet, schon
jetzt offen zu erklären, daß, wenn in diesem Falle dennoch von
der einen oder der andern Seite hierzu geschritten werden sollte,
sie sich an solchen Verhandlungen nicht betheiligen würde."
12. „ (Kurhessen). Die Ständeversammlung lehnt den von der
Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf über Errichtung eines Staats-
gerichtshofes und die Beibehaltung des provisorisches Gesetzes von
1831 bez. des Oberappellationsgerichts einstimmig ab.
,, „ (Hessen-Darmstadt). Die lI. Kammer beschließt (in Folge
der Erfahrungen beim Preßgesetz) mit allen gegen 9 Stimmen,
daß wenn ein mit dem Landtage vereinbarter Gesetzesentwurf nicht
bis zum Zusammentritt des nächsten ordentlichen Landtags von der
Regierung publicirt werde, die Zustimmung der Stände erloschen sei.
13. ,, (Zollverein). Bayern gibt an der Münchner Generalzoll=
conferenz eine weitere Erklärung dahin ab, daß bei den Verhandlungen