44. Deutschland.
26. Juni. (Lippe). Die Regierung verbietet die Abhaltung einer
Volksversammlung zu Besprechung kirchlicher Angelegenheiten.
29. „ (Hessen-Darmstadt). Die l. Kammer beschließt mit großer
Mehrheit dem Beschlusse der II. Kammer für Einführung der Sy-
nodal= und Presbyterialverfassung nicht beizutreten, weil die Stände
in Fragen der innern Kirchenverfassung nicht zu irgend welcher
Aeußerung zuständig seien. "
30. „ (Kurhessen). Der Kurfürst genehmigt das Finanzgesetz nach
den Beschlüssen der Ständeversammlung. Damit ist die 13jährige
Budgetlosigkeit des Landes beendigt.
1. Juli. (Hessen-Darmstadt). Die ll. Kammer erklärt sich mit
allen gegen eine Stimme für unbedingten Beitritt zum franz.-
preuß. Handelsvertrage und wünscht erst nach erfolgtem Beitritt
Verhandlungen über Modifikation des Art. 31 desselben.
2—4. Juli. (Bayern). Adreßdebatte der Abg.-Kammer. Die nach
dem Antrage der Commission beschlossen Adresse lautet:
„ . . . Dankbar erkennt dieselbe in der durch die Lage der Gesetzgebung
wie durch den Umschwung der politischen Verhältnisse veranlaßten, von Seite
der Staatsregierung in keiner Weise beengten Neuwahl der Kammer die Ab-
sicht Ew. k. Maj., der Stimme Ihres Volkes im Geiste der Verfassung Ge-
legenheit zur Geltendmachung darzubieten. Freudig begrüßt die Kammer der
Abgeordneten die Versicherung Ew. k. Maj., daß das Scheitern des Antrages,
welchen Allerhöchstdieselben im Vereine mit mehreren deutschen Regierungen
zum Zwecke der Förderung gemeinsamer Gesetzgebung, sowie zur Anbahnung einer
Reform der Bundesverfassung hatten stellen lassen, keinen Stillstand
in den Unterhandlungen zur Herbeiführung einer, den wahren Bedürfnissen
Deutschlands entsprechenden Bundesreform nach sich ziehen solle, sondern daß
Ew. k. Maj. auch ferner in jeder geeigneten Weise hiezu kräftig mitzuwirken
bereit seien. Die bestehenden Verhältnisse Deutschlands, wie solche aus dem
Verlaufe einer vielhundertjährigen Geschichte hervorgegangen sind, bedingen
die föderative Form der Bundesverfassung. — Eine die Mög-
lichkeit raschen Entschlusses und thatkräftigen Handelns in sich vereinende Voll-
zugsgewalt und eine Volksvertretung, ausgestattet mit ausreichenden Befug-
nissen und getragen von der öffentlichen Meinung ganz Deutschlands, werden
es vermögen, dem Bedürfnisse Aller nach Einigung, sowie den berechtigten
Ansprüchen der Einzelnstaaten auf Selbständigkeit gerecht zu werden. Die
Machtstellung und Geltung der deutschen Großstaaten wird dann zum Heile
des gesammten Vaterlandes dienen und eine kräftige Bürgschaft geschaffen
werden für wirksamen Schutz nach Außen und segensreiche Entwickelung der
geistigen und materiellen Kräfte im Innern. Die Kammer der Abgeordneten
theilt mit Ew. k. Maj. Regierung die Ueberzeugung, daß der von der kgl.
preußischen Regierung mit Frankreich abgeschlossene Handelsvertrag in
seiner gegenwärtigen Fassung in keiner Weise annehmbar erscheint, und er
wird dies namentlich so lange bleiben, als derselbe Bestimmungen enthält,
die jene Hoffnungen, welche aus eingegangenen Verpflichtungen gegen ein
Brudervolk erwachsen sind, für alle Zukunft zerstören. Die Kammer der Ab-
geordneten gibt sich aber auch gerne der von Ew. k. Maj. ausgesprochenen
Hoffnung hin, daß der, vorzugsweise durch Bayerns Mitwirkung gegründete
segensreiche Zollverein erhalten bleiben werde, und glaubt, daß die Be-
sorgniß einer Gefährdung seines Bestandes in dem Maße schwinden wird,
als die Verhandlungen darthun werden, daß die bayerische Regierung mit