Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Deutschland. 83 
 
Bestimmungen über die Fürstenversammlung, die Zusammensetzung und Com- 
petenz des Bundesgerichts und die Delegirtenversammlung. Sie läßt alle 
Gebrechen unserer Gesammtverfassung unter neuen Namen und Formen be- 
stehen, enthält überhaupt nicht einmal eine irgend ausreichende Ausbesserung 
des bestehenden Staatenbundes, verstärkt den politischen Einfluß Oesterreichs 
und die particularistische Stellung der Königreiche auf Kosten Preußens und 
der ührigen Staaten, garantirt die volle Souveränetät der Einzelstaaten und 
bestätigt die Ausschließung ächt deutscher Provinzen. Die Durchführung dieser 
Reformacte wäre kein weiterer Schritt zur Einheit. Sie ist daher von der 
Nationalpartei mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen. Nicht 
minder unzureichend sind die preußischen Gegenvorschläge, wenn sie von einer 
solchen Regierung überhaupt ernstlich gemeint sein könnten. Die National- 
partei hält fest an der Reichsverfassung. Ihr Ziel ist und bleibt die 
Herstellung eines wahren Bundesstaats. Nie wird sie den Rechts- 
boden der Nation preisgeben. Nur das deutsche Volk selbst in einem freige- 
wählten Parlamente kann über sein Verfassungsrecht entscheiden.“  
18. Oct. Großartige Feier des Jahrestags der Leipziger Schlacht in 
Leipzig selbst. Eine große Anzahl deutscher Städte ist dabei durch 
Abordnungen vertreten. Feierliche Einweihung der von König Lud- 
wig von Bayern errichteten Befreiungshalle in Kehlheim. 
21. „ (Bundestag). Dritte engl. Depesche bezüglich der schleswig- 
holsteinischen Frage (s. England).  
22. „ (Bundestag). Die Bundesversammlung beschließt, die engl. 
Depesche vom 29. v. M. ablehnend zu beantworten, da die Exe- 
cution in Holstein-Lauenburg eine innere deutsche Frage sei. 
23. „ (Fürstencongreß). Auf den Wunsch Oesterreichs findet in 
Nürnberg eine Conferenz von Bevollmächtigten statt, um sich über 
eine gemeinsame Antwort an Preußen bezüglich seiner Ablehnung 
der Reformacte und seiner Forderungen bezüglich der deutschen 
Frage zu verständigen. Es wird beschlossen, die Antwort Oester- 
reich zu überlassen und dieselbe in Berlin zu unterstützen. 
28. „ Generalversammlung des deutschen Reformvereins. Referat Wy- 
denbrugk's. Die Versammlung spricht sich einstimmig für die Re- 
formacte des Fürstencongresses aus: 
     „I. Die Versammlung erkennt in der Berufung und in dem Zusammentritte 
des deutschen Fürstentags, woraus die Reformacte hervorgegangen, eine patrio- 
tische That. II. Die Versammlung erkennt nämlich in der Reformacte eine 
geeignete Grundlage für die Entwicklung der Verfassung Deutschlands 
zu festerer Einheit und größerer Freiheit, und spricht sich für deren Annahme 
aus. III. Die Versammlung hofft, daß alle Regierungen und Landesvertre- 
tungen, welche bei dem Abschlusse der Bundesreform für das gesammte Deutsch- 
land mitzuwirken haben, der Folgen eingedenk sein werden, welche eintreten 
müssen, wenn sie die Zustimmung zu der Reformacte entweder versagen oder 
an unzulässige Bedingungen knüpfen. IV. Die Versammlung billigt, daß 
zur Herstellung der noch fehlenden Einigkeit jedes mit dem Grundgedanken 
der Reformacte vereinbare Entgegenkommen stattfinde, sie empfiehlt aber, daß auch 
bei noch nicht gelöstem Gegensatze die Durchführung der Reformacte 
innerhalb der Grenzen des bestehenden Rechtes, namentlich durch baldige Be- 
rufung der Abgeordneten der geeinigten Staaten gefördert werde. V. Inso- 
fern eine Revision der Reformacte eintreten sollte, empfiehlt die Versammlung 
dringend folgende Verbesserungen: 1) Die Wiederherstellung des Art. 14 der 
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