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Deutschland.
deutung eines jeden Bundeslandes den seiner Wichtigkeit angemessenen Aus-
druck darin finde. Die ausgedehnten Befugnisse, welche in der Re-
formacte dem aus wenigen und ungleichen Stimmen zusammengesetzten
Directorium, mit und ohne Beirath des Bundesrathes, gegeben werden;
die unvollkommene und den wirklichen Verhältnissen nicht entsprechende Bil-
dung der an Stelle einer Nationalvertretung vorgeschlagenen „Versammlung
von Bundesabgeordneten", welche durch ihren Ursprung auf die Vertretung
von Particularinteressen, nicht von deutschen Interessen hingewiesen ist, und
die auf einen kleinen Kreis verhältnißmäßig untergeordneter Gegenstände be-
schränkte und dennoch vage und unbestimmte Befugniß auch dieser Versamm-
lung — lassen jede Bürgschaft dafür vermissen, daß in der beabsichtigten
neuen Organisation des Bundes die wahren Bedürfnisse und Interessen der
deutschen Nation und nicht particularistische Bestrebungen zur Geltung kom-
men werden. Diese Bürgschaft kann Ew. Maj. Staatsministerium nur in
einer wahren, aus directer Betheiligung der ganzen Nation hervorgehenden
Nationalvertretung finden. Nur eine solche Vertretung wird für Preußen die
Sicherheit gewähren, daß es nichts zu opfern hat, was nicht dem ganzen
Deutschland zu Gute komme. Kein noch so künstlich ausgedachter Organis-
mus von Bundesbehörden kann das Spiel und Widerspiel dynastischer par-
ticularistischer Interessen ausschließen, welches sein Gegengewicht und sein
Correctiv in der Nationalvertretung finden muß. In einer Versammlung,
die aus dem ganzen Deutschland nach dem Maßstab der Bevölkerung durch
directe Wahlen hervorgeht, wird der Schwerpunkt, so wenig wie außer Deutsch-
land, so auch nie in einen einzelnen von dem Ganzen sich innerlich los-
lösenden Theil fallen; darum kann Preußen mit Vertrauen in sie eintreten.
Die Interessen und Bedürfnisse des preußischen Volkes sind wesentlich und
unzertrennlich identisch mit denen des deutschen Volkes; wo dies Element zu
seiner wahren Bedeutung und Geltung kommt, wird Preußen niemals be-
fürchten dürfen, in eine seinen eigenen Interessen widerstrebende Politik hinein-
gezogen zu werden; — eine Befürchtung, die doppelt gerechtfertigt ist, wenn
neben einem Organismus, in welchem der Schwerpunkt außerhalb Preußens
fällt, die widerstrebenden particularistischen Elemente principiell in die Bil-
dung der Volksvertretung hineingebracht werden. ... Wir stellen Ew. Maj.
allerunterthänigst anheim, über die Hauptpunkte zunächst mit allerhöchstderen
Bundesgenossen in Verhandlung zu treten und sobald Ew. Maj. der Ge-
neigtheit begegnen, auf die vorstehend angedeuteten Grundlagen einzugehen,
die kais. österreichische Regierung zu ersuchen, in Gemeinschaft mit Ew. Maj.
Regierung Ministerialconferenzen zu anderweiter Feststellung eines demnächst
den deutschen Fürsten und freien Städten zur Genehmigung vorzulegenden
Reformplanes zu berufen. Von dem Beschlusse der deutschen Souveräne
wird es alsdann abhängen, ob sie über dasjenige, was sie der Nation dar-
zubieten beabsichtigen, die Aeußerung der letzteren selbst durch das Organ ge-
wählter Vertreter vernehmen, oder ohne deren Mitwirkung die ver-
fassungsmäßige Einwilligung der Landtage jedes einzelnen Staates
herbeizuführen versuchen wollen. . . .''
21. Sept. Generalversammlung der kath. Vereine Deutschlands in
Frankfurt. Dieselbe faßt einstimmig und mit Acclamation folgende
Resolutionen:
1) Die in Frankfurt versammelten Katholiken erneuern die auf allen
früheren Generalversammlungen ausgesprochene Erklärung, daß sie für ihre
Kirche das volle Recht und die volle Freiheit fordern, welche nach göttlichem
und menschlichem Gesetze ihr gebührt; daß sie aber nicht minder allen ande-
ren in Deutschland bestehenden Confessionen gleiches Recht und gleiche Freiheit
zugestehen. Sie sehen in endlicher Durchführung des Princips der Parität
die sicherste Grundlage des religiösen Friedens und in einem ehrlichen Wett-